2.169 (bau1p): Nr. 167 Der Reichsaußenminister an den Reichskanzler. 12. Februar 1920

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

[597] Nr. 167
Der Reichsaußenminister an den Reichskanzler. 12. Februar 1920

R 43 I /2329 , Bl. 76–77

[Betrifft: Vertretung des Reichs bei den Ländern.]

In dem Schreiben des Reichsministers des Innern vom 13. v. M. – Nr. I A 166121 – werden seitens des Reichsministeriums des Innern Vorschläge für Errichtung dauernder Reichsvertretungen in den Ländern gemacht. Die Ausführungen des Reichsministers des Innern stützen sich auf Artikel 15 der Reichsverfassung, nach welchem die Reichsregierung ermächtigt ist, zur Überwachung der Ausführung der Reichsgesetze Beauftragte in die Länder zu entsenden.

Auch ich kann meinerseits das Bestreben, ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten der Reichsregierung mit den Landesregierungen herbeizuführen, nur auf das allerlebhafteste unterstützen. Die Führung der auswärtigen Politik ist nur möglich, wenn sich die mit der neuen Reichsverfassung gegebene größere Vereinheitlichung des Reiches zu einer wirklichen Zusammenfassung aller Kräfte der Nation gestaltet. Ich habe daher meinerseits das größte Interesse daran, daß innerhalb des Reiches alles vermieden wird, was dazu dienen kann, Mißstimmungen zu schaffen und insbesondere die Gegensätze zwischen Norddeutschland und Süddeutschland zu verschärfen. Ich kann mich daher dem Standpunkte des Herrn Reichsministers des Innern nur anschließen, wenn er es als eine der vornehmsten Aufgaben bezeichnet, ein Vertrauensverhältnis zwischen der Reichsleitung und den maßgebenden Stellen der Länder herzustellen.

Mit aller Entschiedenheit muß ich aber gegen die seitens des Reichsministeriums des Innern zur Erreichung dieses Zweckes vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung nehmen.

Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, wie sehr die Landesregierungen darauf bedacht sind, die ihnen von der Reichsverfassung belassene Selbständigkeit zu wahren und wie mißtrauisch sie jeder Maßnahme gegenüberstehen, die ihnen als Ausfluß zentralistischer Bestrebungen erscheint. Wie das Ergebnis der in Stuttgart abgehaltenen Besprechung der süddeutschen Regierungen zeigt, würde namentlich in den süddeutschen Ländern die vom Herrn Reichsminister des Innern geplanten Maßnahmen stärksten Widerstand finden2. Es würde das gerade Gegenteil des Gewünschten erreicht werden. Die Länder würden den dauernden Beauftragten der Reichsregierung mit Mißtrauen entgegentreten und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit praktisch unmöglich machen. Die Kreise des Dr. Heim insbesondere würden dafür sorgen, diese Beauftragten als Berliner Polizei-Spione und landfremde Vogtherren zu verdächtigen und[598] das Ihre dazu zu tun, um aus diesem Anlaß die Verhetzung zwischen Süden und Norden noch weiter zu vermehren3. Im Interesse der Reichsregierung scheint es mir vielmehr zu liegen, die ihr zustehenden Rechte in möglichst unauffälliger Weise auszuüben4 – durch Entsendung von Beauftragten in Spezialfällen, durch Anberaumung von Besprechungen außerhalb Berlins an den Sitzen der Landesregierungen usw. Die Überorganisation der Kriegszeit hat die Bevölkerung allenthalben mit instinktiver Abneigung gegen bürokratische Neugründungen erfüllt. Unklug und gefährlich wäre es, dies Gefühl unberücksichtigt zu lassen. Auch in Kreisen der Landesregierungen steht man der vom Herrn Reichsminister des Innern gegebenen Auslegung des Artikels 15 der Reichsverfassung völlig ablehnend gegenüber. Ein Vorstoß in der geplanten Richtung wäre also ein aussichtsloses Unterfangen.

Wenn der Herr Reichsminister des Innern hervorhebt, daß die Reichsregierung Organe zur Verfügung haben muß, die über die Vorgänge in den einzelnen Ländern Bericht erstatten, so möchte ich darauf hinweisen, daß durch die Neuorganisation des Verkehrswesens und durch die Zentralisierung des Reichsfinanzwesens dem Reiche eine Reihe von Reichsbehörden in den Ländern zur Verfügung stehen werden, durch die es ihr unschwer möglich sein wird, sich über die Vorgänge in den einzelnen Ländern dauernd auf dem Laufenden zu halten5. Hinsichtlich der Beurteilung der politischen und wirtschaftlichen Lage wird außerdem die fortlaufende Fühlung mit den Abgeordneten aus den verschiedenen Teilen des Deutschen Reichs dazu beitragen, ein klares Bild der Verhältnisse zu gewinnen.

Was im einzelnen die von dem Herrn Reichsminister des Innern in Vorschlag gebrachte Benennung der Beauftragten der Reichsregierung in den Ländern anbelangt, so würde ich ihrer Bezeichnung als Reichsgesandte unter keinen Umständen zustimmen können. Wie in der Sitzung vom 21. November v. J. im Reichskanzlerhause6 von allen anwesenden Reichsministern ausdrücklich hervorgehoben wurde, kann innerhalb des Deutschen Reiches von völkerrechtlichen Beziehungen nicht die Rede sein. Es kann also auch die Einführung eines rein diplomatischen, dem Völkerrecht entnommenen Titels für Inlandsbeamte[599] nicht in Frage kommen7. Die Anwendung des Gesandtentitels würde dazu führen, den Eindruck der deutschen Einheit im Ausland auf das schwerste zu gefährden und nur der Politik gewisser französischer Kreise Vorschub leisten.

