2.30 (mu21p): Nr. 30 Aufzeichnung Staatssekretär Pünders über das Ergebnis der Genfer Besprechungen. 18. September 1928

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[125] Nr. 30
Aufzeichnung Staatssekretär Pünders über das Ergebnis der Genfer Besprechungen. 18. September 1928

R 43 I /494 , Bl. 143-148 Durchschrift1

1

Abdrucke erhielten: der RK, das Büro des RPräs., der Pressechef, das AA, die Minister Curtius, Severing v. Guérard, Hilferding, Wissell, das PrStMin.

Seit drei Jahren nehme ich als Verbindungsmann der Reichsregierung an den Genfer Völkerbundsverhandlungen teil. Es ist meine Aufgabe, mit dafür zu sorgen, daß die Haltung in Genf mit den Grundauffassungen der deutschen Politik dauernd in Übereinstimmung bleibt2. Infolgedessen fühle ich mich auf Grund der gewonnenen örtlichen unmittelbaren Eindrücke zu einer Äußerung über das Ergebnis nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Meine Meinung geht dahin, daß die Haltung der deutschen Delegation, insbesondere die des Herrn Reichskanzlers, volle Billigung verdient und Deutschland rebus sic stantibus auch mit dem Ergebnis, wie es sich in dem bekannten dreiteiligen Kommuniqué3 darstellt, zufrieden sein kann4. Zur Begründung darf ich folgendes anführen:

2

Zu Pünders Stellung in der Genfer Delegation siehe die Einleitung zu „Politik in der Reichskanzlei“, S. 6 f.

3

Siehe Schultheß 1928, S. 439 f.

4

An Renner schrieb Müller: „In der Genfer Atmosphäre zu arbeiten, ist kein Vergnügen. Immerhin, wenn ich heute auf die Genfer Tagung zurückblicke, so bereue ich nicht, dort gewesen zu sein.“ (3.10.28; Nachlaß Müller  O VI).

1. Zunächst ist davon auszugehen, daß die Gegenseite, insbesondere Frankreich, Verhandlungen über die deutschen Forderungen zweifellos ausweichen wollte. Zu dem zögerlichen Verhalten von Briand kamen entsprechende Äußerungen Cushenduns, Scialojas und Hymans über mangelnde Vertretungsbefugnis hinzu. Trotzdem ist es durch zähes Vorarbeiten in den bekannten Einzelbesprechungen gelungen, sämtliche Beteiligten schließlich doch zu einer eingehenden Aussprache an den Verhandlungstisch zu bringen.

2. Die durch die bekannte diplomatische Demarche vorbereitete deutsche Forderung nach Rheinlandräumung5 ist vom Reichskanzler sowohl in den Einzelbesprechungen wie auch in den gemeinsamen Besprechungen in feierlichster Form vorgebracht worden. Die Forderung hat keinerlei Erfolg gehabt, und der Reichskanzler hat seiner und Deutschlands lebhaftester Enttäuschung hierüber Ausdruck verliehen. Darüber hinaus hat er sich auch ausdrücklich für sich, die deutsche Regierung und die deutsche Öffentlichkeit in der gemeinsamen Schlußbesprechung das Recht vorbehalten, dieser deutschen Enttäuschung jederzeit in betonter Form Ausdruck zu verleihen. Dieser hat der Reichskanzler noch vor seiner Abreise von Genf nach der Schlußbesprechung vor den eigens zu diesem Zweck zusammengerufenen deutschen Pressevertretern Ausdruck verliehen und wird dies auch in der heutigen Pressekonferenz[126] in der Reichskanzlei tun6. In Journalistenkreisen ist da und dort kritisiert worden, daß dieser Enttäuschung in dem gemeinsamen amtlichen Communiqué keinen Ausdruck gefunden habe. Wie dies in einem gemeinsamen Communiqué überhaupt möglich gewesen wäre, ist nicht recht klar, da doch ein gemeinsames Communiqué seinem Charakter nach nur gemeinsamen Auffassungen Ausdruck geben kann. Es muß genügen, daß die vorhandene deutsche Enttäuschung neben dem gemeinsamen Communiqué nicht außer acht gelassen werden darf.

5

Siehe zu dieser Demarche Stresemann, Vermächtnis III, S. 352 f. und die Darstellung auf Grund der Akten des Pol.Arch. von E. Geigenmüller, Botschafter von Hoesch und die Räumungsfrage, HZ 200 (1965), S. 606 ff., hier besonders S. 616 ff.

