1.147 (bru3p): Nr. 661 Vermerk des Ministerialdirektors v. Hagenow über die Senkung des Bierpreises vom 5. Februar 1932

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Nr. 661
Vermerk des Ministerialdirektors v. Hagenow über die Senkung des Bierpreises vom 5. Februar 1932

R 43 I /2413 , Bl. 56–57

Im Laufe des heutigen Vormittags sprach der Reichstagsabgeordnete Emil Köster, Präsident des deutschen Gastwirtsverbandes, bei mir vor, um die Mißstände zu schildern, die sich aus der vom Herrn Reichskommissar Goerdeler angeordneten Bierpreissenkung ergeben hätten1. Er schilderte u. a., daß der Weg, den Herr Goerdeler beschritten habe, ein Ding der Unmöglichkeit sei. Die getroffene Maßnahme sei für seine Fraktion2 untragbar, und voraussichtlich würde, wenn nicht inzwischen eine Änderung erfolge, die Fraktion heute oder morgen zusammentreten, um einen Antrag auf Einberufung des Reichstags zu beschließen. Er, Köster, habe sich stets in seiner Partei bemüht, für die Regierung Brüning einzutreten. Wenn aber das Interesse des Gestwirtsgewerbes in der Weise mit Füßen getreten werde, wie es durch die Bierpreissenkungsaktion des Herrn Goerdeler geschehe, so sei es ihm nicht mehr möglich, sich für Brüning zu verwenden. Er müsse im Gegenteil für die sofortige Einberufung des Reichstags stimmen, um eine klare Haltung zu erzielen. Die von Herrn Goerdeler vorgesehene Bierpreissenkung führe dazu, daß den Gastwirten ihr Reinverdienst bis zu 100% weggesenkt werde. Einem Einkaufspreis von 50 M pro hl stehe ein Ausschankpreis von 80 M pro hl gegenüber. Von der Spanne von 30 M gingen zunächst an Schankverlust 5 M ab, so daß ein Bruttoschanknutzen von 25 M verbleibe. Unter Berücksichtigung aller sich aus dem Gastwirtsgewerbe ergebenden Unkosten würden von den 25 M dem Gastwirt ein Reinverdienst von 6–7 M verbleiben. Dieser Reinverdienst werde durch die Neuregelung des Herrn Reichskommissars, der eine Senkung von 6,60 M fordere, weggenommen. Den Senkungsbetrag auf anderem Wege wieder hereinzubekommen, sei nicht möglich, da die Gastwirte nicht unter die Mietpreissenkung – sie haben Pachtverträge abgeschlossen[2262] – fielen und auch nicht in der Lage seien, eine Lohnsenkung vorzunehmen, weil die Kellner auf Prozente angestellt seien. Aus diesen Erwägungen heraus gebe es für die Gastwirte keine Möglichkeit, den Senkungsbetrag auf irgendeine andere Weise einzusparen. Außerdem sei es nach seiner Meinung sehr fraglich, ob Bier überhaupt unter die Verordnung falle, da die Verordnung eine Preissenkung vorschreibe bei lebenswichtigen Gegenständen des täglichen Bedarfs3. Seiner Meinung nach gehöre das Bier nicht dazu. Außerdem bestünden technische Schwierigkeiten, die von Herrn Goerdeler vorgesehene Senkungsaktion durchzuführen, da es den Gastwirten nicht möglich sei, ihre Registrierkontrollkassen sofort auf die Pfennigrechnung umzustellen. Die Umstellung der Registrierkassen würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem müßten voraussichtlich auch andere Maße eingeführt werden, wenn man überhaupt die nicht ganz durchdachte Anordnung des Herrn Reichskommissars Goerdeler zur Ausführung bringen wolle.

In einer gestrigen stark besuchten Versammlung in Berlin sei die Anordnung des Herrn Reichskommissars Goerdeler stark angegriffen worden. Man sei beinahe zu einer offenen Rebellion übergegangen. Diese sei nur noch dadurch verhindert worden, daß der Leiter der Versammlung erklärt habe, daß er, Köster, morgen in der Angelegenheit beim Herrn Reichskanzler vorsprechen werde.