Zusammenfassend möchte ich der Überzeugung Ausdruck geben, daß zur Zeit ein Betreten des vom Herrn Reichsminister des Innern vorgeschlagenen Weges geradezu verhängnisvolle Folgen für die ruhige Entwickelung unseres Verfassungslebens und die Festigung unserer Einheit haben würde. Ich werde mich daher aus den angeführten Gründen mit allem Nachdruck gegen die Vorschläge des Reichsministeriums des Innern aussprechen8.

Müller

Fußnoten

1

Abgedruckt als Dok. Nr. 147.

2

Vgl. die sog. Stuttgarter Beschlüsse (Dok. Nr. 141).

3

Heim übte einen maßgeblichen Einfluß auf die betont föderalistische BVP aus. – In einer Erwiderung weist der RIM die diesbezügliche Argumentation des RAM zurück. Es scheine ihm nicht geboten, „die zarte Rücksicht auf Dr. Heim soweit zu treiben, daß deshalb eine im Interesse des Reichs und der Länder – und zwar nicht nur für Bayern – dringend gebotene Einrichtung unterbleiben müßte“ (Der RIM an den RK, 23.2.20; R 43 I /2329 , Bl. 88 f.). Die in diesen Worten liegende Unterstellung weist der RAM seinerseits zurück: Seine Stellungnahme sei vielmehr von dem Bestreben diktiert, der RReg. „bei der augenblicklichen Lage der Dinge“ eine erdrückende Niederlage im RR zu ersparen (Der RAM an den RK, 3.3.20; R 43 I /2329 , Bl. 90 f.).

4

Randvermerk GehRegR Brechts: „Sehr beachtlich.“

5

„Hierzu möchte ich bemerken“, antwortet der RIM in dem in Am. 3 bereits zit. Schreiben vom 23. 2., „daß nach dem Grundsatz des Artikels 16 der Reichsverfassung die mit der unmittelbaren Reichsverwaltung in den Ländern betrauten Beamten in der Regel Landesangehörige sind. Sie werden, soweit sie aus dem Landesdienst in den Reichsdienst übernommen sind, nach ihrer ganzen Denkweise und gefühlsmäßig Landesbeamte bleiben, auch wenn sie nunmehr aus der Reichskasse besoldet werden. […] Der Kreis dieser Beamten kommt für den beabsichtigten Zweck schlechterdings nicht in Betracht“ (R 43 I /2329 , Bl. 88 f.).

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 130, Anm. 1.

7

In seinem bereits in Anm. 3 zit. Schreiben vom 3. 3. zieht der RAM die Möglichkeit, Beamte des AA an die Stelle der bisherigen pr. Gesandten bei den einzelnen Ländern treten zu lassen, mit in seine Erwägungen ein. Hinter diesen Überlegungen steht die Einsicht, daß z. B. die bayer. Reg. in einem Reichsbeauftragten „einen deutlichen Hinweis auf die Unitarisierung“, in dem bisherigen pr. Gesandten aber „ein äußeres Zeichen der Bayerischen Souveränität“ erblicke (R 43 I /2329 , Bl. 90 f.). In dieser Angelegenheit hatte LegR von Prittwitz Mitte Februar 1920 in München sondiert und den Eindruck gewonnen, daß Bayern sich mit der Entsendung von AA-Beamten einverstanden erklären würde, „wenn vor Errichtung und Besetzung der Stelle die Zustimmung der Bayer. Regierung eingeholt würde“ (Aufzeichnung vom 16.2.20; PA, Deutschland Nr. 124, Bd. 5).

8

Seitens der Rkei wird eine erneute Besprechung der Gesandtenfrage und der Vertretung des Reichs bei den Ländern sowohl im RKab. als auch mit Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen und Preußen in Aussicht genommen (vgl. das Rundschreiben des RK an alle Reichsminister und die Regg. der genannten Länder vom 27.2.20; R 43 I /2329 , Bl. 83 f.). Die Beratungen finden vorerst nicht statt. Deshalb mahnt der RAM in seinem Schreiben an den RK vom 3. 3. erneut zur Eile: „Falls nicht rechtzeitig seitens der Reichsregierung in der Frage der innerdeutschen Gesandtschaften eine Entscheidung getroffen wird, besteht die Gefahr, daß die Preußische Regierung auch nach dem 1. April einen Teil ihrer Gesandtschaften innerhalb Deutschlands aufrecht erhält. Ich brauche aber wohl kaum nochmals hervorzuheben, wie wichtig es gerade vom Standpunkte der auswärtigen Politik ist, daß die innerdeutschen Gesandtschaften sobald als möglich restlos aufgehoben werden“ (R 43 I /2329 , Bl. 91). GehRegR Brecht ordnet daraufhin am 4. 3. an, die Angelegenheit auf die TO der nächsten Kabinettssitzung zu setzen. Die Entscheidung wird jedoch – nicht zuletzt infolge des Kapp-Lütwitz-Putsches – weiter verzögert. Zum Fortgang s. diese Edition: Das Kabinett. Müller I, Dok. Nr. 56, P. 4.

Extras (Fußzeile):