6

Die Pressekonferenz vom 16. 9. hatte im Anschluß an die abschließende Sechsmächtebesprechung stattgefunden, am 18. 9. fand sie nach der Ministerbesprechung (Dok. Nr. 31) statt (R 43 I /502 , Bl. 91-105). Über die Ausführungen des RK berichtet zusammenfassend die Young-Plan-Arbeit des Reichsarchivs: Der RK habe ausgeführt, „daß der wesentliche Fortschritt, den die Genfer Verhandlungen gebracht hätten, in der Tatsache zu erblicken sei, daß das Räumungs- und Reparationsproblem zum ersten Male zum Gegenstand offizieller Verhandlungen mit der Gegenseite gemacht worden sei und daß Übereinstimmung darüber bestehe, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Es sei auch gelungen, das deutsche Ziel festzuhalten, nur über die Gesamträumung zu verhandeln unter Einbeziehung der Rückgabe des Saargebiets. Bedauerlich und enttäuschend sei es allerdings, daß die Verhandlungen bisher noch kein praktisches Ergebnis gezeitigt hätten. Sehr wesentlich sei auch die zweite Feststellung der gemeinsamen Verlautbarung, die dahin gehe, daß das Reparationsproblem nunmehr vollständig und endgültig geregelt werden müsse und daß zu diesem Zweck eine Sachverständigenkommission eingesetzt werden müsse“ (BA: Nachlaß Pantlen  6).

3. In dem gemeinsamen Communiqué wird eine Einigung aller beteiligten Mächte dahin festgestellt, daß nunmehr offizielle Verhandlungen über die vom Reichskanzler vorgebrachte Forderung nach vorzeitiger Rheinlandräumung beginnen soll. Dieser Satz ist vom deutschen Standpunkt meines Erachtens ganz besonders zu begrüßen. Über alle in den letzten Jahren stattgehabten Besprechungen hinaus, namentlich auch über Thoiry hinaus, ist nunmehr zum ersten Male amtlich vor der ganzen Weltöffentlichkeit festgestellt, daß diese Frage der erste und vornehmlichste Verhandlungsgegenstand zwischen den beteiligten Regierungen ist. Jetzt steht die Frage der vorzeitigen Rheinlandräumung auf der internationalen Tagesordnung und kann unter keinen Umständen mehr von ihr verschwinden. Ausdrücklich wird nur von Rheinlandräumung, d. h. von der Gesamträumung der zweiten und dritten Zone und des Saargebiets gesprochen. Es kommt damit indirekt auch deutlich zum Ausdruck, daß Deutschland an einer mehr oder weniger freundlichen französischen Geste in Gestalt baldiger Räumung der zweiten Zone oder etwa gar an einer gewissen Truppenverminderung wenig liegt. Solche Gesten hätten vielleicht einen gewissen Augenblickserfolg dargestellt, hätten aber gleichzeitig die entscheidende Frage, nämlich die der Gesamträumung der drei genannten Gebiete, auf der Gegenseite zweifellos stark in den Hintergrund geschoben.

4. Die zweite Feststellung des gemeinsamen Communiqués geht dahin, daß es nunmehr notwendig sei, das Reparationsproblem vollständig und endgültig zu regeln und zu diesem Zweck eine Sachverständigenkommission einzusetzen. Auch diese gemeinsame Entschließung ist für Deutschland von hohem Wert. Bekanntlich hat Deutschland schon seit langem den Wunsch, in diesen Dingen baldigst endgültig klar zu sehen, ohne selbst aber die[127] Initiative ergreifen zu müssen. Nunmehr ist international die Notwendigkeit solcher endgültiger Entschließungen festgelegt. Das mehrfach vorgebrachte Ansinnen der Gegenseite, Deutschland solle hierfür einen Finanzplan vorlegen, ist mit Erfolg abgelehnt worden7. Ebenso ist es nicht geraten, Deutschland von seinem Grundsatze abzubringen, daß die Reparationsfragen nichts mit den Räumungsfragen zu tun haben. Dieses Junctim hat der Reichskanzler dauernd abgelehnt und sich nur zu Parallelverhandlungen bereit erklärt. Dementsprechend stehen auch die Punkte 1 und 2 des gemeinsamen Communiqués gleichberechtigt ohne gegenseitige Abhängigkeit nebeneinander. Daß auch ein Japaner an diesen Besprechungen teilnimmt, ist vom deutschen Standpunkt aus nicht zu beanstanden, da gerade vermieden werden muß, als ob es sich um die Schaffung eines europäischen Blocks gegen den amerikanischen Gläubiger handle8. Ebenso ist die Anregung deutscherseits begrüßt worden, gegebenenfalls auch einen amerikanischen Beobachter gleich auch zu diesen Vorverhandlungen zuzulassen.

7

Dazu sagte der RK auf der Pressekonferenz am 18. 9.: „Was unsere eigene Haltung anbelangt, so haben wir stets daran festgehalten, daß wir keine Vorschläge zu machen haben. Wir sind auch keine Bindungen eingegangen, so daß Deutschland für die Verhandlungen, die jetzt auf diplomatischem Wege einzufädeln sind, völlig freie Hand hat“ (R 43 I /502 , Bl. 69-84). Zuvor hatte er am 16. 9. in Genf vor der Presse erklärt: „Wir haben ununterbrochen erklärt, wir können keine positiven Vorschläge in dieser Richtung machen, solche können vielmehr nur hervorgehen aus gemeinsamen Beratungen.“ (Ebd.)

