2.144.1 (bau1p): 1. Die von der interalliierten Kommission in Aussicht genommenen Ordonnanzen und die dagegen zu ergreifenden Schritte sowie Beteiligung der Behörden an dem Eröffnungsakt der Rheinlandkommission.

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1. Die von der interalliierten Kommission in Aussicht genommenen Ordonnanzen und die dagegen zu ergreifenden Schritte sowie Beteiligung der Behörden an dem Eröffnungsakt der Rheinlandkommission.

Der Reichsminister des Innern trägt den wesentlichen Inhalt der von der Interalliierten Rheinlandkommission in Aussicht genommenen Ordonnanzen1 vor, die eine völlige Knebelung der Rheinlande bedeuteten. Er ist mit dem Parlamentarischen Beirat der Ansicht, daß, solange an dem Erlasse dieser Ordonnanzen festgehalten werde, kein deutscher Beamter, auch nicht wie ursprünglich vorgesehen der Reichskommissar von Starck2, an dem geplanten festlichen Akt teilnehmen kann3. Der Reichsminister des Innern bittet in Übereinstimmung mit dem Parlamentarischen Beirat eine Protestnote gegen die Ordonnanzen in Paris zu übergeben und diese Note zu veröffentlichen4. Außerdem hat der Parlamentarische Beirat eine Protestkundgebung der Nationalversammlung angeregt.

1

Entw. in: R 43 I /175 , Bl. 17–34; zur endgültigen Fassung vgl. NatVers.-Bd. 341 , Drucks. Nr. 1954 .

2

Vgl. Kabinettsbeschluß vom 10.12.19 (Dok. Nr. 125, P. 1).

3

Ausschlaggebend für diese Stellungnahme des RIM – niedergelegt in einem Schreiben an RuStKom. von Starck vom 27. 12., abschriftlich an den UStSRkei (R 43 I /174 , Bl. 349) – war ein Bericht des RuStKom. über eine Besprechung mit dem Präs. der Irko, Tirard, am 17. 12. (vgl. Dok. Nr. 122, Anm. 12). Danach habe Tirard in ultimativer Form über das Erscheinen des RuStKom. hinaus auch die Teilnahme von Vertretern der Staats- und Kommunalbehörden an dem Festakt verlangt. Der RuStKom. hielt allerdings „den Anlaß nicht für genügend, um einen Konflikt mit der Hohen Kommission herbeizuführen, der jedenfalls mit der Ausweisung einiger nicht erscheinender Beamten endigen würde“ (von Starck an den RIM, RAM und PrIM, 18.12.19; R 43 I /174 , Bl. 350 f.). Die PrReg. hatte daraufhin beschlossen, der Aufforderung Tirards nicht nachzukommen und den pr. RegPräss. die Teilnahme zu untersagen. Gleichzeitig seien die bayer. und hess. Regg. gebeten worden, ihre Beamten in ähnlichem Sinne zu instruieren (Aktennotiz der Rkei vom 29.12.19; R 43 I /174 , Bl. 352).

4

Den Text der dt. Protestnote vom 10.1.20 macht der RAM der NatVers. am 15. 1. zusammen mit einer „Denkschrift über die Verordnungsentwürfe der Interalliierten Rheinlandkommission“ bekannt (NatVers.-Bd. 341 , Drucks. Nr. 1952 ; Abschrift der all. Antwortnote vom 2.3.20 in: R 43 I /175 , Bl. 186–190).

Der Reichskanzler stellt fest, daß das Kabinett mit den Vorschlägen des Reichsministers des Innern einverstanden ist. Zweckdienlich sei eine Interpellation aller Parteien der Nationalversammlung, auf welche die Regierung antworten werde5.

5

Siehe dazu die Interpellation der Abgg. Spahn, Meerfeldt, Falk, Heinze, Traub vom 16.1.20 (NatVers.-Bd. 341 , Drucks. Nr. 1984 ) und die Antwort der RReg. vom 17.1.20 (NatVers.-Bd. 332, S. 4464  ff.).

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