1.95.1 (ma12p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Reichswehrministers in der Militär-Kontrollfrage.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Reichswehrministers in der Militär-Kontrollfrage.

Der Reichswehrminister teilte mit, daß die Interalliierte Militärkontrollkommission die Stellung eines deutschen Begleitoffiziers verlangt habe, um in der Nähe von Kiel in einem Privathaus eine Durchsuchung nach Waffen vorzunehmen1. Er habe sich geweigert, einen Begleitoffizier zu stellen und habe erklärt, er wolle von sich aus eine Durchsuchung vornehmen lassen. Wenn man nämlich dieser Forderung der Interalliierten Militärkontrollkommission nachkomme, so würden die Folgen nicht zu übersehen sein. Die Kontrollkommission habe sich auf einen ähnlichen Vorgang in einem früheren Jahre berufen. Jedenfalls werde sich die Botschafterkonferenz mit der Sache befassen müssen.

Der Reichsminister des Auswärtigen Er sei bereit, die in Frage kommenden ausländischen Vertreter gelegentlich auf diesen Vorfall hinzuweisen.

Staatssekretär Joel: Es müsse auf jeden Fall darauf hingewiesen werden, daß nach deutschem Recht Durchsuchungen nur unter ganz bestimmten prozessualen Voraussetzungen möglich seien2.

Fußnoten

1

In einem diesbezüglichen Schreiben des RWeM (i. A. Hasse) an den RK vom 25. 9. heißt es: In Durchführung der Generalinspektion (vgl. Dok. Nr. 286) habe die Distriktskommission Hamburg gestern den Versuch gemacht, in einer Privatwohnung eine Haussuchung nach Waffen vorzunehmen. Die IMKK behaupte, daß sie derartige Kontrollen durch Ententeoffiziere vornehmen lassen könne; sie stütze sich dabei auf eine Note des AA vom 1.9.20. „Das RWeMin. ist der Überzeugung, daß ein Durchsuchen von Privathäusern eine ungeheuere Erregung in der Bevölkerung hervorrufen wird, durch die nicht nur die persönliche Sicherheit der Vertreter der IMKK aufs äußerste gefährdet, sondern auch die Durchführung der Generalinspektion völlig in Frage gestellt wird.“ Es sei daher erforderlich, von seiten der RReg. sofort an die IMKK und die all. Regierungen heranzutreten und das Zugeständnis des Jahres 1920 zurückzuziehen (Schreiben des RWeM mit Anlagen in R 43 I /417 , Bl. 187-195).

2

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der IMKK, General Walch, vom 30. 9. schlägt Generalmajor v. Pawelsz vor, das 1920 festgelegte Verfahren für Nachforschungen nach verstecktem Kriegsmaterial bei Privatpersonen abzuändern. Künftig sollten die von der IMKK gewünschten Durchsuchungen bei Privatpersonen allein von der dt. Polizei nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden; das Ergebnis würde dann der IMKK sofort mitgeteilt, etwa entdecktes Kriegsmaterial würde von der Polizei sichergestellt werden (R 43 I /417 , Bl. 204). Diesen Vorschlag lehnt Walch in seinem Antwortschreiben vom 9. 10. ab; die IMKK könne auf der Teilnahme an unangekündigten Besuchen bei Privatpersonen gemäß dem früheren Verfahren nicht verzichten. Daraufhin teilt Pawelsz am 18. 10. Walch mit, die dt. Reg. werde versuchen, das von der IMKK gewünschte Verfahren durchzuführen; „sie bittet jedoch nachdrücklich, auf das vaterländische Empfinden des deutschen Volkes und die lokale Eigenart seiner Glieder mit größtmöglicher Sorgfalt Rücksicht zu nehmen.“ (R 43 I /417 , Bl. 224-228).

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