1.20.2 (ma12p): 2. Genehmigung für die Kundgebung gegen die Kriegsschuldlüge (Aufhebung der Bannmeile.

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[737]2. Genehmigung für die Kundgebung gegen die Kriegsschuldlüge (Aufhebung der Bannmeile3.

Staatssekretär Zweigert teilte mit, daß das Preußische Staatsministerium die Genehmigung versagt habe und daß damit die Genehmigung durch das Reich gegenstandslos geworden sei4.

Fußnoten

3

S. hierzu Dok. Nr. 231, P. 6.

4

Am 25. 6. übersendet der Arbeitsausschuß deutscher Verbände dem RK eine Einladung zur Kundgebung „gegen Kriegsschuldlüge und Friedensdiktat von Versailles“ am 29. 6. im Plenarsaal des RT (R 43 I /808 , Bl. 20f). Vgl. Dok. Nr. 236, P. 4 und Nr. 238, P. 1.

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