2.80 (mu11p): Nr. 80 Das Auswärtige Amt an Unterstaatssekretär Albert. 5. Mai 1920

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[191] Nr. 80
Das Auswärtige Amt an Unterstaatssekretär Albert. 5. Mai 1920

R 43 I /1829 , Bl. 218 f.

[Betrifft: Grenzschutz gegenüber Polen.]1

1

S. hierzu Dok. Nr. 61.

Vertraulich!

Etwa zu ergreifende Maßregeln zur Verstärkung des Grenzschutzes gegen Polen sind mit Vertretern des Reichswehrministeriums und des Reichsministeriums des Innern besprochen worden2.

2

Überlegungen dieser Art sind in Hinsicht auf die Lage Ostpreußens auch von dem dortigen Reichs- und Staatskommissar Borowski in einem Bericht vom 19.5.20 dem PrMin-Präs. vorgetragen worden, wobei aber auch in Aussicht genommen wurde, daß bei einem russischen Erfolg gegenüber Polen Ostpreußen von sowjetischen Truppen besetzt werden könne (R 43 I /1848 , Bl. 129-133).

Das Ergebnis ist wie folgt: An der Grenze sind gegenwärtig durch hinreichende dauernd dort stehende Abteilungen der Reichswehr gesichert diejenigen wichtigen Punkte, die seit langem die Begehrlichkeit der Polen besonders zu wecken scheinen und die anscheinend auch jetzt hauptsächlich bedroht sind, wie z. B. der Bahnhof von Schneidemühl, der Wald von Kujan und einige Ortschaften in den Kreisen Flatow, Bomst und Fraustadt. Auch wird es nach Mitteilung des Herrn Vertreters des Reichswehrministeriums möglich sein, kleinere Vorstöße der Polen über die Grenze oder die Demarkationslinie außerhalb dieser Punkte, wie sie in den letzten Wochen u. a. bei Skietz, Ruden, Ziskauer Mühle und Hüttenbusch vorgekommen sind, durch alsbald an die Grenze gesandte Reichswehrabteilungen zurückzuweisen. Von einem lückenlosen Grenzschutz kann indessen schon jetzt keine Rede mehr sein.

Immerhin ist, wie die Verhältnisse zur Zeit noch liegen, mit einer Verschlimmerung des jetzigen Zustandes nicht zu rechnen, solange die Reichswehr noch in ihrer gegenwärtigen Stärke von etwa 200 000 Mann besteht.

Eine Änderung zu unseren Ungunsten wird vermutlich aber eintreten, wenn infolge des etwaigen Friedensschlusses Polens mit Sowjet-Rußland polnische Truppen für die polnische Westgrenze frei werden und wenn andererseits die Reichswehr auf den dauernden Druck der Entente hin auf die vertragsmäßig vorgesehene Stärke von 100 000 Mann herabgesetzt werden muß.

Wir werden nach Eintritt dieser beiden Umstände den Polen gegenüber zu völliger Ohnmacht verurteilt3 und gänzlich auf Beschwerden und Bitten um Schutz bei der Entente angewiesen.

3

S. hierzu Anm. 3 zu Dok. Nr. 61.

Die Schaffung einer Grenzsicherheitswehr kann nach Ansicht des Herrn Vertreters des Reichsministeriums des Innern selbst dann kaum in Frage kommen, wenn die Entente einer solchen Neubildung, was nicht zu erwarten, keinen Widerstand entgegensetzen würde. Das geringe Maß von Bewaffnung, was die Alliierten uns nach den bisherigen Erfahrungen für Polizei- oder polizeiähnliche[192] Truppen äußersten Falles zu bewilligen geneigt sind, würde keinesfalls hinreichen, eine solche Wehr zu einem genügenden Sicherheitsfaktor gegen Übergriffe regelrecht bewaffneten polnischen Militärs zu machen. Ebenso kommen die jetzt bestehenden Einwohnerwehren im Grenzgebiet für eine Abwehr militärischer Grenzüberfälle nicht in Betracht. Dafür sind sie zu schwach4. Dagegen müßte mit allen Mitteln darauf hingewirkt werden, daß bei der bevorstehenden Auflösung der Einwohnerwehren wenigstens die des Grenzgebietes erhalten blieben. Bei der geringen Grenzsicherung ist sonst der Grenzbevölkerung überhaupt keine Sicherheit mehr gegen Überfälle von Raubgesindel von jenseits der Grenze geboten.

4

In einem vom PrMinPräs. der Rkei am 9. 4. übersandten Bericht über die Lage im Osten war schon ausgeführt worden: „Die Einwohnerwehren sind nicht in der Lage, den eigentlichen Grenzschutz zu übernehmen, da ihre Mitglieder beruflich gefesselt sind. Daher ist die schleunige Schaffung einer Sicherheitswehr unbedingt notwendig, die die Bevölkerung der Grenzmark vor polnischen Übergriffen schützt und ihr das in Schwinden begriffene Bewußtsein zurückgibt, daß das Reich und der Staat für ihr Schicksal sorgen und eintreten“ (R 43 I /1829 , Bl. 204-207).

Nach Auffassung des Auswärtigen Amtes müssen diese Feststellungen als außerordentlich bedauerlich bezeichnet werden. Wie Vertreter der betroffenen Kreise in der Nationalversammlung mitteilten, greift die Beunruhigung unter der Grenzbevölkerung immer mehr um sich. Die Leute haben das Gefühl völliger Schutzlosigkeit.

Wenn auch nach den bisherigen Beobachtungen längs der Korridorgrenze zunächst nicht mit einem von der Grenzbevölkerung befürchteten „polnischen Einmarsch“ zu rechnen sein wird, so ereignen sich doch trotz aller Proteste unsererseits fortdauernd kleinere Grenzübergriffe seitens der polnischen Grenztruppen. Gerade diese Vorfälle aber erwecken in der Bevölkerung das Gefühl der Unsicherheit und der Furcht vor Schwererem.

Die Reichsregierung müßte daher trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten Mittel und Wege finden, um im Interesse der Beruhigung der Grenzbevölkerung einen besseren Schutz gegen derartige kleine Grenzübergriffe zu schaffen. Seitens der Deutschen Delegation zur Festsetzung der polnischen Grenze in Posen ist gelegentlich einer kürzlich dort erfolgten Rücksprache über die Grenzverhältnisse als ausreichend für diesen Zweck bezeichnet worden, wenn die den Landräten der Grenzkreise zur Verfügung stehende Gendarmerie durch Einstellung einer ausreichenden Zahl von Hilfsgendarmen verstärkt würde5. Nach den im Kreise Meseritz gemachten Erfahrungen soll dieses Mittel sich als wirksam erwiesen haben. Allerdings müßten die Kosten hierfür den Kreisen abgenommen und aus Reichs- oder Staatsmitteln getragen werden.

5

Bei der Zuleitung dieses Schreibens an den PrMinPräs. am 16. 5. ließ der RK um die Mitteilung bitten, „ob die Anregung, die den Landräten der Grenzkreise zur Verfügung stehende Gendarmerie durch Einstellung einer größeren Anzahl von Hilfsgendarmen zu verstärken, durchführbar ist und ob eine genügende Sicherung der Grenzbezirke gegen kleine Grenzübergriffe hierdurch gewährleistet erscheint“ (R 43 I /1829 , Bl. 220).

Haniel

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