2.54.2 (sch1p): 2. [Bewegungsfreiheit für die Friedensdelegation]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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2. [Bewegungsfreiheit für die Friedensdelegation]

Reichsminister Graf Rantzau verliest die Antwort der französischen Regierung auf die letzte deutsche Note. Die Zusicherung der Bewegungsfreiheit sei als Erfolg zu werten7.

7

Auf die dt. Note vom 21.4.1919 (s. Dok. Nr. 48, Anm. 2) erwiderte Marschall Foch laut Note des Gen. Nudant vom 22.4.1919: „[…]1. Die dt. Delegierten können abreisen, wann sie hierzu bereit sind. Die dt. Reg. wird gebeten, den Termin ihrer Abreise so schnell wie möglich bekanntzugeben. […]2. Die dt. Delegierten werden jede Bewegungsfreiheit zur Erfüllung ihrer Mission haben. Ebenso haben sie völlige Freiheit für telegraphische und telephonische Verbindung mit ihrer Reg. 3. Die dt. Delegierten können schon jetzt ihre Dreimitgliederkommission nach Versailles senden, um die Unterbringung vorzubereiten.“ (Materialien betr. die Friedensverhandlungen, Teil I: Der Notenkampf um den Frieden in Versailles, Teil 1, hrsg. v. AA, Charlottenburg 1919, S. 12).

Die Abreise der deutschen Delegation wird auf den 28. April festgesetzt.

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