8

Darüber sagte der RK in der Pressekonferenz vom 18. 9.: „Ich habe in den Verhandlungen mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß, wenn diese Expertenkommission zusammentritt, der Eindruck vermieden werden müsse, als ob eine gemeinsame europäische Front gegen die amerikanischen Gläubiger sich herausbilde. Aus diesem Grunde war es uns auch gar nicht unangenehm, daß auf Wunsch der anderen Seite der japanische Vertreter, Herr Adatci, zu den Verhandlungen zugelassen worden ist“ (R 43 I /502 , Bl. 69-84, hier: Bl. 72).

5. Punkt 3 des gemeinsamen Communiqués befaßt sich schließlich mit der Einsetzung einer Feststellungs- und Vergleichskommission. Hier handelt es sich bekanntlich lediglich um eine französische Forderung. Hier handelt es sich zweifellos um den gefährlichsten Punkt der ganzen Verhandlung. Wäre man hier nicht zu gewissen gemeinsamen Formulierungen gekommen, so wäre es zweifellos auch bezüglich der vorerörterten Punkte zu keinerlei Ergebnis gekommen, was ja auch nach dem Kabinettsbeschluß vom vergangenen Sonnabend [15. 9.]9 unbedingt vermieden werden sollte. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint mir die gefundene Formulierung durchaus glücklich. Mit keinem Wort ist gesagt, daß es sich um die Schaffung einer Kommission im Anschluß an den Locarnoer-Rheinpakt handeln solle. Diese wie alle anderen Fragen sind den vorgesehenen diplomatischen Verhandlungen noch vorbehalten. Daß über diese Fragen noch Verhandlungen stattfinden, ist vom deutschen Standpunkt aus durchaus zu begrüßen, da dadurch die deutsche Regierung in die Lage versetzt wird, bei mangelndem Fortschreiten der Verhandlungen zu Punkt 1 und 2 des gemeinsamen Communiqués durchaus kurz zu treten. Dafür, daß auch die Dauer dieser Kommission zum Gegenstand der Erörterung gemacht werden soll, läßt sich zur Begründung folgendes ausführen: Es handelt sich um einen französischen Vorschlag, der bekanntlich[128] eine ewige Dauer dieser Kommission vorsieht. Dieses Verlangen ist vom Reichskanzler mehrfach in nicht mißverständlicher Weise abgelehnt worden mit dem Hinweis, daß eine Dauer über 1935 für Deutschland nicht in Frage komme. Wäre nun in der gemeinsamen Formulierung von der Dauer nicht gesprochen worden, so hätte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen können, als ob diesbezüglich die französische Forderung von der deutschen Delegation schließlich doch angenommen worden sei. Da andererseits eine Formulierung dahin, daß die Kommission nur bis 1935 tätig sein dürfe, noch nicht zu erzielen war, hat man es deutscherseits geradezu für zweckmäßig gehalten „die Dauer dieser Kommission“ mit in das Communiqué aufzunehmen10. Darüber, daß irgendeine zusätzliche Belastung für die Rheinlandräumung deutscherseits nicht in Frage kommen kann und daher auch diese Kommission über 1935 nicht geduldet werden könnte, hat der Reichskanzler weder die Verhandlungsgegner noch hinterher die Presse in Zweifel gelassen11.

9

Dok. Nr. 26.

10

Satz 2 des Absatzes 3 in diesem Communiqué lautete: „Die Zusammensetzung, das Funktionieren, der Gegenstand und die Dauer der Kommission sind einer Verhandlung zwischen den Regierungen vorbehalten“ (R 43 I /502 , gefunden in R 43 I /494 , Bl. 157 f.).

11

Auf der Pressekonferenz vom 18. 9. sagte der RK, daß diese Besprechungen nicht hätten abgelehnt werden können. Er halte aber eine Vereinbarung darüber, daß diese Kommission über das Jahr 1935 hinaus bestehe, für unmöglich: „Daß die Frage der Dauer strittig ist, ist aus dem Communiqué zu erkennen. Der deutsche Standpunkt ist gerade dadurch gewahrt worden“ (R 43 I /502 , Bl. 69-84, hier: Bl. 76).

Wenn man bedenkt, daß die Franzosen mittlerweile vom Investigationsverfahren auf diese zweifellos schon sehr viel mildere Feststellungs- und Vergleichskommission abgekommen sind, wäre es meines Erachtens geradezu unklug gewesen, in brüsker Form Verhandlungen abzulehnen; kein Mensch kann wissen, wie die Pläne bei weiterem Fortschreiten der Weltvernunft in einiger Zeit aussehen werden.

6. Bezüglich aller vorerörterter Punkte handelt es sich nur um eine grundsätzliche Übereinstimmung. Alle weiteren Festlegungen sollen diplomatisch vorbereitet werden. Wie dies zu geschehen hat, liegt noch völlig in der freien Entschließung des Reichskabinetts.

gez. Dr. Pünder

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