2.114 (sch1p): Nr. 108 Aufzeichnung des Unterstaatssekretärs Lewald über eine Konferenz der süddeutschen Länderregierungen am 9. Juni 1919. 11. Juni 1919

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Nr. 108
Aufzeichnung des Unterstaatssekretärs Lewald über eine Konferenz der süddeutschen Länderregierungen am 9. Juni 1919. 11. Juni 1919

R 43 I /1349 , S. 497-5131

1

Die Aufzeichnung UStS Lewalds findet sich als Anlage zum Kabinettsprotokoll vom 11.6.1919, s. Dok. Nr. 107, P. 1. Die Konferenz mit den MinPräs. Württembergs, Badens und Hessens kam auf Grund des Telegramms des RMinPräs. vom 30.5.1919 zustande, s. Dok. Nr. 92.

[…] An der Konferenz nahmen die drei Staatspräsidenten sowie die Mehrzahl der Kabinettsmitglieder teil, ferner aus Hessen der Präsident des Landtags, Adelung, sowie die preußischen Geschäftsträger in Württemberg, Legationsrat von Moltke, in Karlsruhe Legationsrat v. Schmidthals, in Darmstadt Dr. Rieth, außerdem eine Reihe badischer höherer Beamte.

[447] Nachdem ich am Tage zuvor den württembergischen Staatspräsidenten Blos in Stuttgart aufgesucht und ihm die Gesichtspunkte der Reichsleitung dargelegt, auch das gleiche bei dem Finanzminister Liesching getan hatte, besuchte ich in Karlsruhe vor der Konferenz den badischen Staatspräsidenten, wobei ich in beiden Fällen hervorhob, daß die Reichsregierung, besonders der Herr Ministerpräsident, den größten Wert auf ein enges vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit den süddeutschen Regierungen lege und gerade aus diesen Erwägungen heraus mich mit der Mission beauftragt habe. In der Konferenz in Karlsruhe entwickelte ich in einem eingehenden Vortrag die für das Verlassen des Landes in Betracht kommenden Gesichtspunkte. Es handle sich um eine kriegerische Besetzung. Demgemäß träten die Vorschriften der Haager Landkriegsordnung in Kraft. Nach ihr gehe die souveräne Gewalt des besetzten Landes ohne weiteres auf die besetzende Macht über. Für Regierungshandlungen der bisherigen Regierung bliebe daher überhaupt kein Platz. Lediglich die Verwaltungsbehörden und die Gerichte würden in Tätigkeit belassen. Die Legislative und die Ausübung der Hoheitsrechte sei für die Inhaber der Staatsgewalt eines besetzten Gebietes ausgeschlossen. Demgemäß hätten, wie die Geschichte erwiese, auch alle Regierungen bei feindlicher Besetzung den Regierungssitz verlassen, sofern sie nicht etwa die Absicht gehabt hätten, besondere vertragsmäßige Abmachungen mit den Feinden zu treffen. Ich belegte dies an Beispielen aus der Geschichte älterer und neuester Zeit und verwies darauf, daß lediglich die Rheinbundsfürsten, die sich mit Napoleon hätten verbinden wollen, in ihrem Lande verblieben wären. Es sei unzweifelhaft, daß die Absicht der Franzosen auf die Errichtung eines neuen Rheinbundes hinausginge. Es müsse daher verhütet werden, daß eine legitime Regierung vorhanden sei, mit der derartige Pläne durchgeführt werden können. Mit der Regierung müsse daher auch die Mehrheit der Landesvertretung das Land verlassen, damit die Möglichkeit der Bildung einer neuen Regierung auf Grund der neuen demokratischen Verfassungen ausgeschlossen sei. Die Annahme, daß die im Lande verbliebene Regierung die Widerstandskraft der Bevölkerung aufrechterhalte und sie vor dem Versinken in den Rheinbundgeist abhalten könne, sei irrig, da die Regierung, die sich nicht unbedingt füge, verhaftet und abgeschoben werden würde. Die Regierung, die sich außerhalb des Landes befinde, könne durch Proklamationen, durch hundert Geheimkanäle den Geist der Bevölkerung aufrechterhalten, und falls der Feind eine neue Regierung oktroyiert, gegen ihre Legitimität Protest erheben. In Frankreich und den angelsächsischen Ländern herrsche eine formalistische Rechtsauffassung, die den süddeutschen Regierungen zu Hilfe kommen werde, wenn sie eine neu gebildete Regierung als illegitim und verfassungswidrig ablehne. Je tiefer die Reichsregierung von der unbedingten Treue der hier vertretenen süddeutschen Regierungen zur Reichseinheit durchdrungen sei, um so mehr müsse sie Wert darauf legen, daß diese Regierungen nicht durch Verhaftung oder Abschiebung jedes Einflusses auf die Bevölkerung beraubt würden.

