2.43.4 (bau1p): 4. Eidesformel für Militärpersonen.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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4. Eidesformel für Militärpersonen.

Der Reichswehrminister berichtete über die Fassung der Eidesformel für Militärpersonen. Es wurde beschlossen, ihr folgende Fassung zu geben: „Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und gelobe, daß ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will.“6

Fußnoten

6

Über den Wandel des Fahneneides von der Novemberrevolution bis zur hier vorliegenden, für die Reichswehr durch VO des RPräs. vom 14.8.19 (RGBl. S. 1419 ) verbindlich werdenden Fassung s. O.-E. Schüddekopf: Heer und Republik. S. 57 f. Als in der Öffentlichkeit Zweifel an der Verfassungstreue einzelner Offiziere, die sich bisher einer Vereidigung entzogen hatten, laut werden, stellt sich der RWeM in einer am 6.9.19 veröffentlichten Erklärung vor die Truppe (R 43 I /1864 , Bl. 33) und erläßt Ausführungsbestimmungen zur o. a. VO, in denen die Aufklärung der zu Vereidigenden über die wichtigsten Punkte der RV und die unverzügliche Durchführung der Vereidigung befohlen wird (Heeresverordnungsblatt Nr. 7 vom 13.9.19).

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