2.85.6 (bau1p): 6. Amerikanische Liebesgaben-Einfuhr.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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6. Amerikanische Liebesgaben-Einfuhr.

Der von der Reichskanzlei vorgelegte Entwurf einer Erklärung des Reichskanzlers an das Rote Kreuz über die zur erleichterten Einfuhr der Liebesgaben aus Amerika getroffenen Verfügungen4 wird gebilligt. Reichsminister Noske bittet die Zusicherung der Beschlagnahmefreiheit auch auf Liebesgabensendungen auszudehnen, die unmittelbar an Privatpersonen in Deutschland in Paketen gesandt werden. Der Reichswirtschaftsminister erklärt, dem nicht zustimmen zu können, weil sonst die zentrale Bewirtschaftung umgangen werden könne. Einzelne Waren sollten jetzt in kleinen Mengen bei Einsendung in Privatpaketen aus dem Ausland von der Beschlagnahme für die zentrale Bewirtschaftung freigelassen werden, doch halte er auch die Veröffentlichung dieser Liste nicht für zweckmäßig. Die amerikanischen Absender könnten ihre Sendungen[317] an die dafür bestehende deutsche Zentralstelle schicken, die sie dann an die Bestimmungspersonen weiterleite5.

4

Am 17. 10. hatte das Zentralkomitee der Dt. Vereine vom Roten Kreuz bei der Rkei angeregt, der RK möge dem von der amerik. Reg. autorisierten „National Comitee for the Relief of the Distress in Germany and German Austria“ erklären, daß „Liebesgaben aus Amerika einfuhrbewilligungs-, zoll-, abgabe- und beschlagnahmefrei an ihre bona fide-Empfänger gelangen“, um auf diese Weise Befürchtungen in der amerik. Öffentlichkeit zu zerstreuen, daß amerik. Hilfssendungen in Dtld. aus Gründen der Zwangsbewirtschaftung der Lebensmittel beschlagnahmt würden (R 43 I /1266 , Bl. 281–284). Der Entw. der von der Rkei nach Absprache mit dem AA erarbeiteten Erklärung befindet sich ebd., Bl. 306.

5

In weiteren Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Ressorts erfährt die geplante Erklärung eine Modifizierung, die dem Zielkonflikt zwischen der Verhinderung größerer Lebensmittelschiebungen über die Amerikahilfe und der Sorge, die Spendefreudigkeit der Amerikaner durch einschränkende Bestimmungen zu mindern, Rechnung trägt. Die vom RK am 31. 10. abgegebene Erklärung gestattet inhalts- und mengenmäßig begrenzte, abgabenfreie Sendungen an Privatpersonen und sieht für die übrigen Hilfssendungen die Vermittlung des beim Roten Kreuz eingerichteten „Dt. Zentralausschusses für die Amerikahilfe“ vor (Reinkonzept mit Paraphe des RK; R 43 I /1266 , Bl. 312). Obwohl in der Folgezeit weitere Einfuhrerleichterungen gewährt werden, können Behinderungen und Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung der Spendenaktionen nicht ganz vermieden werden (Materialien in: R 43 I /1266  f.).

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