Ich erwiderte Herrn Abgeordneten Köster, mit dem ich die Frage eingehend durchsprach, daß ich dem Herrn Reichskanzler unverzüglich von der Lage Kenntnis geben wolle.

Am Schluß der Aussprache kam Herr Köster noch einmal auf die politische Bedeutung der Angelegenheit zu sprechen, und betonte, daß seine Fraktion unbedingt die sofortige Einberufung des Reichstags fordern werde, wenn nicht eine Änderung eintrete. Die Fraktion werde voraussichtlich in aller Kürze zusammentreten.

Vor Empfang des Herrn Köster hatte ich eine telephonische Unterredung mit Herrn Abgeordneten Mollath, der mir das gleiche mitteilte, was Herr Köster in seiner Besprechung darlegte. Herr Mollath wies darauf hin, daß Herr Köster heute nachmittag vom Herrn Reichskommissar Goerdeler empfangen werde. Werde sich in dieser Aussprache keine befriedigende Haltung ergeben, dann sehe er sich gezwungen, noch heute abend die Fraktion einzuberufen, um den Antrag auf sofortige Einberufung des Reichstags zu stellen4.

H[a]g[enow]

Fußnoten

1

Gemäß der Vierten NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31, Erster Teil, Kapitel I, § 1 Absatz 1 (RGBl. I, S. 699 , hier S. 700) hatte der REM den Bierpreis um 2 RM je Hektoliter gesenkt. RPreisKom. Goerdeler hatte der Rkei am 29.1.32 telefonisch mitgeteilt, daß Verhandlungen mit MdR Köster wegen einer Senkung der Ausschankpreise um 2–8 RPf. gescheitert seien. Der Erlaß einer Vo. würde zu einem politischen Sturm bei den Gastwirten führen. Der RK ließ Goerdeler durch ORegR Pukaß mitteilen, Goerdeler solle die Entscheidung selbständig treffen, worauf der RPreisKom. die Vo. erließ (Vermerk des ORegR Pukaß vom 29.1.32, R 43 I /1161 , Bl. 195).

2

Die RT-Fraktion der Wirtschaftspartei.

3

Vgl. die Vierte NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31, Erster Teil, Kapitel II § 1 (RGBl. I, S. 699 , hier S. 702).

4

MinDir. v. Hagenow hatte am Nachmittag und Abend des 5.2.32 noch weitere Unterredungen mit MdR Köster und MdR Mollath. Nach langwierigen Verhandlungen erklärte sich Goerdeler bereit, folgende Anweisung an die obersten Landesbehörden zu erlassen: „Oberste Landesbehörden werden ermächtigt, in Einzelfällen für Durchführung der Anordnung über Bierpreise vom 29. Januar Frist bis äußerst 15. Februar zu geben, falls Einzelbetrieb es beantragt und nicht sofort zu überwindende technische Schwierigkeiten, z. B. Ermächtigung auf örtliche Gemeindebehörden telegraphisch weiter zu übertragen mit dem Hinweis, daß allgemeine Fristverlängerung für ganzen Ort und Veröffentlichung durch Presse unzulässig.“ Die von der Rkei vorgeschlagene Herausgabe einer WTB-Notiz lehnte Goerdeler ab (Vermerk v. Hagenows vom 5.2.32, R 43 I /2413 , Bl. 58). Am 11.2.32 protestierte der RPreisKom. schriftlich bei der Rkei, daß MdR Köster wahrheitswidrig und grob mißbräuchlich am 6.2.32 an die Gastwirtsverbände folgendes Telegramm gesandt habe: „Preiskommissar wurde durch Reichskanzlei veranlaßt, die Länderregierungen zu ermächtigen, auf Antrag eines Gastwirts an die örtliche Polizeibehörde Bierpreissenkung bis 15. Februar auszusetzen“ (R 43 I /2413 , Bl. 60). MinDir. v. Hagenow wies in seiner Antwort vom 12.2.32 den RPreisKom. darauf hin, daß diese Mißverständnisse durch dessen Weigerung entstanden seien, ein halbamtliches Kommuniqué herauszugeben (Entw. in R 43 I /2413 , Bl. 61–62). Zur Fortsetzung siehe Dok. Nr. 678.

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