2.90.1 (wir1p): 1. Bayerische Fragen.

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1. Bayerische Fragen.

Der Reichskanzler teilte mit, daß eine Äußerung Bayerns noch nicht vorliege1. Die Lage hätte sich aber verschärft. Der Rücktritt des Gesamtministeriums könne auch als eine taktische Maßnahme angesehen werden, um den Wiedereintritt von Herrn v. Kahr zu ermöglichen. Nach den Nachrichten, die ihm zugegangen seien, scheine auch der Bayerischen Volkspartei selbst eine Lösung der Frage nicht erstrebenswert, vielleicht werde sie diese gar nicht anstreben können, weil sie sich nach außen zu sehr auf die Richtung Kahr festgelegt habe. Die Rückkehr von Kahrs würde die Sachlage außerordentlich erschweren. Er wolle sich heute nicht festlegen, aber er glaube, daß eine Ausschaltung der direkten Befugnisse des Reichsministers des Innern nicht möglich sei. Wenn Bayern in diesem Punkte nicht nachgebe, so sei der Konflikt gegeben. Wie er durchgetragen werden soll, brauche heute nicht akademisch erörtert zu werden. Was an Bosheiten in den Bayerischen Blättern geleistet würde, sei unerhört – „Verfassungstinkendes Berlin“ – usw.2 Es sei fraglich, ob man alles vorbeigehen lassen solle, ohne unsererseits Stellung zu nehmen. Soviel ihm mitgeteilt sei, gebe es in Bayern Kreise, die lieber sich zur Aufhebung des Ausnahmezustandes drängen lassen, als die Aufhebung selbst vornehmen wollten.

Senator Petersen war der Auffassung, daß man der Bayerischen Regierung weiter entgegenkommen müsse, wenn Kahr endgültig zurücktreten würde. Würde er aber bleiben, so müsse die Reichsregierung unbedingt in der ganzen[253] Linie auf der Durchsetzung ihrer Forderungen bestehen bleiben. Vielleicht sei es richtig, eine offiziöse Erklärung abzugeben.

Herr Müller sah einesteils eine Verschärfung der Lage, andererseits gab er zu, daß doch eine gewisse Beruhigung in der Bevölkerung eingetreten sei. Ob der Reichskanzler eine Erklärung abgeben solle, müsse sich aus der Situation ergeben. Er habe nicht den geringsten Zweifel, daß der Reichstag die Aufhebung des Ausnahmezustandes verlangen werde. Der Reichskanzler erwiderte, daß er heute noch einen Herrn nach München senden wolle. Soviel er wisse, seien die Herren von Xylander und v. Gagern und andere in den Landtag gegangen und hätten dort mit Kahr verhandelt. Es bilde sich anscheinend eine Art Nebenregierung heraus. Kohlen würden nötigenfalls aus der Tschechoslowakei beschafft werden können. Aber auch andere würden von diesen Kreisen nicht abrücken wollen. Die Reichsregierung müsse vielleicht noch Entgegenkommen zeigen, indem auch der Landesregierung Beschwerderecht gegen ein Verbot des Reichsministers des Innern an den Reichsrat3 gegeben würde, aber ohne aufschiebende Wirkung. Dieses würde er glauben konzedieren zu können. Die Konzession einer rechtlichen Instanz scheine ihm zweifelhaft zu sein, da dadurch voraussichtlich eine große Verzögerung eintreten würde, außerdem zur Zeit ein erhebliches Mißtrauen in der Bevölkerung gegen die Gerichte vorhanden sei.

Exzellenz Spahn war der Auffassung, daß gegen die Entscheidung durch den Staatsgerichtshof Bedenken kaum zu erheben sein würden.

Herr Wels stand unter dem Eindruck, daß die Situation verschoben sei. Voraussetzung müsse doch sein, daß der Ausnahmezustand aufgehoben würde. – Der Reichskanzler bezeichnete dies als selbstverständlich. – Wels (fortfahrend): Zu unterscheiden sei, wem man entgegenkommen müsse. Mit einer neuen Regierung könne man ganz anders verhandeln. Zweifelhaft sei, ob man dem Reichsrat noch weitere Befugnisse gebe. Evtl. sei der Gedanke zu erwägen, doch sieben Personen des Reichstags dem Reichsratsausschuß anzugliedern. Denn es sei doch eigentlich merkwürdig, daß Mitglieder der Reichsregierung gewissermaßen von dem Reichsrat rektifiziert werden könnten.

Herr Braun-Franken erklärte, daß er die in Bayern bestehende Ungeduld zu beschwichtigen versucht habe. Die Demission Kahrs zwinge uns seines Erachtens, noch einige Zeit zu warten. Das Vorgehen Xylanders sei gefährlich; andererseits trage es zu einer Reinigung und Klärung in der Bayerischen Volkspartei bei.