Die Darlegungen blieben nach meiner und der Auffassung der preußischen Geschäftsträger nicht ganz ohne Eindruck auf die Versammlung, wenn sich auch in der daran anschließenden Debatte alle in Betracht kommenden Persönlichkeiten für den einmal gefaßten Beschluß, im Falle feindlicher Besetzung das[448] Land zu verlassen, aussprachen. Dieser Standpunkt wurde im wesentlichen wie folgt begründet:

Ministerpräsident Ulrich2: Das Fortgehen außer Landes würde als Flucht betrachtet werden. Die Bevölkerung würde sagen, daß die Regierung sie ihrer Pein überlasse. Eine neue Regierung würde sich bilden, und weil die alte als geflohen betrachtet werde, für legitim gelten. Völlig ausgeschlossen sei, daß die Volkskammern in überwiegender Mehrheit mitgingen. In Hessen sei die Frage mit den Vertretern aller Parteien besprochen, die sich ausnahmslos für ein Verbleiben der Regierung geäußert hätten. Wenn die Regierung der Gewalt weiche oder verhaftet werde, so werde gerade dies die Bevölkerung aufrütteln und ihren Widerstand stärken. Herr Ulrich verkannte im übrigen nicht den großen moralischen Eindruck, den es machen würde, wenn sich im Interesse der Einheitlichkeit des Reichs sämtliche Regierungen um die Reichsregierung scharen würden und war daher bereit, diese Auffassung noch einmal durchzuprüfen3.

2

MinPräs. von Hessen.

3

Zur Haltung der hess. Reg. telegrafierte der pr. Geschäftsträger in Darmstadt Rieth am 7.6.1919 an das AA: „[…] Hiesige Reg. ist nach wie vor mit Kammer entschlossen, Amtssitz nicht zu verlegen, würde sich im unbesetzten Teil Hessens niederlassen, wenn von Franzosen ausgewiesen.“ (R 43 I /8 , Bl. 57).

Der badische Minister Hummel4 erkannte meine Grundgedanken als richtig an, leugnete aber die Zulässigkeit der gezogenen geschichtlichen Parallelen. Wenn die französische Regierung 1914 Paris, die belgische Brüssel, die rumänische Bukarest, die serbische Serbien verlassen, so sei dies ein beim Ausbruch des Krieges richtiges Verhalten, beweise aber nichts für das Verhalten, das jetzt nach Einstellung der Feindseligkeiten einzuschlagen sei, wo die Widerstandskraft der Bevölkerung zermürbt sei. Wo sollten die süddeutschen Regierungen hingehen? Da ein Widerstand im Westen nicht geleistet werden solle, bäte er um Angabe, bis zu welchem östlichen Punkte sich die Reichsregierung zurückzuziehen gedächte5. Leute mit gesunden Nerven gäbe es kaum noch, jedenfalls nicht außerhalb der Regierung. Völlig ausgeschlossen sei es, die Mehrheit der Landesversammlung außer Landes zu bringen. Die Regierung halte fest, den Friedensvertrag nicht zu unterzeichnen, aber die Stimmung der Bevölkerung sei ganz apathisch und mutlos. Nach der Badischen Verfassung könne ein Referendum herbeigeführt werden, das unzweifelhaft zur Niederlage der geflohenen Regierung führen würde.

4

Zur Haltung der bad. Reg. für den Fall eines feindlichen Einmarsches telegrafierte der pr. Geschäftsträger in Karlsruhe v. Schmidthals am 3.6.1919 in Erwiderung auf das Telegramm des RMinPräs. vom 30.5.1919 (Dok. Nr. 92): „Für Abbruch Friedensverhandlungen wird hier allgemein mit frz. Einmarsch gerechnet. Hiesige Reg. z. Zt. entschlossen, hier zu bleiben, vielleicht ein oder mehrere Mitglieder nach Berlin zu delegieren. Von RReg. angeregte Regierungsverlegung wurde vorläufig mit der Motivierung abgelehnt, daß Land solche nicht billigen, Unabhängige sofort neue Reg. bilden, diese Reg. sich mit Gegner arrangieren würde. […]“ (PA, Wk 31, Bd. 5).

