2.140.3 (bau1p): 3. Titelfrage.

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3. Titelfrage.

[Nach Vortrag der Angelegenheit durch den RIM1 verkannte der UStS im RJMin. „nicht die Schwierigkeiten, die sich daraus ergäben, wenn Titel nicht mehr weiter verliehen würden, vertrat aber die Auffassung, daß bei loyaler Durchführung der Verfassungsbestimmungen lediglich nur Amts- oder Berufsbezeichnungen zulässig seien, nicht aber Auszeichnungsbezeichnungen […]. Wolle man Titel verleihen, so bliebe nur übrig, die Verfassung zu ändern.“

1

Der RIM stützte seine Ausführungen auf ein in den Akten nicht zu ermittelndes Schreiben vom 9.12.19. – Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 58, P. 7; vgl. dazu auch die Aufzeichnung des RIM, wahrscheinlich vom 2.1.20, in: Nachl. Koch-Weser , Nr. 21, Bl. 3 f.

UStS Göhre vertrat die Auffassung, „daß man um die Altersbezeichnungen nicht herumkomme“. Der RFM trat der Ansicht des RJMin. bei und schlug vor, die Erledigung der Frage mit der Besoldungsordnung zu verquicken und in dieser die Amtsbezeichnungen, die noch festzustellen seien, festzulegen und hierbei auch, falls erforderlich, Altersbezeichnungen vorzusehen2.]

2

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 178, P. 6.

Reichsminister Dr. David trat der vorstehenden Auffassung bei. Auch der Reichsminister des Innern erklärte sich hiermit einverstanden; eine Verfassungsänderung hielt er politisch nicht für erträglich.

[501] Der Unterstaatssekretär im Reichsschatzministerium schlug vor, von der in Aussicht genommenen Regelung in der Presse Mitteilung zu machen und gleichzeitig die Bundesstaaten zu bitten, bis zur Regelung der Angelegenheit nicht mehr Alterstitel zu verleihen.

Der Unterstaatssekretär im Reichsjustizministerium stimmte diesem Vorschlage zu und empfahl in dieser ganzen Angelegenheit die Beamtenorganisationen zu hören. […]

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