2.107 (wir1p): Nr. 104 Der Bayerische Gesandte an Staatssekretär Hemmer. 28. September 1921

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Nr. 104
Der Bayerische Gesandte an Staatssekretär Hemmer. 28. September 1921

R 43 I /2215 , Bl. 152

[Betrifft: Vereinbarung zwischen Bayern und dem Reich über die Republikschutzverordnung]

Unter ergebenster Bezugnahme auf die heutige telephonische Mitteilung beehre ich mich davon Kenntnis zu geben, daß das Bayerische Gesamtministerium[296] und der Verfassungsausschuß des Landtags, dieser mit Stimmenmehrheit, der vom Bayerischen Ministerpräsidenten Grafen von Lerchenfeld mit dem Herrn Reichskanzler Dr. Wirth am 24. ds. Mts. in Berlin vorläufig getroffenen Vereinbarung1 am 27. ds. Mts. zugestimmt haben. Es dürfte sohin nunmehr die Vereinbarung, zunächst durch Erlaß der neuen Verordnung seitens des Herrn Reichspräsidenten in Vollzug gesetzt werden können2.

Bei den Verhandlungen in Berlin war abgemacht worden, daß über den Inhalt der Vereinbarung nur ein offizieller Bericht ausgegeben, im übrigen aber der Presse und der Öffentlichkeit gegenüber bis zu den Verhandlungen des Bayerischen Verfassungsausschusses Stillschweigen bewahrt werden solle.

Um so bedauerlicher ist es, daß trotzdem das Berliner Tageblatt und ein Berliner Korrespondent der Münchener Neuesten Nachrichten in der Lage waren, am 25. ds. Mts. Mitteilungen zu bringen, die sie nur durch einen Bruch der zugesicherten Diskretion erhalten haben können.

Entgegen dieser Absprache ist von Berlin aus trotzdem eine Veröffentlichung erfolgt. Die Veröffentlichung, speziell der für die Aufhebung des Ausnahmezustandes vereinbarten Termine, hatte die Bayerische Regierung in eine unangenehme Lage gebracht und die Annahme der Vereinbarung auch bei der Bayerischen Volkspartei gefährdet. <Ich habe den Auftrag erhalten, mit möglichster Beschleunigung zu ermitteln, auf wen diese entgegen der ausdrücklichen Absprache erfolgte Veröffentlichung zurückzuführen ist>3 .

Zum Vollzug des erhaltenen Auftags beehre ich mich, die geneigte Vermittlung der Reichskanzlei ganz ergebenst in Anspruch zu nehmen.

Mit Vergnügen benütze ich auch diesen Anlaß, um Seiner Hochwohlgeboren dem Chef der Reichskanzlei Herrn Staatssekretär Hemmer die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Preger

Fußnoten

1

Siehe Dok. Nr. 99, Anm. 1.

2

Die Verordnung wird am 28.9.21 erlassen (RGBl. 1921 II, S. 1271 ).

3

Der markierte Satz trägt die Marginalie „Exz. Lewald hat nur Mutmaßungen ausgesprochen“.

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