5

Einer Denkschrift Groeners vom 17.6.1919 zufolge war beabsichtigt, im Falle eines feindlichen Vormarsches „mit den kampffähigen Verbänden zunächst hinter Weser und Werra zurückzugehen und an den Westausläufern des Thüringer Waldes Anschluß zur fränkischen Saale zu gewinnen, wohin die süddeutschen Truppen zurückgenommen werden sollen. […] Wenn der Feind mit dem Vormarsch gegen die Elbe Ernst macht, so bleibt nichts übrig, als mit unseren schwachen Kräften hinter diese stärkere Barriere zurückzugehen.“ (BA-MA, N 42/12).

[449] Auch der württembergische Ministerpräsident Blos schloß sich diesen Ausführungen an6. Bei einer Besprechung mit den württembergischen Parteien habe sich keine Stimme für das Verlassen des Landes ausgesprochen. Im Gegenteil. Immerhin könnten andere Umstände eintreten, die zur Annahme der Auffassung der Reichsregierung führten. Ein Vergleich mit Belgien treffe nicht zu, da die Belgier die Aussicht hatten, zu siegen, wir aber nicht. Könne die Reichsregierung sagen, wie lange die Besetzung dauern werde? Der württembergische Vertreter in Spa habe mitgeteilt, die Amerikaner hätten 600 000 Mann bereitstehen7; in England würden Werbungen mit großem Erfolg durchgeführt. Wenn es auch schwer oder unmöglich sein würde, Soldaten zu finden, die in den Schützengraben gingen, so würden sich genug Freiwillige finden, die in den schönen und fruchtbaren Gegenden Deutschlands eine kampflose Besatzungsarmee bilden wollten. In Württemberg sei die Stimmung genauso zermürbt, nerven- und mutlos wie in Baden.

6

Am 2.6.1919 hatte der pr. Geschäftsträger in Stuttgart v. Moltke an das AA telegrafiert: „Staatspräsident Bloß ist persönlich der Meinung, daß dem Vorschlag der RReg. betr. Verlegung des Regierungssitzes Folge gegeben werden muß. Bei den anderen Regierungsmitgliedern scheinen die Ansichten geteilt zu sein. Im gestrigen Ministerrat kam endgültiger Beschluß nicht zustande. […]“ (PA, Wk 31, Bd. 5).

7

Einem Feindlagebericht der Abt. Fremde Heere des Großen Generalstabs vom 23.5.1919 zufolge verfügten die Amerikaner für einen Vormarsch über 6 Infanterie-Divisionen mit einer Gesamtstärke von etwa 100 000 Mann; weitere amerik. Kräfte seien nicht verfügbar (PA, Wk adh. 2, Bd. 24).

Herr Liesching trat diesen Ausführungen bei und bemerkte, daß die Stimme der Regierungen von Weimar aus leer verhallen würde. Mit Proklamationen sei nichts mehr herauszuholen. Die geflohene Regierung würde ausgelacht und beseitigt werden. Die Feinde ließen neu wählen oder führten ein Referendum herbei. Damit sei die formale Legitimität einer neuen Regierung gegeben. Die eigenen Parteien würden die geflohenen Minister absetzen. Verhaftung und Abschiebung schrecke ihn nicht. Im Gegenteil; gerade dann werde die Regierung am stärksten sein, wenn die Bevölkerung sehe, daß sie Opfer brächte. Wenn die bayerische Regierung, wie ich ausgeführt hätte, auf anderem Standpunkt stehe, so begriffe sich dies, da die bayerische Regierung sich sehne, mal außer Landes zu kommen8. Sie habe nicht die gleiche Autorität wie die anderen süddeutschen Regierungen. In Württemberg würde es unmöglich sein, eine einheitliche Auffassung über das Verlassen des Landes herbeizuführen. Es handle sich auch für den Einzelnen darum, ob ihm noch ein solches Opfer zugemutet werden könne. Wenn heute abgestimmt würde, sei alles für Frieden.

