1.73.1 (ma12p): Militärkontrolle.

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Militärkontrolle.

Der Reichskanzler berichtet über seine mehrfachen Gespräche mit MacDonald wegen des Zusammenhangs zwischen Militärkontrolle und Räumung der Kölner Zone1.

Reichswehrminister Dr. Geßler gibt einen Überblick über den Verlauf der Militärkontrollfrage in den letzten Jahren.

Zuletzt habe General Strempel den Auftrag bekommen, die Fabrikkontrolle alsbald zuzugestehen, eine Bereinigung der bekannten 5 Punkte vorzunehmen, andererseits darauf hinzuwirken, daß eine Inspektion der Truppen und Festungen zunächst unterbliebe. Im ganzen sollte er aber die Verhandlungen nicht abbrechen lassen2. Es seien nun gegen ihn Treibereien in Berlin entstanden,[997] u. a. habe die Frankfurter Zeitung hierüber geschrieben; man sei auch an den Abgeordneten Koch herangetreten. Koch habe ihm nicht gesagt, wer sich an ihn gewandt habe.

In drei Dingen seien Schwierigkeiten zu befürchten: 1. Auffinden etwaiger überzähliger Waffen; 2. Auffüllung der Truppen im letzten Herbst, wobei vielleicht an einigen Stellen Unvorsichtigkeiten begangen worden sind; 3. Aufnahme der Munitionsherstellung ohne Benachrichtigung. Zu diesem Punkte habe der Gesandte Moraht den ihm seinerzeit erteilten Auftrag nicht ausgeführt. Zur Zeit werde noch nichts kontrolliert. Die Interalliierte Militärkontrollkommission wolle nun aber nach altem Muster kontrollieren. Jede Vereinbarung hierüber lehnte sie ab, obwohl eine Verständigung in unserer Note ausdrücklich vorbehalten war.

Das sogenannte „Material“ des Gegners sei größtenteils gegenstandslos. Auf Grund solchen Materials wollte die Kommission dann aber häufig an einzelnen Stellen der Kasernen Mauern aufbrechen lassen; dazu gebe sich dann kein Mensch her, wodurch Schwierigkeiten entständen.

[998] Es müsse heute geklärt werden, wie die Kontrolle bei den Truppen vorzunehmen sei und wie man sich im Fall Strempel3 verhalten wollte.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann: Für ihn sei wichtig der Zusammenhang der Militärkontrolle mit der Kölner Zone. MacDonald habe ihm gesagt, er hätte mehrere Telegramme über die in den Verhandlungen mit der Kontrollkommission entstandenen Schwierigkeiten bekommen. Er, Stresemann, habe MacDonalds sichtbare Erregung in dieser Frage dämpfen können. Herriot und MacDonald hätten sich geeinigt, daß eine Räumung erst stattfinden solle, wenn die Abrüstung beendet sei. Es sei also klar, daß das Ergebnis der Kontrolle die Kölner Frage beeinträchtigen könne, umsomehr, als belgische Vertreter hier scharf zu machen schienen. In London sei ihnen mehrfach gesagt worden, daß von Bedeutung hierbei nur die Frage der Artillerie und der systematischen Wiederherstellung der Armee sei. Ihm scheine es am besten, in der Frage der Munitionsherstellung und der Zeitfreiwilligen mit offenen Karten zu spielen.

Ein Differenzpunkt sei, ob die Festungen nochmals betreten werden dürften. Für den Fall, daß dort etwa überzählige Geschütze seien, müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß dies dem Gegner bekannt sei.

General v. Seeckt: Es sei uns unbekannt, was die Gegner unter Generalinspektion verständen und was das Ziel dieser Inspektion sei. Hierin liege die Schwierigkeit. Er habe deshalb, als der Staatssekretär Bracht von London nach Berlin gekommen sei, ihm für den Schiedsgerichtsgedanken die Formel gegeben, das Schiedsgericht solle in Streitfällen feststellen, ob eine Bedrohung Frankreichs vorliege4. Jeder verständige Soldat müßte dann ohne weiteres zu dem Ergebnis kommen, daß hiervon keine Rede sei.

Von Bedeutung könne die Frage der Rüstungsindustrie werden.

Das Wehrministerium habe nicht einen einzigen Auftrag zur Herstellung von Geschützen gegeben. Die Frage der Artillerie würde also keine Schwierigkeiten machen, ebensowenig die Fabrikfrage bezüglich Artillerie. Andere überzählige Waffen seien natürlich vorhanden; das sei unvermeidbar, denn sonst wären sie in falschen Händen. Sie stammten aus der deutschen Bevölkerung, stellten aber keinerlei Bedrohung dar.

