2.91.3 (mu11p): [3.] Ausnahmezustand.

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[3.] Ausnahmezustand13.

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Zu diesem Tagesordnungspunkt notierte Koch-Weser in sein Tagebuch am 12. 5.: „Sorgenvoll die Kommunistengefahr. Geßler erklärte gestern in einer Besprechung mit den Süddeutschen, jeder Putsch von links werde sorgfältiger vorbereitet, die Reichswehr aber sei schlechter geworden und werde immer schlechter, wenn die unerhörten sozialistischen Angriffe nicht aufhörten. Der einzige Aktivposten ist die neue Brigade Döberitz. Wenn es aber, was bisher nie gelungen ist, an allen Teilen Deutschlands zugleich losbricht? Aber alles beweist, daß unsere Politik richtig ist. Vor dem Bolschewismus bleiben wir nur bewahrt, wenn wir eine Politik machen, die nicht die gesamte Arbeiterschaft dem Bolschewismus in die Arme treibt“ (BA: Nachlaß Koch-Weser  27).

Der Reichskanzler stellte die Frage, ob es sich zur Zeit empfehle, den für die größten Teile des Reichs noch bestehenden Ausnahmezustand allgemein aufzuheben. Er wies darauf hin, daß dieser Ausnahmezustand nunmehr durch die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 11. April und 5. Mai 192014 allgemein aus dem Zustand der militärischen Exekutive in den der zivilen Exekutive überführt worden sei und daher nicht sehr drückend empfunden werde. – Trotzdem empfehle es sich für die Wahlzeit entweder den Ausnahmezustand ganz aufzuheben oder mindestens die Presse- und Versammlungsfreiheit voll herzustellen.

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S. RGBl., S. 479 f. und 887 ff. Mit der VO vom 5.5.20 war der verschärfte Ausnahmezustand in den pr.Reg.Bezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster aufgehoben worden. An seine Stelle traten Bestimmungen, die allerdings den einfachen Ausnahmezustand fortsetzten und die Tätigkeit der außerordentlichen Kriegsgerichte regelten.

[225] Der Vertreter Bayerns erklärte, daß Bayern auf seine landesrechtlichen einstweiligen Maßnahmen vom 28. November 1919 zur Zeit noch nicht verzichten könne; er sagte aber zu, daß während der Wahlzeit die Versammlungsfreiheit und die Pressefreiheit hergestellt werden sollten15. Die Zeitungsverbote seien zum Teil bereits aufgehoben, soweit dies nicht der Fall sei, würden sie in den nächsten Tagen aufgehoben werden.

15

Zur Lage der radikalen Parteien in Bayern, d. h. in diesem Fall der KP, s. Dok. Nr. 22, 41 und 101.

Der Vertreter Sachsens erklärte, daß die sächsische Regierung die für kleine Teile des Landes noch bestehenden rechtlichen Ausnahmevorschriften gestern aufgehoben habe.

Es herrschte Übereinstimmung darüber, daß eine allgemeine Aufhebung des Ausnahmezustandes nicht beschlossen werden soll, daß es aber notwendig sei durch Anweisung an die Regierungskommissare pp. sicher zu stellen, die Wahlagitation weder auf dem Gebiet des Versammlungswesens noch auf dem der Druckschriften und des Pressewesens zu beschränken.

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