1.74.1 (wir2p): Lage in Oberschlesien.

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Lage in Oberschlesien.

v. Dirksen trägt über die letzten Vorgänge in Oberschlesien vor. In Gleiwitz und Orten der Umgebung sei es zu Schießereien seitens der Franzosen gegenüber der Bevölkerung gekommen1. Er schlage folgende Gegenmaßnahmen[932] vor: Einmal eine beschleunigte Hereinführung der deutschen Schutzpolizei – die Genehmigung sei hierzu bereits von der Interalliierten Kommission eingeholt worden –, ferner eine Beruhigung der öffentlichen Meinung durch Anschlag und ähnliches, außerdem einen Hinweis, daß die Bevölkerung bei dem Abtransport der politischen Gefangenen in Oppeln Zurückhaltung übe2, endlich einen genügenden Einsatz von Reichswehr. Er glaube, daß der gegenwärtige Einsatz von 3500 Mann Reichswehr nicht ausreiche, um die Ordnung in Oberschlesien aufrechtzuerhalten3.

General v. Seeckt betont, daß seines Erachtens keinesfalls Anzeichen vorlägen, die die Annahme rechtferigten, daß die in Oberschlesien zur Verwendung kommenden Truppen, nämlich: 2 Bataillone Infanterie, 2 Kavallerie-Regimenter und 2 Batterien, zum Schutze der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung nicht genügten. Seines Erachtens liege zu einer Vermehrung der Truppen keine Veranlassung vor.

Dr. Abegg beantragt in längerer Ausführung seitens der preuß[ischen] Regierung eine dauernde Belegung Beuthens mit Reichswehr.

General v. Seeckt sagt zu, die Truppen dicht bei Beuthen in den westlichen Vororten einzuquartieren, um sie im Notfalle sofort nach Beuthen hereinwerfen zu können. Er hält es für nicht zweckmäßig, die Truppen unmittelbar nach Beuthen hineinzulegen, da Beuthen zu nahe an der polnischen Grenze liege.

Vizekanzler Bauer stellt abschließend fest, daß die Zivilinstanzen in Oberschlesien durch die zuständige preußische Regierung anzuweisen seien, etwaige Nachrichten von irgendwelchen Unruhen sofort der zuständigen Truppenleitung zu melden. Das Reichswehrministerium seinerseits würde den militärischen Stellen Anweisung geben, auf solche Anforderungen hin beschleunigt einzugreifen.

Im weiteren Verlauf der Debatte wird vom preuß[ischen] Ministerpräsidenten Braun auf die Gefahr hingewiesen, die entstehen könnte bei der Auflösung und Entwaffnung des oberschlesischen Selbstschutzes.

Minister Severing hält es nicht für ausgeschlossen, daß sich der Selbstschutz durch die Tat der Entwaffnung widersetze. Eine Entwaffnung des Selbstschutzes müsse durch Schutzpolizei und Reichswehr durchgeführt werden. Er[933] hege Zweifel, daß die Stärke der Reichswehr in Oberschlesien genüge, um die Ordnung aufrechtzuerhalten.

Reichskommissar Kuenzer machte den Vorschlag, auch die Leiter des Selbstschutzes zur Entwaffnung mit heranzuziehen.

Oberst Hasse hält es für zweckmäßig, erst einmal abzuwarten, ob die vorhandenen Truppen nicht auch zur Entwaffnungsaktion ausreichten. Im Notfalle könnten ja dann immer noch weitere Truppen herangezogen werden.

Vizekanzler Bauer schlägt vor, daß die preuß[ische] Regierung eine Verfügung an die Landespolizeibehörden betreffend die Erfassung der Waffen des Selbstschutzes erlassen und diese gleichzeitig dem Reichswehrministerium mitteilen solle, damit die Reichswehr nötigenfalls bei der Entwaffnung eingreifen könne.

Fußnoten

1

Dazu findet sich eine Aufzeichnung vom 4.7.1922 in den Akten, vermutlich von der Hand von Dirksens, in der es u. a. heißt: „Über die Lage in Oberschlesien teilte Herr Gesandter von Eckardt um 10 Uhr 15 Minuten durch Fernsprecher folgendes mit: 1. Die kleine Stadt Peiskretscham in Oberschlesien sei nach telefonischer Mitteilung des Landrats in Gleiwitz gestern Nachmittag von 4 bis 9 Uhr ohne äußeren Anlaß von französischen Panzerkraftwagen beschossen worden; 9 Personen, darunter Frauen und Kinder, seien getötet worden. Die Franzosen hätten drei Geiseln mitgenommen, darunter den Rechtsanwalt Böhm, der sich anscheinend selbst dazu angeboten habe. – Anscheinend sei dies ein französischer Racheakt für die Beschießung eines französischen Transportzuges bei Gleiwitz durch Selbstschutz gewesen. – Da Peiskretscham zu der 5. Zone gehört, in der die Regierungsgewalt gestern Nachmittag wieder an Deutschland übergegangen sei, stelle das Vorgehen der Franzosen eine schwere Verletzung der deutschen Souveränität dar. – Herr Gesandter von Eckardt wurde gebeten, authentisches Material zu sammeln und an das Auswärtige Amt zu drahten, um Unterlagen für einen Protest bei den Interalliierten Mächten zu haben.“ (R 43 I /364 , Bl. 285-287).

2

Die in Anm. 1 gekennzeichnete Aufzeichnung führt zu dem dieser Äußerung zugrundeliegenden Sachverhalt aus: „5. Hinsichtlich des Abtransports der politischen Gefangenen hatte sich die Lage insofern gestern abend verschärft, als die Eisenbahner das Einwaggonnieren der Gefangenen und den Abtransport des Zuges verweigerten. Inzwischen sind die Gefangenen allerdings in den Waggon verladen worden; der Zug steht aber noch immer auf dem Bahnhof in Groß-Strelitz. Ein Gefangener ist bei der Verladung anscheinend am Herzschlag verstorben.“ (R 43 I /364 , Bl. 285-287, hier: Bl. 286). Zum Abtransport der Gefangenen vgl. auch Dok. Nr. 290, P. 3.

3

Zum Einsatz der Ordnungsgewalt in Oberschlesien siehe Dok. Nr. 268.

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