2.26 (feh1p): Nr. 26 Der Preußische Ministerpräsident an die Reichsregierung. 16. Juli 1920

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Nr. 26
Der Preußische Ministerpräsident an die Reichsregierung. 16. Juli 1920

R 43 I /861 , Bl. 3–4 Umdruck

[Betrifft: Haltung Preußens im Reichsrat]

Für die in der gestrigen Sitzung des Reichsrats zu Ende geführten Beratungen über einen weiteren Notetat für das Rechnungsjahr 19201 […] war den preußischen Bevollmächtigten die Instruktion erteilt worden, auf äußerste Sparsamkeit bedacht zu sein, insbesondere einer weiteren Anschwellung des Beamtenkörpers im Reiche möglichst entgegenzuwirken. Obgleich diese Instruktion[68] mit den Absichten der Reichsregierung, wie sie öffentlich bekannt geworden sind, nicht im Widerspruche steht, hat sie doch im Laufe der mehrwöchigen Ausschußberatungen, wie übrigens vorauszusehen war, zu mehrfachen Reibungen mit einzelnen Reichsressorts geführt und schließlich auch zu einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen dem Herrn Reichsminister Koch und dem Reichsrat, insbesondere auch mit den preußischen Vertretern, in der Vollsitzung des Reichsrats vom 9. d. M. Anlaß gegeben2. Der Versuch des Herrn Ministers, den für die Streichungen eintretenden Ländern vor der Öffentlichkeit eine besondere Verantwortung zuzuweisen, ist inzwischen dadurch überholt, daß die Reichsregierung die Vorlage in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung beim Reichstage eingebracht und damit selbst die Verantwortung für sie als Regierungsvorlage übernommen hat3. Es erübrigt sich daher, auf diesen Punkt noch einzugehen.

1

Vgl. Dok. Nr. 5, P. 1. Am 15.7.1920 war die Ergänzung zum Nothaushalt in 3. Lesung im Plenum des RR beraten und verabschiedet worden.

2

Es handelte sich hier insbesondere um die Bevollmächtigten Preußens zum RR, die MinDr. Nobis und Meister.

Preußen hatte in den Ausschußberatungen des RR über die Ergänzung zum Nothaushalt die Streichung einiger Beamtenstellen im Etat des RIMin. verlangt und zusammen mit Bayern durchgesetzt (RIM an den RK am 14.8.1920, R 43 I /861 , Bl. 11–12).

In den „Aufzeichnungen“ RIM Kochs heißt es dazu unter dem Datum des 9.7.1920: „Am Nachmittag wieder unerquickliche Debatten im Ausschuß des Reichsrats über meinen Etat. Diese Geheimratswirtschaft ist unerträglich. Leute, die vor der Revolution kleine konservative Geheimräte waren, wie Ministerialdirektor Meister, beherrschen jetzt als große Leute den Reichsrat und das Reich. Nachdem der von der Beamtenschaft erstrebte, von der Reichsregierung zugesagte Ministerialdirektor für Beamtenfragen im Ausschuß abgelehnt war, bringe ich bei der politischen Bedeutung der Sache meiner Warnung gemäß die Sache in die öffentliche Reichsratssitzung. Meister und Nobis nennen das ein Breittreten der Sache. Ich weise das scharf zurück. Sachlich gibt mir der Reichsrat natürlich unrecht, und zwar seiner Gepflogenheit entsprechend einstimmig, obwohl im Ausschuß nur Bayern und Preußen gegen die Bewilligung gewesen waren.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 185).

3

Dies war der „Entw. eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung zum Reichsgesetz, betreffend die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920.“ (RT-Drucks. Nr. 182, Bd. 363 ). Die Übersendung des GesEntw. an den RT erfolgte jedoch erst am 21.7.1920.

Es ist aber in der öffentlichen Reichsratssitzung vom 9. d. M. der Gebrauch eines nicht glücklich gewählten, übrigens später berichtigten Ausdrucks seitens eines der preußischen Vertreter von dem Herrn Reichsminister Koch zum Anlaß eines persönlichen Vorstoßes gegen die preußischen Vertreter im allgemeinen genommen worden, indem er unter anderem bemerkte, „daß es an der Zeit sei, ein für alle Mal mit der von Preußen beliebten Tonart aufzuräumen“4, und auf den Einwand der preußischen Vertreter hinzufügte, Beschwerden der Reichsminister hierüber seien „aktenkundig“. Worauf sich dies beziehen soll, ist unbekannt.

