2.46.3 (sch1p): 3. [Intervention des Reichs in Bayern]

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3. [Intervention des Reichs in Bayern]

Ministerpräsident Scheidemann teilt mit, daß der bayerische Ministerpräsident Hoffmann durch Fernsprecher gebeten habe, alle Vorbereitungen zu treffen,[176] um Reichstruppen nach Bayern werfen zu können, wenn darum gebeten würde.

Kriegsminister Reinhardt verliest das darauf an den Präsidenten Hoffmann gehende Telegramm3. Es wurden die in Bayern zu treffenden militärischen Maßnahmen erörtert.

3

Das Antworttelegramm der RReg. vom 16.4.1919, 16.55 Uhr an ihren Beauftragten in Bamberg, GehLegR Dr. Riezler, lautete: „Bitte der Bayer. Reg. in Bamberg folgendes Telegramm zu übergeben: Die Dt. RReg. ist zur Hilfe für Bayer. Reg. fest entschlossen, doch kann größere militärische Hilfes-Unternehmung nicht in wenigen Tagen begonnen und durchgeführt werden. Es wird sofort mit Vorbereitung angefangen, Sammlung der Kräfte erfolgt im Norden und Westen der bayer. Grenze. Befehle zum Einrücken nicht-bayer. Truppen nach Bayern behält sich die RReg. vor. Es muß vom vereinzelten Vorgehen kleiner Abteilungen Abstand genommen werden. Gleichzeitig ersucht die RReg. die Bayer. Reg., alles daran zu setzen, um die bisher noch nicht erreichte Schaffung leistungsfähiger regierungstreuer Truppen durchzuführen, für die sich alles nötige Kriegsgerät bei richtiger Bewirtschaftung in Bayern selbst finden wird. Bei Mängeln wird RReg. helfend eingreifen und alle Wünsche auf Beförderung bayer. Truppen berücksichtigen, so wie dies nur irgendwie möglich ist. Die RReg. behält sich für Regelung der Befehlsverhältnisse selbst vor, die Führer für die Hilfstruppen zu bestimmen. Die Bayer. Reg. wird gebeten, die einheitliche Führung der bayer. Truppen in Bayern zu bestimmen und der RReg. mitzuteilen. gez. Reinhardt, gez. Scheidemann.“ (Geh. StA München, MA 99 902; Entwürfe in: R 43 I /2212 , Bl. 82-85).

Der Anregung des Reichsministers Erzberger, daß ein Verbindungsoffizier des Reichswehrministers bei dem bayerischen Kriegsminister bestellt werden möchte, wird zugestimmt4.

4

Laut Truppenführerdirektive des RWeM vom 23.4.1919 war als Verbindungsoffizier Major i. G. v. Knauer bestimmt. Dieser Direktive zufolge hatte die Aktion gegen München 4 Oberbefehlshaber: Gen. v. Oven, der den Oberbefehl über die pr. Verbände innehatte; Gen. Haas, der die württ. Verbände befehligte; Oberst v. Epp, der das in Thüringen aufgestellte „Bayerische Schützenkorps“ führte, und der bayer. Gen. v. Möhl, dem die in Bayern selbst aufzustellenden Verbände zu unterstellen waren. Praktisch führte allerdings Gen. v. Oven, der nicht nur der rangälteste Kommandierende General war, sondern auch das bei weitem stärkste Kontingent befehligte. Text der Truppenführerdirektive in: Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen dt. Truppen und Freikorps, hrsg. v. d. Forschungsanstalt für Kriegs- und Heeresgeschichte, Bd. IV, Berlin 1939, S. 213 f.; GehStA München, MA 99 902.

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