2.88.4 (feh1p): 4. Auftreten der russischen Sowjetvertreter Sinowjew und Losowski in Halle.

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4. Auftreten der russischen Sowjetvertreter Sinowjew und Losowski in Halle4.

Es wurde beschlossen:

a) Den beiden Sowjetvertretern soll eine weitere Erlaubnis zum Verbleiben in Deutschland nicht mehr erteilt werden5.

b) Der von Sinowjew für morgen (Sonntag) angekündigte Vortrag in Berlin soll verhindert werden6. Beide sollen so bald als möglich aus Deutschland entfernt werden7. Eine Strafverfolgung soll nicht veranlaßt werden.

[232] c) In Zukunft soll russischen Agitatoren für die III. Internationale usw. die Einreise grundsätzlich nicht gestattet werden.

Über die Frage der Bekämpfung der kommunistischen Bestrebungen soll bald eine Aussprache des Kabinetts stattfinden8.

Fußnoten

4

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 81, P. 7. Sinowjew und Losowski hatten beide am Parteitag der USPD vom 12  – 17.10.1920 in Halle teilgenommen. Sinowjew, Vorsitzender des Exekutivkomitees der III. Internationale, hatte in einer vierstündigen Rede die Delegierten zum Beitritt zur Internationale aufgerufen und die Revolution propagiert.

Losowski war Angehöriger einer sowj.-russ. Gewerkschaftskommission, die Mitte September 1920 mit Billigung der RReg. zu Verhandlungen mit den dt. Gewerkschaften eingereist war. Bei seiner Einreise war ihm von der RReg. die Auflage gemacht worden, keine politischen Reden in öffentlichen Versammlungen zu halten. Dennoch hatte Losowski in Halle eine scharfe Rede gegen die Gewerkschaftsinternationale gehalten (RAM Simons im RT am 20.10.1920, RT-Bd. 345, S. 758  f.).

5

Vgl. zu der gesamten Angelegenheit die Rede von RAM Simons im RT am 20.10.1920, RT-Bd. 345, S. 758  f.

6

Für den 17. 10. war eine Versammlung nach der Hasenheide bei Berlin einberufen worden, bei der Sinowjew als Hauptredner auftreten sollte. Sinowjew erschien zwar noch dort, konnte seine Rede aber wegen seiner Heiserkeit nicht halten (RAM Simons im RT am 20.10.1920, RT-Bd. 345, S. 760 ).

7

Sinowjew und Losowski verließen Deutschland am 23. 10. auf dem Seewege von Stettin aus (StKom. für die Überwachung der öffentlichen Ordnung an die Rkei am 23.10.1920, R 43 I /131 , Bl. 31).

8

Siehe dazu Dok. Nr. 90, P. 2.

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