2.78.2 (sch1p): 2. [Propagandatätigkeit des Auswärtigen Amts]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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2. [Propagandatätigkeit des Auswärtigen Amts]

Das Kabinett beschließt, das Auswärtige Amt um eine Übersicht über die Propagandatätigkeit dieses Amtes – Organisation, Referatsverteilung, Liste der Beamten sowie der sonstigen Angestellten und ihrer Gehälter – zu ersuchen2.

Fußnoten

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Der Hintergrund dieses Beschlusses bildete eine gewisse Kompetenzstreitigkeit zwischen der Rkei und dem AA auf dem Gebiet der Pressepolitik. Unter Bezug auf den Beschluß des RKab. übersandte der RMinPräs. am 16.5.1919 ein Schreiben an das AA, in dem es hieß: „[…] Es ist die einmütige Entschließung des Kabinetts, daß sich auch das AA jeder inländischen Propagandatätigkeit enthält und diese ausschließlich der Rkei überläßt. Dabei ist naturgemäß eine enge Fühlungnahme zwischen dem AA und der Rkei erforderlich, da äußere und innere Politik ein untrennbares Ganzes bilden. Anregungen und Wünsche des AA sind daher nicht nur erwünscht, sondern notwendig. Die Ausführung der Propaganda aber hat – das kann nicht entschieden genug zum Ausdruck gebracht werden – ausschließlich durch die Propagandastelle der Rkei zu erfolgen. Darüber hinaus erscheint es notwendig, daß auch für die Auslandspropaganda das AA sich der technischen Einrichtungen der Rkei bedient und sich nicht eigene Organisationen innerhalb Deutschlands aufzieht. Neben den sachlichen Gründen sind hierfür auch die Rücksichten auf die Finanzlage ausschlaggebend. […]“ (R 43 I /1779 , Bl. 29). Darauf bezugnehmend erklärte der Leiter der Nachrichtenabteilung des AA, Ministerialdirektor Naumann, in einem Schreiben an den Pressechef der Rkei, Rauscher, vom 24.5.1919: „[…] Die Propaganda gegen feindliche Zerstückelungspläne dürften im übrigen auch insoweit zur Zuständigkeit der Nachrichtenabteilung des AA gehören, als sie im Zusammenhang mit der auswärtigen Politik steht und geeignet ist, diese zu stützen. Sie muß sich natürlich auch in diesem Falle den großen Richtlinien der inneren Politik durchaus anpassen, die indessen im AA hinreichend bekannt sind. Natürlich bin ich gern bereit, in Fällen, wo sich innere und äußere Politik berühren, Wünsche bezüglich der Propaganda im Einvernehmen mit Euer Hochwohlgeboren zur Ausführung zu bringen, während ich Maßnahmen auf dem Gebiete der inländischen Propaganda betreffend die innere Politik ausschließlich der dortigen Pressestelle überlassen werde. Andererseits muß ich aber Wert darauf legen, daß auch von dort aus die Zuständigkeiten gewahrt werden, und daß insbesondere die Behandlung aller Fragen der auswärtigen Politik auf dem Presse- und Propagandagebiet der Nachrichtenabteilung des AA vorbehalten bleibt. Ich darf schon jetzt bemerken, daß, sofern etwa Elsaß-Lothringen vom Deutschen Reiche abgetrennt werden sollte, ich diese Länder als zum Ausland gehörig und daher der Zuständigkeit meiner Abteilung unterliegend betrachten werde.“ (R 43 I /1779 , Bl. 36).

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