8

Zur Lagebeurteilung in Bayern für den Fall des feindlichen Einmarsches s. Dok. Nr. 96; die Absicht der bayer. Reg., in diesem Fall in unbesetztes Gebiet auszuweichen, s. ebd.

Herr Haas erklärte für Baden, daß erhebliche Teile der Kammer nicht auswanderten. Er befürchte Anarchie in den vom Feinde nicht besetzten Gebieten Deutschlands. Es würden sich örtliche Räterepubliken bilden. Vielleicht könnten die süddeutschen Regierungen, die an Ort und Stelle verblieben, noch den Norden retten. Sie allein seien in der Lage, eine Rheinbundsgründung zu verhindern.

Herr Remmele wies auf die bevorstehenden Putschversuche der Unabhängigen und Spartakisten hin, die mit allen Mitteln dahin wirkten, daß der Friede[450] unterschrieben werde. Diese Auffassung herrsche in weiten Arbeiterkreisen, so daß die Möglichkeit bestehe, daß die Entente sich mit den Unabhängigen vereinige, eine neue Volkskammer wähle und eine legitime Regierung einsetze.

Der hessische Justizminister von Brentano verwahrte sich gleichfalls gegen die Berufung auf das belgische Beispiel. Wenn die Reichsregierung und alle von der Besetzung bedrohten Regierungen sich an einem Orte vereinigten, so sei das eine Mausefalle. Eine Kavalleriedivision könnte diese gesamten Regierungen ausheben, und ihr Sturz wäre nicht einmal ehrenhaft. Die Entente würde die Mainlinie bis Eger besetzen. Die hessische Regierung denke nicht daran, fortzugehen. Ein Drittel ihrer Mitglieder lebte in dem besetzten Rheinhessen und könnte daher gar nicht fort. Die Idee, am Rhein zu einer größeren Republik zu kommen, sei stark verbreitet. Gerade durch das Fortgehen der Regierung würde die Rheinbundsidee die stärkste Stütze finden.

Herr Adelung unterstrich diese Ausführungen aus seinen rheinhessischen Erfahrungen. Proteste von außerhalb kämen in das besetzte Land nicht herein; die rheinhessische Bevölkerung sei völlig abgeschlossen, die Presse geschnürt, müsse bringen, was die Franzosen schreiben. Am besten würde wirken, wenn die Regierungen abgeschoben werden. Gut im nationalen Sinne habe die Lächerlichkeit der jetzigen Bewegung für eine rheinische Republik gewirkt. Die Ausweisung von ihm und anderen bekannten Persönlichkeiten aus Rheinhessen habe aufrüttelnd gewirkt. Man müsse mit der Bevölkerung leiden.

Herr Blos kam noch einmal auf die Gefahr der Anarchie zurück, die als bedeutend eingestellt werden müsse. Sobald das preußische Militär abrücke, werde in München die Räterepublik hergestellt, da die bayerische Regierung nichts dazu getan habe, eine bewaffnete Macht zu bilden. Der bayerische Gesandte in Bern gehe ganz mit der Entente zusammen. Die Bestrebungen gingen unzweifelhaft dahin, den Süden vom Norden zu trennen.

Nachdem ich einen Teil der Ausführungen widerlegt und darauf hingewiesen, daß im Osten Deutschlands, in Ostpreußen, Westpreußen, Regierungsbezirk Bromberg, in Schlesien eine leidenschaftliche deutsche Haltung herrsche, die jeden Zoll Bodens gegen die Polen verteidigen wolle, brachte Herr Remmele in Vorschlag, daß jede der betroffenen Regierungen einige Mitglieder, in Baden die Staatsräte, an den Sitz der Reichsregierung delegieren solle, die, falls die legitime Regierung im Lande verhaftet würde, automatisch an deren Stelle trete. Diese Anregung fand von verschiedenen Seiten Zustimmung. Ich selbst bemerkte, daß sie mir nur dann von Bedeutung erscheine, wenn etwa mit Zustimmung der Kammer von vornherein festgestellt würde, daß diese Herren als legaler Ersatz einer verhafteten oder sonst außer Wirksamkeit gesetzten Regierung betrachtet würden.

Im übrigen bat ich dringend, einen Beschluß in der Frage nicht zu fassen, vielmehr einen solchen den Verhandlungen mit der Reichsregierung vorzubehalten.

Lewald

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