4

Nach einer Schilderung, die der RIM von dem Vorfall gab, sei er in der Vollsitzung des RR wieder auf die Streichung der Stellen zurückgekommen. MinDir. Nobis habe darauf sein „Befremden“ darüber ausgedrückt, daß die Angelegenheit nochmals vor der Öffentlichkeit „breitgetreten“ würde. Er, der RIM, habe erwidert, er müsse sich ein für alle Mal den neuerdings von Preußen beliebten Ton verbitten. Nobis habe später erklärt, seine Äußerung habe sich nicht besonders auf die Ausführungen des RIM bezogen (RIM an den RK am 14.8.1920, R 43 I /861 , Bl. 12).

Die Preußische Staatsregierung ist von diesem Auftreten eines Reichsministers in öffentlicher Sitzung des Reichsrats peinlich berührt. Sie vermag in dem Umstand, daß sich einer ihrer Vertreter im Ausdruck vergriffen hat, keinen[69] ausreichenden Anlaß zu einem das Maß des Üblichen so weit überschreitenden öffentlichen Angriff eines Mitgliedes der Reichsregierung gegen Preußen zu erblicken und bedauert, daß durch solche Vorkommnisse dem gedeihlichen Zusammenarbeiten der beiden Regierungen, auf das im Interesse des Ganzen der größte Wert zu legen ist, ernste Hindernisse bereitet werden. Der Vorfall scheint erneut zu bestätigen, daß bei einzelnen Mitgliedern der Reichsregierung eine gewisse Gereiztheit Preußen gegenüber angenommen werden muß, und gibt deshalb der Preußischen Staatsregierung zu folgender allgemeinen Bemerkung Anlaß: Bei den verschiedensten Gelegenheiten haben die preußischen Ressorts und deren Vertreter, sei es im Reichsrat, sei es an anderer Stelle, die Beobachtung machen müssen, daß die Vertreter der Reichsregierung einen anderen Maßstab anlegen, wenn es sich um Preußen als wenn es sich um andere Länder, insbesondere z. B. Bayern, handelt. Ein Widerstand Bayerns gegen eine Vorlage wird als dessen gutes Recht ohne weiteres hingenommen, ein Widerstand Preußens begegnet, bewußt oder unbewußt, von vornherein einem gewissen Unbehagen und wird manchmal sogar als Versuch einer planmäßigen Durchkreuzung der Tätigkeit der Reichsregierung empfunden. Die verschiedene Empfindung, die der Gebrauch des gleichen verfassungsmäßigen Rechtes durch andere Länder oder durch Preußen auf seiten der Reichsressorts auslöst, dürfte hauptsächlich dadurch zu erklären sein, daß bei letzteren das Gefühl für die grundsätzliche Änderung in der Stellung Preußens im Reich durch die Weimarer Verfassung noch nicht überall in Fleisch und Blut übergegangen ist. Während früher die Preußische Stimme durch die Reichsressorts geführt wurde und diese daher der preußischen Zustimmung von vornherein sicher waren, wird nunmehr die selbständige Führung der Preußischen Stimme und namentlich jede Abweichung von den Wünschen der Reichsressorts leicht als unbequem oder gar als eine gegen die Reichsregierung gerichtete Spitze empfunden. Psychologisch mag dies begreiflich sein, sachlich ist es unberechtigt, und die Preußische Staatsregierung ist der Ansicht, daß die wiederholten unliebsamen Vorfälle aus Anlaß einer abweichenden Stellungnahme Preußens, wobei dann den beteiligten preußischen Vertretern zuweilen persönliche Vorwürfe erwachsen sind, im Grunde auf die vorgenannte noch unzureichende Einstellung einzelner Reichsressorts auf die neuen verfassungsmäßigen Verhältnisse zurückzuführen sind. Preußen verlangt keinerlei Sonderstellung, ist aber andererseits auch nicht gewillt und könnte es seiner Volksvertretung gegenüber auch gar nicht verantworten, in geringerem Maße von seinen verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch zu machen, als dies die anderen Länder zu tun pflegen. Mancherlei Schwierigkeiten würden vermieden werden, wenn seitens der Reichsressorts der Preußischen Regierung gegenüber immer dieselben Rücksichten beobachtet würden, wie es den anderen Regierungen gegenüber üblich ist.

Zu einer mündlichen Erörterung dieser Fragen ist die Staatsregierung jederzeit bereit5.

5

Einige Wochen später kam der RIM noch einmal auf diese Vorgänge zurück. Siehe dazu Dok. Nr. 40.

gez. Braun

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