2.42.4 (feh1p): 4. Flaggen am 11. August.

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4. Flaggen am 11. August.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß er von verschiedenen Seiten gefragt worden sei, ob am 11. August als dem Nationalfeiertage geflaggt werden solle.

Es wurde beschlossen, hiervon abzusehen, da man in der Zeit der nationalen Erniedrigung nicht gut flaggen könne.

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