Text
3. Nationalfeiertag.
Der Reichskanzler führte aus, daß die Reichsregierung zur Frage des Nationalfeiertages alsbald werde Stellung nehmen müssen, da sich der Rechtsausschuß des Reichstags am 6. Juli und der Reichsrat am 7. Juli mit dieser Angelegenheit befassen werde17.
Er schlage vor, daß er mit den Regierungsparteien und der Opposition etwa auf folgender Basis verhandle:
Der 11. August werde nicht als Nationalfeiertag, sondern als gesetzlicher Feiertag festgelegt. Die obersten Landesbehörden würden ermächtigt, anzuordnen, daß die Verfassungsfeiern an dem Sonntage stattfinden, der dem 11. August folgt.
Es sei zweckmäßig, wenn der Antrag des Zentrums wegen der christlichen Feiertage nicht gleichzeitig mit der Frage des Verfassungstages zur Verhandlung käme.
Der Reichsminister des Innern stimmte diesem Vorschlage zu. Er berichtete darüber, daß im Reichsrat gewünscht worden sei, daß den Ländern nach Möglichkeit vor den Verhandlungen der Standpunkt der Reichsregierung im Umdruck mitgeteilt werde. Er halte diesen Weg aus politischen Gründen für unmöglich. Die Presse würde sich zum Nachteil der Sache sofort mit der Stellungnahme der Reichsregierung befassen.
Auch der Reichsarbeitsminister trat dem Vorschlage des Reichskanzlers bei. Die Frage des Nationalfeiertages könne später entschieden werden. Vielleicht käme dann der Tag in Frage, an dem das besetzte Gebiet endgültig geräumt würde.
[835] Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichsministerium ohne endgültigen Kabinettsbeschluß damit einverstanden ist, wenn er über die Frage des Verfassungstages mit den Regierungsparteien und den Parteien der Opposition unter Zuziehung des Staatssekretärs im Reichsministerium des Innern verhandelt18.
Fußnoten
- 17
Dem Rechtsausschuß des RT lag ein von SPD und DDP eingebrachter GesEntw. über die Erklärung des Verfassungstages (11. August) zum Nationalfeiertag sowie ein Gesetzesantrag des Zentrums über die christlichen Feiertage vor (vgl. Dok. Nr. 249, Anm. 4 und 6). Auf Antrag Preußens sollte auch im RR eine Beratung über die gesetzliche Regelung des Nationalfeiertages stattfinden (vgl. Dok. Nr. 262, P. 2).
- 18
In einer Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien am 4.7.27 führte RK Marx aus, „daß er es begrüßen würde, wenn die Sozialdemokraten und Demokraten auf ihren Wunsch verzichteten, daß der 11. August jetzt zum nationalen Feiertag erklärt werde. Bedenkenfrei sei eine Regelung in dem Sinne, daß der 11. August zum gesetzlichen Feiertag erklärt werde, und daß die Landesregierungen in den Gegenden, wo wichtige wirtschaftliche Gründe dies gebieten sollten, eine Feier an dem auf den 11. August folgenden Sonntag anordnen könnten.“ Graf Westarp erklärte, „daß der nationale Feiertag aus dem Inneren des Volkes heraus entstehen müsse. Nach seiner Ansicht sei die Angelegenheit noch nicht genügend geklärt.“ Es wurde vereinbart, daß die Regierungsparteien in der Sitzung des Rechtsausschusses des RT am 5. 7. die Verbindung des SPD/DDP-Antrags und des Zentrumsantrags (siehe Dok. Nr. 249, Anm. 4) beschließen sollen (Niederschrift Wiensteins in R 43 I/1422, Bl. 20–21). – Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 267, P. 2.