Bei den Zeitfreiwilligen läge die Sache folgendermaßen: es seien im Herbst zur Auffüllung des Hunderttausendmann-Heeres Leute eingestellt und nach kurzer Zeit wieder entlassen worden. Dies sei auch nach dem Vertrage bis zu 5% zulässig5. Ob diese Ziffer überschritten sei, sei schwer nachweisbar. Wir könnten unter keinen Umständen zugeben, daß wir eine Art Krümpersystem hätten.

Er befürchte, daß die Kommission eine Unzahl Forderungen in Kleinigkeiten stellen werde, so z. B. die Auslieferung von zweiten und dritten Anzügen, von zweiten Geschirren usw. Sie würde vielleicht auch verlangen, daß die Ausbildung[999] der Truppen auf die einer Polizeitruppe zurückgeführt würde. Das sei die entscheidende Frage: wolle man die in 4 Jahren aufgebaute Reichswehr zerschlagen? Hier sei eine klare Meinungsäußerung nötig.

Zum Fall Strempel: Das Schreiben vom 30. Juli an den General Walch6 sei mit Kenntnis der Ressorts ergangen. Die darauf erfolgte Antwort sei auch in keiner Weise gereizt. Er sei daher überrascht gewesen, daß bezüglich der Person des Generals Strempel Schwierigkeiten entstanden sein sollten. Die Verantwortung für das Schreiben vom 30. Juli trage er. Strempel sei natürlich bereit, zu gehen, wenn dies aus politischen Gründen notwendig sei.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann und Ministerialdirektor von Schubert berichten eingehend über Gespräche, die sie in London über den Fall Strempel gehabt hätten.

Der Reichskanzler weist darauf hin, daß die Sicherungsfrage in Verbindung mit der einer Militärkontrolle durch den Völkerbund in Zusammenhang gebracht werde.

Reichswehrminister Dr. Geßler: Die Frage, ob man das Heer zerschlagen solle, sei eine Kernfrage der deutschen Politik. Er sei überzeugt, daß deutsche Kreise, die die Abschaffung der Reichswehr wollten, sich hinter MacDonald gesteckt hätten. Dieser Gedankengang paßte den Engländern, weil England aus Furcht vor Frankreich auf französische Abrüstung dränge und dazu als Voraussetzung die deutsche Abrüstung brauche.

General Strempel sei bereit, still zu gehen, wie es früher schon in zahlreichen Fällen deutsche Offiziere getan hätten, aber man sei ihm dann eine Genugtuung schuldig und müsse erklären, daß gegen seine Person nichts vorliege.

Der Reichskanzler Daß die Reichswehr erhalten bleiben müsse, sei keine Frage. Dem General von Seeckt gebühre der Dank des Landes für den von ihm durchgeführten Wiederaufbau des Heeres.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann: Ihm liege es fern, allen Wünschen der Kommission entgegenzukommen. Aber er sei der Ansicht, daß man veraltetes Material, das uns doch in keiner Weise nützen könne, beseitigen solle, wenn es den Anlaß zur Feststellung einer böswilligen Verfehlung bieten könnte.

Der Reichskanzler Vielleicht könnte in Zukunft der neu zu ernennende General und das Auswärtige Amt zusammen mit der Kommission verhandeln.

General von Seeckt: Es sei jetzt nötig, auf die letzte Note der Kommission sofort zu antworten.

Staatssekretär Bracht: MacDonald sei der Ansicht, daß Strempel ersetzt sei, daher könne Strempel die Antwortnote nicht mehr unterschreiben.

General von Seeckt: Um Wiederholungen solcher unliebsamer Vorfälle zu vermeiden, sei es vielleicht zweckmäßig, bei den Gegnern anzufragen, ob ihnen der in Aussicht genommene Nachfolger des Generals Strempel genehm sei.

Reichswehrminister Dr. Geßler: Vielleicht sei es zweckmäßig, wenn Strempel Urlaub nehme und sein Vertreter den Brief unterzeichne.

[1000] Der Reichskanzler Er werde mit Strempel sprechen, es müsse jetzt aber sofort ein anderer Mann in Aktion treten.

General von Seeckt: Seines Erachtens müsse der Reichskanzler die erteilte Vollmacht formell zurückziehen und einen anderen Mann beauftragen.

Der Reichskanzler stellt fest: der dem General Strempel erteilte Auftrag wird als erledigt angesehen, und das Wehrministerium wird eine neue Persönlichkeit benennen7. In der Militärkontrollfrage werden Reichskanzlei, Reichswehrministerium und Auswärtiges Amt zusammenarbeiten. Eine Antwort auf die letzte Note solle jetzt sofort gegeben werden8.

