Text
[311]4. Entwurf einer Bekanntmachung, betr. Zuwendung von Reichsmitteln an deutsche für Schäden im Ausland und Entwurf von Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen usw.
Die beiden vom Reichswirtschaftsministerium vorgelegten Entwürfe werden genehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung des abwesenden Reichswirtschaftsministers4.
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Entww. in: R 43 I/1351, Bl. 242–259. Einzelheiten s. in der Bekanntmachung vom 15.11.19 (RGBl. S. 1891).