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10. Abschluß eines Öllieferungsvertrages mit einer amerikanischen Gesellschaft.
Reichsminister Schmidt macht Mitteilungen über die schwebenden Verhandlungen mit der Standard Oil Co. [New Jersey] auf zehnjährige Lieferung von Ölen15. Das Kabinett ist mit dem Abschluß des Vertrages einverstanden.
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Die Verhandlungen waren vom RWiM mit Schreiben vom 26. 8. angezeigt worden. Zur Begründung wurde angeführt, daß seit Oktober vorigen Jahres keine Petroleumzufuhren nach Dtld. mehr erfolgt seien und die inländischen Bestände inzwischen erschöpft seien. Da Rumänien und Galizien als Lieferländer z. Zt. ausfielen, müsse auf Einfuhren aus Nordamerika ausgewichen werden (Der RWiM an die BundesRegg., 26.8.19; Abschrift an die Rkei; R 43 I/1127, Bl. 158). Der am 7. 10. in Berlin unterzeichnete Vertrag sieht die Lieferung von 100 000 t Leuchtöl und 40 000 t Benzin bis spätestens Ende Januar 1920 vor. Des weiteren wird langfristig die Lieferung bestimmter Kontingente des dt. Einfuhrbedarfs an Petroleum und seinen Nebenprodukten vereinbart (Vertragsabschrift in: Nachl. von Le Suire, vorl. Nr. 100).