1.159.1 (wir2p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Ausdehnung des Rapallovertrages.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Ausdehnung des Rapallovertrages.

Der Herr Reichskanzler teilte mit, daß die Verhandlungen auf Ausdehnung des Rapallovertrags nach Zustimmung der Ressorts nunmehr zum Abschluß gediehen seien, so daß das Abkommen voraussichtlich Ende der Woche gezeichnet[1146] werden würde. Er bat, den Herren Ministern, soweit sie nicht anwesend wären, Mitteilung zu machen1.

Fußnoten

1

Der Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Sowjet-Republiken der Ukraine, Weißrußland, Georgien, Aserbeidschan, Armenien und der Republik des fernen Ostens vom 5. November 1922 wird am 5.11.1922 unterzeichnet (R 43 I /133 , S. 189 f.), gelangt als Gesetzentwurf am 13.6.1923 in den RT (RT-Drucks. Nr. 5962, Bd. 378 ), wird hier in dritter Lesung am 19.6.1923 verabschiedet und am 5.7.1923 verkündet (RGBl. 1923 II, S. 315 ).

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