2.57.8 (bau1p): 8. Beseitigung der Bezeichnungen „Kaiserlich“ und „Königlich“ usw.

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8. Beseitigung der Bezeichnungen „Kaiserlich“ und „Königlich“ usw.

Der Reichspostminister teilte mit, daß man wohl anordnen müsse, das Wort „Kaiserlich“ an den Postgebäuden, Schildern usw. zu entfernen, obwohl es z. T. technisch schwierig sei und wohl auch auf einzelnen Widerstand stoßen würde. Der Reichsminister des Innern war der Auffassung, daß man diese Angelegenheit bald regeln müsse, zumal die Presse sich der Sache bereits angenommen hätte12. Der Reichspostminister wird wunschgemäß das Weitere wegen der Post veranlassen13. Im übrigen wird der Reichsminister des Innern, soweit die Landesbehörden in Frage kommen, hinsichtlich der Bezeichnungen „Königlich“ usw. das Weitere bei diesen veranlassen. Die gleiche Frage wurde seitens[231] des Reichsministers des Innern auch hinsichtlich der Beseitigung der Herrscherbilder usw. aufgeworfen und von ihm der Auffassung Ausdruck gegeben, daß sie aus den öffentlichen Gebäuden zu verschwinden hätten. Von anderer Seite wurde darauf hingewiesen, daß man für die einzelnen Freistaaten keine bindenden Bestimmungen nach dieser Richtung hin treffen könne, daß man daher die Durchführung gleichfalls den einzelnen Ländern überlassen solle14.

12

Unter der Überschrift „Sie schlafen“ veröffentlichte der „Vorwärts“ in Nr. 438 vom 28. 8. folgende Leseranfrage: „Ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland bereits so weit zurückgegangen, daß es nicht möglich ist, Arbeitskräfte zu bekommen, die die Spuren wilhelminischer Vergangenheit an den staatlichen Gebäuden beseitigen?“ Der redaktionelle Kommentar lautete: „Da diese Frage entschieden mit Nein beantwortet werden muß, so ist anzunehmen, daß die verschiedenen Ministerien sich endlich den Schlaf aus den Augen wischen und Hand anlegen lassen, damit auch äußerlich bekundet wird, daß wir seit mehr als neun Monaten in einer deutschen Republik leben.“ Ein entsprechender Antrag war vom PrMin-Präs. bereits am 26.4.19 an alle Reichsminister herangetragen (R 43 I /1831 ; Bl. 4), seitdem aber dilatorisch behandelt worden.

13

Siehe dazu die Verfügungen des RPM an die Oberpostdirektionen vom 19. 9. und 17.11.19 (R 43 I /1831 , Bl. 35 f.).

14

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 172, P. 4.

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