2.63.3 (sch1p): 3. [Staatsstreich in Lettland]

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3. [Staatsstreich in Lettland]

Mit Rücksicht auf die in dem heute Abend tagenden Friedensausschusse der Nationalversammlung erwarteten Anfragen3 wird erörtert, inwieweit deutsche Stellen an dem Sturz der lettischen Regierung beteiligt waren4. Nach den vorliegenden amtlichen Nachrichten5 ist das Zusammentreffen des Umsturzes[254] mit der Befreiung des von der vorigen Regierung verhafteten deutschen Leutnants Stock durch die Truppen des Hauptmanns Pfeffer nur ein zufälliges. OHL und Oberkommando Nord sind danach völlig unbeteiligt. Allerdings dienen in der baltischen Landwehr deutsche Reichsangehörige. Die deutschen Truppenkörper und ihre Offiziere haben sich aber nach den amtlichen Meldungen nicht eingemischt. Anderseits haben sämtliche lettischen Parteien deutsche militärische Stellen der Teilnahme an dem Umsturz geziehen. Das Kabinett hält daher eine weitere Aufklärung für notwendig und einstweilen nur eine vorsichtige Mitteilung der amtlichen Nachrichten ohne scharfe Zurückweisung der Beschuldigungen für angebracht.

3

Dem in der DAZ, Nr. 211, 3.5.1919, veröffentlichten Sitzungsbericht zufolge kam diese Frage auf der Sitzung des Friedensausschusses am 2.5.1919 im Sitzungssaal des RFMin. in Berlin nicht zur Sprache. Hauptthemen waren: der voraussichtliche Termin der Übergabe der all. Friedensbedingungen; die Lage in den Ostprovinzen und der drohende poln. Angriff; die Verlegung der NatVers nach Berlin, von der der RMinPräs. abriet, da die Unterbringungsfrage nicht geklärt sei.

4

Siehe Dok. Nr. 53, P. 1.

5

Am 29.4.1919 übersandte der Gesandte v. Romberg an die Rkei ein Schreiben, in dem es hieß: „[…] Der Sturz erfolgte ausschließlich durch die aus lettischen, russ. und baltischen Truppenteilen zusammengesetzte Landeswehr. Den letzten äußeren Anstoß zum Sturz gab die Verhaftung des reichsdt. Offiziers Stock durch die lettische Regierung. Dieser wurde von reichsdt. Truppen aus der Haft befreit. An dem Sturz der Reg. selbst sind reichsdt. militärische und zivile Stellen weder direkt noch indirekt beteiligt. Von maßgebender dt. militärischer Seite wurde dem Vorsitzenden der engl. Kommission die ausdrückliche Erklärung abgegeben, daß der Sturz der Reg. von dt. Seite als eine innerpolitische lettische Angelegenheit angesehen werde, in die sich die dt. Truppen nicht einmischen würden. Der dt. Geschäftsträger befand sich während des Umsturzes und während der vorhergehenden Tage nicht in Libau, sondern in Mitau. Der Regierungswechsel ist von der einheimischen Bevölkerung mit völliger Ruhe aufgenommen worden, so daß ein Eingreifen dt. Truppen auch weiterhin zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung nicht notwendig geworden ist.“ (R 43 I /130 , S. 75 f.).

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