1.71 (str2p): Nr. 185 Promemoria der Reichsregierung. 27. Oktober 1923

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[852] Nr. 185
Promemoria der Reichsregierung. 27. Oktober 1923

R 43 I /2264 , Bl. 254 Entwurf1

[Betrifft: Konflikt Bayern – Reich.]2

<Euer Excellenz

habe ich die Ehre>3 in Verfolg4 des Beschlusses der Ministerpräsidenten und Gesandten der deutschen Länder vom 24. Oktober5<die Frage der Reichsregierung zu übermitteln, ob>6 die bayerische Staatsregierung7 bereit ist, in kürzester Zeit die verfassungsmäßige Befehlsgewalt im bayerischen Teile des Reichsheeres wiederherzustellen. Hierbei darf ich8 als bekannt voraussetzen9, daß der10 am 24. Oktober zunächst11<festgelegte Beschluß>12 die sofortige Entlassung des Generals von Lossow erforderte13, und daß die Wendung „Regelung der Personalfrage“ erst nachträglich genehmigt wurde, um hierdurch der bayerischen Staatsregierung Schwierigkeiten beim Fassen ihrer Entschließung14 aus dem Wege zu räumen. Die Reichsregierung würde dankbar sein, wenn in der Rückäußerung der bayerischen Staatsregierung über die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Befehlsgewalt im bayerischen Teile des Reichsheeres generell zum Ausdruck käme, daß sich die bayerische Staatsregierung bedingungslos15 auf den Boden der Reichsverfassung stellt. Selbstverständlich wird hierdurch das in16 dem Beschluß der Ministerpräsidenten festgelegte Recht Bayerns, Anträge auf verfassungsmäßig zu erreichende Abänderungen der Reichsverfassung zu stellen, sowie die Bereitwilligkeit, solche Anträge weiter zu verfolgen, nicht berührt.

<Euer Excellenz darf ich im Namen der17> Reichsregierung bitten18, eine möglichst baldige Antwort der bayerischen Staatsregierung herbeiführen zu wollen, was umso notwendiger ist, weil19 die Reichsregierung zwar bisher noch die für die Unterhaltung der 7. Division erforderlichen Mittel aus dem Etat[853] des Reichswehrministeriums bestritten hat, aus etatsrechtlichen Gründen jedoch außerstande ist, vor Wiederherstellung verfassungsmäßiger Verhältnisse diese Zahlungen weiter zu leisten, – ein Zustand der sofortiger Klärung bedarf.

Die Reichsregierung ist bereit, in alsbaldige Verhandlungen einzutreten und sieht der Beschlußfassung der bayerischen Staatsregierung entgegen20.

Ich benutze auch diese Gelegenheit, Euer Excellenz den Ausdruck meiner besonderen Hochachtung zu erneuern21.

Fußnoten

1

Die Ausfertigung ist abgedruckt, bei: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 69.

2

S. hierzu Dok. Nr. 184; Dok. Nr. 186, P. 2.

3

Die in spitze Klammern gesetzten Worte gestrichen.

4

Von Stresemann geändert in: „der Entschließung“.

5

S. Dok. Nr. 174.

6

Anstelle der in spitze Klammern gesetzten Worte: „richtet die Reichsregierung die Frage an“.

7

Danach: „, ob diese“.

8

Gestrichen.

9

Geändert in: „vorausgesetzt werden“.

10

Geändert in: „die“.

11

Gestrichen, dann wieder für gültig erklärt.

12

Statt der in Klammer gesetzten Worte: „Entschließung“.

13

Erste Silbe gestrichen.

14

Geändert in: „Entscheidung“.

15

Geändert in: „vorbehaltlos“.

16

Danach: „der Entschließung“.

17

Die in Klammer gesetzten Worte gestrichen, dafür: „Die“.

18

Geändert in: „bittet“.

19

Geändert in: „als“.

20

S. dazu E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 71.

21

Der letzte Absatz ist gestrichen worden. – Stresemann vermerkte unter dem Entw.: „Herrn von Haniel mündlich vorzutragen und schriftlich im Wortlaut zu hinterlassen.“ LegR Braun v. Stumm berichtete mittags 13.30 Uhr, er habe dem bayer. MinPräs. die Erklärung der RReg. vorgetragen. „Herr von Knilling sei aufs äußerste betroffen gewesen und habe gesagt, dies sei ja geradezu eine Kampfansage. Er werde hierdurch in eine völlig unmögliche Lage gebracht. Er wolle seine Entschlüsse nicht aus der Pistole schießen und daher erst am Montag, wenn seine Ministerkollegen zurück wären, Stellung nehmen. Er warne dringend davor, auf diesem Wege vorzugehen, die Folgen würden unabsehbar sein.“ Braun von Stumm habe den bayer. MinPräs. darauf hingewiesen, daß durch v. Kahrs Erklärung die RReg. in eine „unmögliche Lage“ geraten sei; v. Knilling habe erwidert, er müsse überlegen, ob er jetzt nicht auch die Stellung von Kahrs einnehmen werde (R 43 I /2264 , Bl. 256).

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