2.122.2 (feh1p): 2. Viehlieferung an die Entente.

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2. Viehlieferung an die Entente1.

Staatssekretär Müller: Nach Mitteilung der Pariser Delegation verlange die Reparationskommission die Lieferung von 90 000 Rindern, darunter 30 000 tragenden Tieren. Die Lieferzeit solle 6 Monate betragen, beginnend mit dem Erlöschen der Maul- und Klauenseuche in Deutschland2. Die Feststellung dieses[312] Zeitpunktes solle nach dem Verlangen der Reparationskommission gemeinschaftlich durch Delegierte der Entente und Deutschlands erfolgen. Die Reparationskommission verlange weiter, daß mit der Lieferung nicht gewartet werden solle, bis die Vorlieferungen aus dem Friedensvertrage durchgeführt seien3. Die Pariser Delegation empfehle mit Ausnahme der Ärzte einmütig, die Forderungen anzunehmen. Zum Ausgleich für den drohenden Milchverlust wolle die Delegation versuchen, von der Entente eine Zusage auf Lieferung von 43 000 Tonnen Kraftfutter zu erwirken.

Staatssekretär Müller empfiehlt die Annahme des Vorschlages der Delegation, insbesondere auch deshalb, weil weitere wirtschaftliche Verhandlungen mit der Entente unmittelbar bevorständen, für die durch eine Ablehnung eine ungünstige Atmosphäre geschaffen würde. Weiter sei im Falle der Ablehnung ein noch ungünstigeres Diktat der Reparationskommission zu befürchten.

Der Herr Reichskanzler teilt mit, daß auch der deutsche Botschafter in Paris die Annahme dringend empfehle.

Minister Simons spricht sich für Annahme des Vorschlages der Delegation aus, wozu auch der englische Botschafter dringend geraten habe.

Minister Hermes weist nochmals auf die Bedenken hin, die gegen die Lieferung tragender Tiere beständen. Sei die Annahme unumgänglich, so müsse sie davon abhängig gemacht werden, daß die Entente die Devisen für die Beschaffung von 100 000 Tonnen Kraftfutter zur Verfügung stelle.

Minister Simons befürchtet, daß wir bei einem Diktat der Reparationskommission schlechter fahren würden. Auch er halte den Versuch für wünschenswert, die Lieferung von Kraftfutter durch die Entente zu erreichen.

Staatssekretär Müller stimmt dem Vorschlage bezüglich des Kraftfutters zu, bittet aber, dies nicht als eine Bedingung für die Annahme der Ententeforderung zu setzen. Es würde sich empfehlen, vorher wegen des Kraftfutters mit einigen Mächten der Entente Fühlung zu nehmen.

[313] Delegationsmitglied Wolf bittet, die Delegation in der Kraftfutterfrage nicht zu binden.

Das Kabinett beschließt, die Forderungen der Reparationskommission anzunehmen, ohne die Lieferung von 100 000 Tonnen Kraftfutter als Bedingung zu setzen; die Delegation solle jedoch versuchen, die Lieferung dieser Quantität zu erreichen4.

Fußnoten

1

Zu den bisherigen Verhandlungen über die Viehlieferungen an die Alliierten s. Dok. Nr. 118.

2

Im Anschluß an das Telegramm StS v. Haniels vom 22.11.1920 (s. Dok. Nr. 118, Anm. 10) hatte sich das dt. Kommissionsmitglied Wolf zu dem brit. Delegierten Urwick begeben und hatte diesem mitgeteilt, daß die dt. Seite die all. Vorschläge annehme, daß aber unter keinen Umständen tragende Tiere geliefert werden könnten. Über den weiteren Verlauf dieser Verhandlungen hatte das dt. Kommissionsmitglied Wolf in einem Bericht vom 25. 11. berichtet. Es hieß dort: „Die Entgegennahme dieses auf der Basis der Regierungsentscheidung stehenden Angebots wurde von seiten des Engländers glatt abgelehnt. Hierauf wandte sich Herr Urwick in meiner Gegenwart telephonisch an Herrn Bergmann und suchte ihn zu bewegen, die Verantwortung für die Ablieferung für die tragenden Tiere zu übernehmen, da er sonst die schwersten Folgen befürchtete. StS Bergmann teilte diese Ansicht bezüglich der Folgen der Ablehnung und erklärte dem englischen Vertreter in der bestimmtesten Form, daß er sich mit seiner Person für die Annahme der Verständigung einsetzen werde. In voller Übereinstimmung zwischen meiner Kommission und StS Bergmann wurde nunmehr beschlossen, die Regierung zur Zustimmung zu dem Abkommen zu bitten und einen Aufschub der Entscheidung der Repko zu erwirken, um der Kommission Gelegenheit zu geben, in Berlin die Sachlage vorzutragen.“ (Bericht des Kommissionsmitgliedes Wolf vom 25.11.1920 über die Verhandlungen, betreffend Ablieferung von Vieh, R 43 I /15 , Bl. 112).

In der unmittelbar anschließenden Vollsitzung der Repko hatten die Alliierten dann auf dieser Grundlage einen neuen Vorschlag gemacht. So sollten die Lieferungszahlen für Geflügel, Ziegen, Schweine, Pferde und Schafe mit geringen Unterschieden dem dt. Vorschlag entsprechen. Was die Rinder betraf, so sollten jedoch innerhalb von 6 Monaten 90 000 Tiere, darunter 30 000 tragende, geliefert werden. Die endgültige Entscheidung der Repko war auf den 1. 12. verschoben worden (Bericht des Kommissionsmitgliedes Wolf vom 25.11.1920 über die Verhandlungen betreffend Vieh, R 43 I /15 , Bl. 112).

3

Hier handelte es sich um die Abschlagslieferungen gemäß § 6 der Anlage IV zu Teil VIII VV.

4

Zu den weiteren Verhandlungen s. Schultheß 1920, II, S. 345–346. Siehe dazu auch Dok. Nr. 229, P. 2 und Dok. Nr. 236, P. 5.

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