Herr Gradnauer war der Auffassung, daß die Koalitionsparteien in Bayern jetzt die Absicht hätten, die gegenwärtige Regierung zu halten. Von den hier getroffenen Vereinbarungen seien sie abgerückt. Ihr Ziel sei zwar eine Verständigung;[254] die gewählte Formulierung und Ausschaltung des Reichsministers des Innern sei jedoch nicht möglich. Die Schaffung einer Gerichtsinstanz halte er für nicht tragbar. Vom Preußischen Staatskommissar sei ihm mitgeteilt worden, daß Bauer und Ehrhardt, die sich in Salzburg aufhalten, mit Wissen von Pöhner Geheimbesprechungen in München abhielten4. Im übrigen sei er der Auffassung, daß die Reichsregierung bald erklären müsse, auf welcher Basis verhandelt werden könne.

Herr Dr. Brauns war der Auffassung, daß die großen Massen der bayerischen Bevölkerung zum Reiche stünden; unsere Stellungnahme müßten wir klar hervortreten lassen. Fraglich sei nur, ob damit nicht die vertraulichen Verhandlungen des Reichskanzlers gestört würden. Andererseits dürften wir nicht zusehen, daß dort eine Gegenregierung von Rechts auf Putsche hinarbeite.

Seiner Auffassung nach sollte man vertraulich auf das Zustandekommen eines ordentlichen Kabinetts hinwirken. Von besonderer Wichtigkeit hiermit würde auch die Frage der Regierungsneubildung im Reich und in Preußen sein.

Herr Senator Petersen war der Auffassung, bald eine Erklärung ergehen zu lassen. Das Reich müsse unbedingt seine Zuständigkeit auch in Bayern wahren. Seiner Auffassung nach sei es für einen Minister leichter tragbar, sich einem Gerichtsurteil zu beugen als einem Ausschuß des Reichsrats.

Die Einsetzung eines Staatsgerichtshofs würde er für das Beste halten. Auch Herr Erkelenz bat, den Gedanken des Staatsgerichtshofes nicht von der Hand zu weisen. Exzellenz Spahn glaubte gleichfalls, Bedenken gegen den Staatsgerichtshof verneinen zu können.

Fußnoten

1

Erst am Nachmittag des 13.9.21 teilt der bayerische Gesandte von Preger dem StSRkei Hemmer den Rücktritt seiner Regierung mit; darüber findet sich der folgende Vermerk Hemmers in den Akten: „Der bayerische Gesandte Dr. von Preger hat mir telefonisch mitgeteilt, daß er im Auftrage seiner Regierung der Reichsregierung folgendes bekannt zu geben habe: ‚Nach Rücktritt der Regierung von Kahr ist eine neue Lage geschaffen. Das die Geschäfte führende Ministerium ist daher außerstande, mit Berlin weitere Verhandlungen zu führen bzw. Vertreter zu Verhandlungen nach Berlin zu entsenden. Das Geschäftsministerium nimmt an, daß auch der Reichskanzler diese Auffassung teilt.‘ Herr von Preger fügte von sich aus hinzu, durch diese Mitteilung werde das, was er mir heute morgen vorgetragen habe, nicht berührt. Es handelt sich darum, daß er heute morgen erklärt hatte, das Geschäftsministerium könne zwar von sich aus keine Verhandlungen mehr führen, sei aber bereit, seitens der Reichsregierung eine Erklärung über die Annahme der Beschlüsse des bayerischen Landtagsausschusses entgegenzunehmen.“ (R 43 I /2215 , Bl. 85).

2

Ausschnitte aus der bayerischen Presse dieser Tage siehe R 43 I /2215 , Bl. 57-63 und 2229.

3

Als Beschwerdeinstanz sah § 6 der VO des RPräs. vom 29.8.21 einen Ausschuß von sieben Mitgliedern vor, die der Reichsrat aus seiner Mitte wählen sollte; den Vorsitz sollte ohne Stimmrecht der RIM oder ein von ihm bestellter Vertreter führen (RGBl. 1921, II, S. 1239  f.). Demgegenüber hatte Bayern eine Beteiligung der Landeszentralbehörde gefordert: diese sollte die Beschwerde entgegennehmen und sie für den Fall, daß keine Abhilfe geschaffen wurde, an den Beschwerdeausschuß beim RR weiterleiten, jedoch ohne aufschiebende Wirkung (s. Vereinbarungen zwischen den bayerischen Unterhändlern und der Reichsregierung in „Mnchener Post“ vom 12.9.1921, Nr. 211, R 43 I /2215 , Bl. 62).

4

Einen diesbezüglichen schriftlichen Bericht erstattet der preußische Staatskommissar für öffentliche Ordnung Weismann am 14.9.1921, den der Reichskanzler am 15.9.21 in einer Sitzung des Überwachungsausschusses verliest. Offenbar war dieser Bericht von der Reichsregierung angefordert worden, nachdem Gerüchte durch die Presse gegangen waren, Erhard halte sich in Salzburg auf und komme gelegentlich auch in die Nähe Münchens (s. Vorwärts vom 15.9.21, Nr. 436, Ausschnitt in R 43 I /2707 , Bl. 119-121).

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