Fußnoten

1

S. Anhang, Dok. Nr. 2.

2

Genlt. Strempel war am 17. 7. von der RReg. beauftragt worden, die Verhandlungen mit der IMKK über die Generalinspektion zu führen (s. Dok. Nr. 256, P. 1). Über den bisherigen Gang der Verhandlungen ergibt sich aus den Akten der Rkei folgendes:

Am 19. 7. fand eine Unterredung zwischen Strempel und dem neuen Vorsitzenden der IMKK, General Walch, über die Modalitäten der Kontrolle statt. Nach einer Aufzeichnung Kempners vom 21. 7. teilte Strempel über dieses Gespräch u. a. mit: „Es sei gelungen, Besichtigungen bei der Truppe bis auf weiteres hinauszuschieben, ein Zeitpunkt sei nicht genannt worden. Eine Differenz bestehe in der Vorheransage der Besuche. Er, Strempel, wolle durchsetzen, daß je nach der Entfernung die Besuche 4 bis 8 Tage vorher angemeldet würden, Walch wolle vorläufig nur 2 bis 8 Tage bewilligen. Man werde sich hierüber einigen. Beabsichtigte Besuche, die uns ernsthaft unbequem werden könnten, glaubt General Strempel abbiegen zu können. Zu den Fabrikbesuchen habe er, General Strempel, verlangt, daß bei jedem Besuch erklärt werde, dies sei der erste und letzte Besuch in dieser Fabrik. Hierzu meinte Walch, die Bestimmungen über Umstellung der Fabriken seien teilweise nicht durchgeführt, er könne daher nicht erklären, daß jede Fabrik nur einmal besucht würde. In dieser Fabrikfrage sieht Strempel Schwierigkeiten tatsächlicher Art.“ (R 43 I /417 , Bl. 78-80; beiliegend Strempels „Persönliche Notizen für meine Verhandlungen mit der IMKK über die Modalitäten bei Durchführung der Generalinspektion“.)

Mit Note vom 25. 7. an Strempel teilte Walch die Beschlüsse der IMKK zur Durchführung der Generalinspektion mit. Darin heißt es u. a.: Die gewöhnlichen Kontrollbesuche würden den dt. Behörden mindestens 2 Tage und höchstens 8 Tage vorher angemeldet. Die unangekündigten Besuche würden nach dem früher von der Dt. Reg. angenommenen Verfahren stattfinden. Die IMKK sei damit einverstanden, die Kontrolle der Reichswehr während der ersten 10 Tage der Generalinspektion auszusetzen und mit dem Besuch der Fabriken und der Kontrolle der Polizei zu beginnen; doch sollen auch Zeugämter, Munitionsanstalten, Depots, Werkstätten usw. in die Anfangskontrolle einbezogen werden. Grundsätzlich lege die IMKK ihr Inspektionsprogramm nach eigenem Ermessen fest, ob es sich um Besuche bei Fabriken, Einheiten oder Festungen handle; sie müsse daher auf ihrem Recht bestehen, Besuche bei einem bereits besichtigten Betrieb zu wiederholen (R 43 I /417 , Bl. 95-98). Lt. Aktennotiz Kieps vom 27. 7. bemerkte Strempel zu dieser Note, „daß einige mündliche Zusagen des Generals Walch hierdurch widerrufen seien, anscheinend auf Druck des Generals Nollet aus London. Besonders unbequem sei, daß die Note auch unerwartete Besuche und Besuche bei Zeugämtern und Festungen ankündige.“ (R 43 I /417 , Bl. 102).

Mit Schreiben vom 30. 7. an Walch antwortet Strempel: Er bedaure, daß die IMKK seinen Vorschlägen so wenig entgegenkomme und daß sie anscheinend am früheren Kontrollverfahren festhalte. Schwersten Bedenken begegne vor allem die Forderung auf Zulassung unangekündigter Besuche. Er, Strempel, müsse „erneut betonen, daß die dt. Reg. bei der jetzigen Stimmung der Bevölkerung jede Verantwortung für hierbei eintretende ernste Zwischenfälle ablehnen muß“. Strempel wiederholt seinen Vorschlag, die Kontrollbesuche mindestens 4 Tage im voraus anzumelden und einen Zeitpunkt für den Kontrollbeginn bei der Reichswehr jetzt noch nicht festzulegen. Bei der Besichtigung von Zeugämtern, Munitionsanstalten, Waffenmeistereien usw. sollten solche Betriebe zunächst ausgenommen werden, die in Kasernen und Festungen liegen. Schließlich weist Strempel darauf hin, „daß eine Kontrolle der Festungen, die nach dem VV der IMKK überhaupt nicht zustand, bereits im Jahre 1921 beendet war“ (R 43 I /417 , Bl. 99f).

