1.150 (lut2p): Nr. 319 Der Reichsminister des Innern an den Reichskanzler. 19. März 1926

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RTF

Nr. 319
Der Reichsminister des Innern an den Reichskanzler. 19. März 1926

R 43 I /999 , S. 637-666

Betreff: Wahlreform.

Die Frage der Wahlreform muß baldigst geklärt werden1. Die Öffentlichkeit verlangt immer dringender die Vorlage eines Gesetzentwurfs. In den Kreisen der Reichstagsmitglieder mehrt sich allerdings die Zahl der Stimmen, die sich gegen eine Änderung des Wahlsystems aussprechen2. Man befürchtet offenbar, es würden Änderungen am Wahlrecht vorgenommen werden, die den Bestand ganzer Parteien gefährden. Abgeordnete, die früher entschiedene Rufer nach der Wahlreform waren, sprechen sich neuerdings gegen eine Änderung des Wahlrechts aus. Diese Erscheinung ist bei jeder Wahlreform eine natürliche Folge der Besorgnis um das eigene Mandat. Unerachtet der zu erwartenden Widerstände muß eine baldige gesetzgeberische Lösung des Problems angestrebt werden.

Ich bitte daher, demnächst eine Chefbesprechung anzuberaumen zur Erörterung der Grundsätze, auf die die Wahlreformvorlage aufgebaut wird3. Als[1217] Unterlage für diese Chefbesprechung beehre ich mich, eine Aufzeichnung „Zur Frage der Wahlreform“ beizufügen, in der auch zu den bisher erörterten Änderungsvorschlägen Stellung genommen ist.

[…]

Dr. Külz

Fußnoten

1

RK Luther hierzu vor dem RT am 27. 1.: „Wir wollen versuchen, einen Weg zu finden, durch den das Verhältnis zwischen dem deutschen Wähler und seinem Vertreter im Reichstag und überhaupt in den Parlamenten wieder unmittelbarer gestaltet wird. […] Ich bin der Meinung, daß sich die jetzige Formulierung [d. h. das Reichswahlgesetz in der Fassung vom 6.3.24, RGBl. I, S. 159 ] nicht bewährt hat, weil sie an die Stelle des einzelnen Gewählten die Liste gesetzt hat, weil sie an die Stelle des lebendigen Menschen das Parteiprogramm gesetzt hat.“ (RT-Bd. 388, S. 5173 ). Vgl. auch Dok. Nr. 279, P. 2 d.

2

Einige dieser Stellungnahmen erfolgten anläßlich der Beratung des RT über den Etat des RIMin. am 10. 3. Dabei erklärte der Abg. Sollmann (SPD) jede Heraufsetzung des Wahlalters (Art. 22 RV: 20 Jahre) für völlig indiskutabel und lehnte eine Verringerung der Abgeordnetenzahl deshalb ab, weil sie „nur zu einer ganz unerhörten parlamentarischen und agitatorischen Überlastung der Abgeordneten führen“ würde (RT-Bd. 389, S. 6133 , 6141 , 6145).

3

Zu einer solchen Chefbesprechung kommt es unter Luther nicht mehr. Die Angelegenheit beschäftigt die RReg. erst wieder unter RK Marx in der Kabinettssitzung vom 3.11.26. S. dazu diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV.

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