2.36.6 (bau1p): 6. Räumung der Ostgebiete.

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6. Räumung der Ostgebiete18.

18

Die Beratung erfolgt auf Antrag des RWeM und des PrKriegsM (s. Dok. Nr. 29).

Man kam zu der Auffassung, daß nach außen hin das Auswärtige Amt die Stelle sein müsse, bei der die mit der Räumung zusammenhängenden Fragen zusammenlaufen müßten, während nach innen das Preußische Ministerium[156] des Innern in Betracht käme19. Man werde versuchen, mit den Polen Abkommen zu treffen, durch die nach Möglichkeit Leben, Eigentum und persönliche Freiheit der in den abzutretenden Gebieten wohnenden Deutschen gesichert würden. Hinsichtlich der Beamten stände man in Preußen auf dem Standpunkt, daß die früheren preußischen Beamten in den abzutretenden Gebieten verbleiben sollten und daß man bei den Verhandlungen mit den Polen versuchen müsse, sie zu sichern. Der Preußische Ministerpräsident teilte mit, daß der Ministerialdirektor Meister bereits mit dieser Aufgabe betraut sei. Im übrigen würden in nächster Woche offiziell in Berlin die ganzen Fragen mit Abgesandten Polens erörtert werden. Es wurde hiervon Kenntnis genommen. Das Weitere solle von den zuständigen Ressorts veranlaßt werden20.

19

Diese Abgrenzung erschien notwendig, nachdem von der periodisch im PrIMin. zusammentretenden „Ostkonferenz“ die „außerordentliche Unübersichtlichkeit“ der Übergabeverhandlungen mit Polen beklagt und die Eindämmung „wilder Verhandlungen“ von Provinzialbehörden, Volksräten usw. gefordert worden war (Niederschriften der Sitzungen vom 21. und 29.7.19; R 43 I /378 , Bl. 4 und 11 ff.).

20

Am 7. 8. übersendet das PrIMin. dem RKab. eine Zusammenstellung der Verhandlungsgegenstände. Danach sollen in den Regierungsverhandlungen geregelt werden: 1. Überleitung der Rechtspflege und Fragen der Amnestierung; 2. Verwaltungsangelegenheiten bis zur endgültigen Übergabe der Abtretungsgebiete; 3. Belassung dt. Beamter für die Zwecke der poln. Verwaltung über den Übergabetermin hinaus; 4. finanzielle Auseinandersetzungen zwischen dem Reich, Preußen und Polen; 5. Wirtschafts-, Verkehrs-, Zoll-, Bank- und Währungsfragen; 6. Militärische und polizeiliche Sicherungsmaßnahmen in der Übergangszeit (R 43 I /378 , Bl. 23 f.). Am 9. 8. lädt das AA zur Eröffnung der dt.-poln. Verhandlungen am 11. 8. ein. – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 53, P. 3.

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