In seiner Note vom 14. 8. hält Walch im wesentlichen an den früher mitgeteilten Beschlüssen der IMKK fest (s. Note vom 25. 7.). Jedoch wird zugestanden, daß Besuche bei Werkstätten, Depots usw., die sich in Kasernen befinden, erst zur gleichen Zeit wie die Kontrolle der Reichswehr beginnen sollen, d. h. 10 Tage nach Beginn der allgemeinen Generalinspektion. Auf die Kontrolle der Festungen, zu der die IMKK auf Grund des VV (Art. 180 und 196) berechtigt sei, könne nicht verzichtet werden. Sobald die IMKK eine Antwort auf dieses Schreiben erhalten habe, werde sie den Beginn der Generalinspektion festsetzen (R 43 I /417 , Bl. 138-141). S. Anm. 8.

3

Auf der Londoner Konferenz hatte MacDonald der dt. Delegation die Ablösung General Strempels nahegelegt; vgl. Anhang, Dok. Nr. 2, bes. Anm. 6.

4

Vgl. Anhang, Dok. Nr. 1, Anm. 25.

5

Vgl. Art. 174 des VV.

6

Zum Schreiben Strempels an Walch vom 30. 7. s. oben, Anm. 2.

7

Gesandter Morath (AA) teilt General Walch am 29. 8. mit, daß Generalleutnant Strempel auf seinen Antrag von der Stellung als Kommissar für die Verhandlungen über die Generalinspektion entbunden und daß zu seinem Nachfolger Generalmajor v. Pawelsz ernannt worden sei (R 43 I /417 , Bl. 157).

8

Pawelsz beantwortet die letzte Note Walchs vom 14. 8. (s. Anm. 2) mit Schreiben vom 1. 9.: Die Dt. Reg. bedaure, daß Walch auf die dt. Wünsche nicht einzugehen beabsichtige. „Die Dt. Reg. muß sich angesichts ihrer außerordentlich schwierigen Lage damit abfinden, wenn die IMKK die General-Inspektion in den von ihr beabsichtigten Formen durchführen sollte.“ (R 43 I /417 , Bl. 162f). Daraufhin teilt Walch am 3. 9. mit, daß die Generalinspektion am 8. 9. beginnen werde (R 43 I /417 , Bl. 168f).

Mit Schreiben vom 4. 9. übermittelt Pawelsz der Rkei und den Reichsressorts eine Aufzeichnung, die das Ergebnis der Verhandlungen mit der IMKK über die Modalitäten der Generalinspektion zusammenfaßt. Es heißt darin: Die Generalinspektion beginnt am 8. 9. mit Kontrollbesuchen bei der Industrie, der Polizei, bei Versorgungsämtern und Wehrkreisverwaltungsämtern, ferner bei Zeugämtern, Munitionsanstalten und Wehrkreiswaffenmeistereien, soweit diese nicht in Kasernen liegen. Die Kontrolle der Reichswehr und der Festungen findet erst nach dem 18. 9. statt. Die gewöhnlichen Kontrollbesuche werden 2 bis 8 Tage vorher angesagt. Die IMKK besteht darauf, auch unangesagte Besuche durchzuführen. „Die Offiziere der IMKK tragen bei allen Besuchen Zivilkleidung. Sie sind angewiesen, sich eines höflichen und korrekten Benehmens zu befleißigen sowie jede Handlung zu vermeiden, die auch nur den Anschein einer industriellen Spionage erwecken könnte.“ (R 43 I /417 , Bl. 171f).

Der Bevölkerung gibt die RReg. den Beginn der Generalinspektion durch ein amtliches WTB-Kommuniqué vom 5. 9. bekannt: „Die Generalinspektion ist als abschließender Akt der interall. Kontrolle gedacht; nach den bindenden Erklärungen der Gegenseite, insbesondere der Ministerpräsidenten von England und Frankreich, kann damit gerechnet werden, daß das System der interall. Kontrolle mit seinen in zahlreichen Städten Deutschlands residierenden Überwachungskommissionen verschwindet, wenn die Generalinspektion zufriedenstellend und reibungslos verläuft. Die RReg. erwartet hiernach von der gesamten Bevölkerung, daß sie alles unterläßt, was irgendwie als Obstruktion oder als feindselige Handlung gegenüber den Kontrollkommissionen oder ihren Mitgliedern gedeutet werden könnte; jede Handlung dieser Art beschwört die Gefahr herauf, daß sich der jetzige Zustand mit all seinen demütigenden Begleiterscheinungen verewigt. Jedermann muß jetzt, wie er auch immer auf die Vorgänge des Augenblicks gefühlsmäßig reagieren mag, sein Tun und Lassen ausschließlich danach einrichten, daß das Ziel erreicht, d. h. daß die Generalinspektion wirklich zum Schlußakt der interall. Kontrolle wird.“ (Entwurf in R 43 I /417 , Bl. 170; vgl. DAZ Nr. 419 vom 5. 9.).

Ministerbesprechung, 26.8.24, 20.30 h

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