2.81.4 (sch1p): 4. [Deutsche Gegenvorschläge]

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4. [Deutsche Gegenvorschläge]

Reichsminister Dernburg verliest den Entwurf des über die Entschädigungsfragen handelnden Teiles der Gegenvorschläge3. Der Entwurf ist von dem Minister auf Grund dreier Beratungen mit den Sachverständigen ausgearbeitet. Er findet allgemeine Zustimmung.

Fußnoten

3

Der genannte Entwurf war als „streng geheim“ klassifiziert und nur in drei Exemplaren hergestellt, die an den RFM, den PrFM und den UStS im RFMin. Schröder verteilt worden waren; laut handschr. Anm. von der Hand Hofrat Ostertags wurden Abschriften für die Akten der Rkei und den RPräs. hergestellt. Der vom 16.5.1919 datierte Entwurf geht davon aus, daß nach der Lansing-Note vom 5.11.1918 die zu leistende Entschädigung „sich auf den Schaden erstreckt, welcher der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten Belgiens und Nordfrankreichs entstanden ist. Einer weiteren Ausdehnung glaubt sie [die RReg.] sich widersetzen zu sollen.“ (R 43 I /2 , Bl. 188-194). Der 7 Seiten umfassende Text unterscheidet sich kaum im Inhalt, aber wesentlich in der Form von den entsprechenden Passagen in den dt. Gegenvorschlägen vom 29.5.1919.

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