1.2.1 (wir2p): 1. Zuteilung des Hauses unter den Linden an die hiesige Sowjetregierung [sic.]

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1. Zuteilung des Hauses unter den Linden an die hiesige Sowjetregierung [sic.]1

Ministerialdirektor von Maltzan befürwortet die Zuteilung des Hauses der ehemaligen russischen Botschaft Unter den Linden an die hiesige Sowjetvertretung. Er bemerkt, daß die Verhandlungen mit dem Wohnungsamt, betreffend Unterbringung der russischen Vertretung bisher völlig ergebnislos verlaufen seien. – An der Überweisung des Hauses müßten jedoch die folgenden Bedingungen geknüpft werden: einmal müßte als Gegenleistung die Wiederherstellung der deutschen Botschaft in Petersburg und bis zu dem Zeitpunkt, in welchem diese Wiederherstellung erfolgt ist, als Ersatz für die entzogene Benutzung entweder die kostenlose Überweisung der 3 Häuser Obuchow Pereulok 5 in Moskau für die Unterbringung der dortigen Deutschen Vertretung oder eine entsprechende Entschädigung in Geld verlangt werden, und außerdem müsse die Anbringung geltender russischer Hoheitszeichen zunächst vermieden werden, da ein solches Vorrecht nur einer regelrechten diplomatischen Vertretung zukomme. Nebenher seien die Bemühungen, die auf Beschaffung eines anderen geeigneten Hauses für die russische Handelsvertretung abzielten, fortzusetzen2.

Ministerialdirektor von Schlieben weist auf die finanziellen Belastungen hin, die sich aus der Beschaffung eines geeigneten Hauses für die Sowjetvertretung ergeben müßten.

Ein Vertreter des Preußischen Wohlfahrtsministeriums bemerkt, daß ohne die Bereitstellung erheblicher Geldmittel Verhandlungen mit dem Wohnungsamt ergebnislos verlaufen müßten.

Der Reichskanzler tritt für Freigabe des Hauses Unter den Linden ein.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Rathenau weist auf die besonderen Schwierigkeiten hin, die sich schon wiederholt bei der Unterbringung ausländischer Vertretungen in Berlin ergeben hätten. – Hier müsse im dringenden[664] Interesse der Beziehungen zum Auslande unbedingt Wandel geschaffen werden. Er empfiehlt die Vorbereitung eines Gesetzentwurfes, der den zuständigen Stellen die Möglichkeit an die Hand gebe, geeignete Wohnungen für den Auslandsdienst zu enteignen.

Der Reichskanzler stimmt dem Vorschlage des Reichsministers des Auswärtigen zu. Er bittet gleichzeitig den Herrn Reichsminister des Innern, im Benehmen mit dem Herrn Reichsarbeitsminister und dem Herrn Schatzminister einen entsprechenden Gesetzentwurf demnächst dem Kabinett zur Beschlußfassung vorzulegen3.

Staatskommissar Weismann erklärt namens des Preußischen Ministers des Innern, daß Bedenken gegen die Zuteilung des Hauses Unter den Linden an die Sowjetvertretung nicht bestünden.

Das Kabinett stimmt der Zuteilung des Hauses Unter den Linden an die Sowjetvertretung einstimmig zu.

Fußnoten

1

Gemeint ist die mit dem vorläufigen Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-Republik über die Erweiterung des Tätigkeitsgebiets der beiderseitigen Delegationen für die Kriegsgefangenenfürsorge vom 6. Mai 1921 geschaffene diplomatische Vertretung, der eine Handelsvertretung angegliedert wurde (RGBl. 1921 II, S. 929 ).

2

Solche Bemühungen waren u. a. durch ein Schreiben der Firma Krupp vom 28.12.21 unterstützt worden, in dem ausgeführt wird, daß sich das russische Kommissariat für Außenhandel einem Beauftragten der Firma Krupp gegenüber lebhaft über die Unterbringung seiner nach Deutschland entsandten Handelsdelegation beklagt habe (R 43 I /132 , S. 47-49; dort auch weiteres Material dazu).

3

In R 43 I nicht ermittelt.

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