1.53.2 (str2p): 2. Rückkehr des ehemaligen Kronprinzen.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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2. Rückkehr des ehemaligen Kronprinzen3.

3

S. hierzu Vermächtnis I, S. 215–224; Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 206.

Der Reichskanzler berichtet über die bisherigen Bemühungen des früheren Kronprinzen, die Erlaubnis zur Rückkehr nach Deutschland zu bekommen4. Nach Mitteilungen, die ihm in diesen Tagen geworden seien, wolle der frühere Kronprinz in Oels Wohnsitz nehmen und erklären, sich nicht politisch betätigen zu wollen. Der Kronprinz wolle zunächst nur das prinzipielle Einverständnis. Er[699] denke spätestens Weihnachten in Deutschland zu sein. Er, der Kanzler, könne ihm als Außenminister den Paß nicht verweigern, da der frühere Kronprinz Deutscher sei. Wenn er nach Oels gehe, so läge auch keine politische Gefahr vor. Verweigere man ihm den Paß, so bestände die Gefahr, daß er ohne Paß komme, und noch dazu nach Bayern gehe, wohin er eingeladen sei5. Ein Auslieferungsverlangen scheine nicht mehr zu drohen6. Er empfehle also grundsätzlich der Rückkehr und der Wohnsitznahme in Oels zuzustimmen, sowie Akt von der Erklärung zu nehmen, daß er sich politisch nicht betätigen werde.

4

Nachdem sich im August der Abgesandte des Kronprinzen an den PrIM Severing und den RK wegen der Rückkehr des Prinzen nach Deutschland gewandt hatte (R 43 I /2204 , Bl. 273–277), hatte StS v. Rheinbaben dem RIM am 21.9.23 geschrieben: „Der Herr Reichskanzler ist der Meinung, daß vor einer Erledigung des Ruhrkonflikts eine Rückkehr des Kronprinzen nach Deutschland nicht in Frage kommen kann, da bis dahin die innen- und außenpolitische Lage Deutschlands eine derart labile sein wird, daß jedes weitere Belastungsmoment ausgeschaltet werden muß.“ Nach der Beilegung des Konflikts und einer Konsolidierung der Verhältnisse könne dem früheren Kronprinzen die Rückkehr nach Deutschland als Privatmann und die Bewirtschaftung seines Besitztums in Oels nicht verwehrt werden. Der RK, der sich hierin in Übereinstimmung mit dem PrIM befinde, bitte den RIM um seine Meinung (R 43 I /2204 , Bl. 281). Als Abgesandte des Kronprinzen waren am 18. 8. und 20.10.23 Major von Müldner (BA: NL von Stockhausen  15) sowie vor dem 4.10.23 Freiherr von Hünefeld bei dem RK. Hünefeld bedankte sich in einem Schreiben vom 4.10.23 bei dem RK, daß dieser in Vertretung der „Angelegenheit“ ein Opfer auf sich genommen habe. Die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses bis zum 20.10.23 werde der Kronprinz verstehen (R 43 I /2204 , Bl. 290).

5

Vgl. H. A. Turner, Stresemann, S. 142 f.

6

Der frühere Kronprinz hatte an erster Stelle der von den Alliierten zusammengestellten Kriegsverbrecherliste, die 1920 übergeben worden war, gestanden (Schultheß 1920 II, S. 315); s. dazu auch Das Kabinett Bauer.

Reichsminister der JustizRadbruch: Er müsse zunächst noch die Auslieferungsfrage prüfen.

Reichsminister des InnernSollmann: Man müsse die Preußische Regierung hören.

Staatssekretär Weismann: Der Ministerpräsident Braun stände zu der Frage ebenso wie der Kanzler. Weihnachten sei ein geeigneter Zeitpunkt für die Rückkehr. Jetzt müsse man prinzipiell zustimmen.

Reichskanzler Die Erklärung könnte hier formuliert werden.

ReichsverkehrsministerOeser, hat Bedenken gegen die Festlegung eines Termins. Er empfiehlt, den Termin offen zu lassen.

Reichsminister für die besetzten GebieteFuchs, ist der Ansicht, den Termin für die Rückkehr besser auf heute als auf morgen festzulegen.

ReichswehrministerGeßler, weist daraufhin, daß der Kronprinz eine prinzipielle Entscheidung suche, weil er eventuell an den Staatsgerichtshof gehen wolle7.

7

S. Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 206.

Der Reichskanzler stellt fest:

„Das Kabinett ist grundsätzlich mit der Rückkehr des früheren Kronprinzen einverstanden. Das Einverständnis des Preußischen Ministerpräsidenten Braun wird der Staatssekretär Weismann herbeiführen.“

Reichsminister der JustizRadbruch, wird die Frage der Auslieferung prüfen8.

8

Am 10.11.23 telegrafierte Major a. D. v. Müldner dem RK, der Kronprinz habe die Grenze überschritten und befinde sich auf dem Weg nach Oels (R 43 I /2204 ). Die Rückkehr des Kronprinzen erregte erhebliches internationales Aufsehen und mußte auch vor der Botschafterkonferenz gerechtfertigt werden (Schultheß 1923, S. 214, 421). Der RK beauftragte Geschäftsträger v. Hoesch, ihr mitzuteilen, die RReg. habe keinen Grund gefunden, dem Kronprinzen als dt. Staatsbürger die Rückkehr zu seiner Familie zu verweigern. Obgleich die brit. Reg. der frz. Forderung auf Auslieferung und Sanktionsmaßnahmen nicht folgte, sprach sich der brit. AM Lord Curzon am 14.11.23 gegenüber dem dt. Botschafter Sthamer scharf gegen die Rückkehr des Kronprinzen Wilhelm aus. Diese Torheit spiele in die Hände Poincarés. Der Kronprinz werde als Gegengewicht zu den politischen Aspirationen des bayer. Kronprinzen Ruprecht angesehen. Die Haltung der RReg. erscheine angesichts der schwierigen politischen Situation unverständlich. Die Auslieferungsforderung werde durch die Bestimmungen des VV gerechtfertigt (Pol.Arch.: Büro RM 63). Aus München teilte StS v. Haniel am 16.11.23 „streng vertraulich“ mit, der Nuntius habe seine Verwunderung über diese Rückkehr in einem derart gefährlichen Augenblick ausgedrückt. „Der gute Eindruck, den die rasche Niederschlagung des Hitlerputsches im Ausland hervorgerufen habe, werde dadurch wieder aufgehoben, und Frankreich ein neuer Grund zum Vorgehen gegen Deutschland gegeben.“ Diese Äußerungen hätten anscheinend „auf auswärtigen Informationen“ beruht (R 43 I /2204 , Bl. 297). S. a. K. v. Zwehl, Die Deutschlandpolitik Englands, S. 618 ff.

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