2.119.5 (bau1p): 5. Kreditabkommen mit dem Bund der Landwirte der Vereinigten Staaten.

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5. Kreditabkommen mit dem Bund der Landwirte der Vereinigten Staaten.

Der Reichsminister der Finanzen machte Mitteilung von dem Angebot des Führers des Bundes der Landwirte in den Vereinigten Staaten [W. W. Brauer], der einen Kredit von 1 Milliarde Dollar mit 96½ gegen 6% Zinsen auf 5 Jahre zur Verfügung stellen wolle, sofern der Kredit für Warenlieferungen von Amerika verwendet werde. In Frage kämen in erster Linie 200 000 Stück Schlachtvieh, welches die Produktion in Hamburg abnehmen wolle, sofern der Reichsminister der Finanzen die Garantie wegen des Dollarkurses übernehmen würde. Nach weiteren Mitteilungen ging die Auffassung des Kabinetts dahin, daß sich größte Vorsicht empfehle und daß die Angelegenheit nach den in Bälde beabsichtigten Verhandlungen nochmals vorgetragen werden solle19.

Fußnoten

19

Am 29. 12. läßt der RFM dem UStSRkei mitteilen: Der RFM habe am 29. 11. persönlich mit Brauer verhandelt. Nach Hinzuziehung eines Vertreters des RWiMin. sei am 9. 12. ein vom zunächst mitgeteilten Inhalt abweichender Vertrag abgeschlossen worden. Darin verpflichtet sich Brauer, im Rahmen der amerik. War Finance Corporation Act vom 3.3.19 einen 300-Mio-Dollar-Kredit zum Ankauf und zur Ausfuhr von Waren, Lebensmitteln und Rohstoffen aus den USA nach Dtld. zu besorgen. Das Dt. Reich verpflichtet sich, die von Brauer einzukaufenden Waren abzunehmen und ihm für seine Vermittlertätigkeit eine Provision von 1,5 Mio Dollar zu zahlen (Der RFM an den UStSRkei, 29.12.19, nebst Anlagen und Vertragsabschrift; R 43 I /93 , Bl. 107–115). Mit Schreiben vom 21.1.20 stellt das AA fest, daß es nicht zu den Verhandlungen hinzugezogen worden sei, sondern – wie die Rkei – lediglich vom Vertragsabschluß in Kenntnis gesetzt worden sei. Es bestehe wenig Aussicht, die Zustimmung der amerik. Reg. zur Bewilligung des Kredits zu erhalten. Unter Bezugnahme auf eine beigefügte, vertrauliche Mitteilung Paul Warburgs warnt das AA „vor einem wahllosen Verhandeln mit allen möglichen Elementen über Finanzpläne, da dadurch der deutsche Kredit geschädigt und ernste Finanzleute abgeschreckt würden“ (Das AA an den UStSRkei, 21.1.20, mit Paraphen des RPräs. und des RK, nebst Anlagen; R 43 I /93 , Bl. 139–146). Das RFMin. setzt im Februar seine Bemühungen um die Ausführung des Vertrags fort (R 43 I /93 , Bl. 173 f.). – Zur weiteren Entwicklung s. diese Edition: Das Kabinett Müller I, Dok. Nr. 30, P. 9.

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