1.149 (bru3p): Nr. 663 Das Reichsbankdirektorium an den Reichskanzler, 5. Februar 1932

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[2273] Nr. 663
Das Reichsbankdirektorium an den Reichskanzler, 5. Februar 1932

R 43 I /2447 , Bl. 131–134

Betrifft: Devisenbestand der Reichsbank

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Mit Rücksicht darauf, daß sich im Monat Januar und auch Anfang Februar die Devisen-Situation der Reichsbank besonders ungünstig gestaltet hat, erachten wir es für unsere Pflicht, Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, einen Überblick über die gegenwärtige Devisen-Situation der Reichsbank zu geben.

Wir verweisen auf die beigefügte Tabelle1. Danach ist der Gold- und deckungsfähige Devisenbestand der Reichsbank, der am 1. September 1931 RM 1 726 Millionen betrug, bis zum 31. Januar 1932 auf RM 1 093,– Millionen zusammengeschmolzen. Der Monat Januar hat eine Abnahme um 68 Millionen Reichsmark gebracht, während der Dezember sich ungefähr ausglich. Von den Deckungsreserven sind rund 360 Millionen RM als unangreifbarer Gegenwert der beiden ausländischen Rediskontkredite der Reichsbank2 bzw. der Deutschen Golddiskontbank abzusetzen, deren Rückzahlung angesichts des Hineinspielens politischer Gesichtspunkte vorsorglich in Rechnung gestellt werden muß. Als verfügbare Gold- und deckungsfähige Devisenbestände verblieben der Reichsbank mithin am 31. Januar d. Js. nur 463 Millionen RM, welche einer Notendeckung aus Eigenem von 10,5% entsprechen. Hinzu kommt ein Bestand von 136 Millionen RM von nichtdeckungsfähigen, d. h. länger als 14 Tage laufenden Devisen. Andererseits muß berücksichtigt werden, daß bei einem Teil der Auslandsguthaben die freie Verwendungsmöglichkeit durch Devisenordnungen oder ähnliche Maßnahmen des Auslandes behindert wird.

Die Reichsbank hat im Einvernehmen und in Fühlungnahme mit der Reichsregierung die größten Anstrengungen gemacht, um die ungünstige Devisen-Entwicklung aufzuhalten. Seit Juli v. Js. ist durch Reichsregierung und Reichsbank ein immer engmaschigeres Netz von Devisen- und Kapitalflucht-Bestimmungen geschaffen worden. Daß die erlassenen Bestimmungen genau innegehalten werden, wird von uns täglich durch eingehende Nachprüfung der Devisenanforderungen auf das genaueste kontrolliert3.

Der fortgesetzt stärkere Bedarf an Devisen hängt zu einem wesentlichen Teil mit den durch die internationalen Vertrauensstörungen verursachten Änderungen der Zahlungsmodalitäten zusammen, welche sich bei Warenimporten in der Richtung einer Verkürzung der Zahlungsfristen bewegen, während andererseits das Hereinkommen der Gegenwerte des deutschen Exports sich offensichtlich immer[2274] mehr verlangsamt. Wir haben uns daher auf das nachdrücklichste bemüht, Devisenanforderungen für Warenzwecke auf Rambourskredite zu Lasten der im Stillhalteabkommen4 offengehaltenen Kreditmöglichkeiten abzudrängen. Soweit nicht wie bei Pfundkrediten schon das Valutarisiko ein schwer zu überwindendes natürliches Hindernis bot5, scheiterten unsere Bestrebungen vielfach an den Schwierigkeiten, welche die um Kredithilfe angegangenen Auslandsbanken trotz des Stillhalteabkommens bereiteten, oder an der sich für die Inlandsbanken oftmals ergebenden Unmöglichkeit, ihr jeweiliges Kreditengagement mit den betreffenden deutschen Firmen noch erhöhen zu können. Gegenwärtig weigern sich die amerikanischen Banken sogar, bis zum 1. März ihr Akzept zu geben, womit sie bezwecken, die im zweiten Stillhalteabkommen vereinbarte Kürzung der „Kreditlinien“ um 10% für sich sicherzustellen6; seitens des deutschen Schuldnerkomitees sind, soweit dies möglich ist, Schritte hiergegen unternommen.

Soweit es sich um Devisenanforderungen für Kapitalbewegungen aller Art handelt, ist eine Erleichterung auch nicht eingetreten. Die laufenden Zins- und Amortisationsquoten unserer langfristigen Auslandsverbindlichkeiten sind starr. Die Anforderungen für Kreditrückzahlungen, die unter das Stillhalteabkommen fallen, sind von uns auf das Mindestmaß herabgeschraubt. Ob das zweite Stillhaltearrangement einen verkleinerten Devisenbedarf zur Folge haben wird, muß abgewartet werden.

Auf der anderen Seite weisen die Deviseneingänge seit Jahresbeginn eine starke Abnahme auf. Die Zuflüsse im Januar sind hinter denen im Dezember um 25% zurückgeblieben. Jahreszeitliche Ursachen genügen zur Erklärung nicht. Die Schrumpfung der Warenausfuhr, welche durch die neuerdings stark verschärften protektionistischen Maßnahmen und Valutaentwertungen wichtiger Absatzländer hervorgerufen worden ist, und die Behinderung des Zahlungsverkehrs durch Devisenbewirtschaftungsmaßnahmen im Auslande müssen vielmehr, solange die allgemeine Lage sich nicht ändert, als dauernde Umstände betrachtet werden, die die Tendenz haben sich zu verschärfen.

Wir müssen befürchten, daß der gegenwärtige Zustand in absehbarer Zeit zur völligen Erschöpfung unserer Deckungsmittel führt. Von weiteren devisentechnischen Maßnahmen dürfte keine wirksame Hilfe mehr zu erwarten sein, insbesondere nachdem seit 1. Dezember v. Js. die Valutaexportkontrolle eingeführt worden ist7. Als weitere Maßnahmen, die indessen vorwiegend politischen Inhalts und überdies in ihren Wirkungen auch zweifelhaft sind, könnten noch Beschlagnahme ausländischer Wertpapiere deutschen Besitzes oder Drosselung des Imports durch[2275] Erlaß von Einfuhrverboten für nicht lebenswichtige Auslandsprodukte erwogen werden8. Wir weisen noch darauf hin, daß nach dem deutschen Kreditabkommen von 1932 (§ 16) die Reichsbank geltendmachen kann, ohne Gefährdung ihrer finanziellen Lage zur Lieferung der notwendigen Devisen nicht imstande zu sein, was jedoch den Gläubigern das Recht zur Kündigung des Vertrages geben würde9. Die erwähnte Bestimmung tritt allerdings erst am 1. März in Kraft.

Unsere täglichen Beobachtungen bestätigen uns, daß eine dauerhafte Änderung des gegenwärtigen Zustandes einzig und allein durch eine alsbaldige Wiederherstellung des Vertrauens in der Welt herbeigeführt werden kann. Die verfahrenen Wirtschafts- und Währungsverhältnisse in den verschiedenen Ländern können nicht eher wieder in Ordnung kommen, bevor nicht das Störungsmoment der internationalen politischen Schulden ausgeschaltet ist.

Ohne näher auf die reparations- und wirtschaftspolitischen Zusammenhänge und auf die sich auch nach dieser Richtung bei fortgesetzter Verminderung unserer Gold- und Devisenvorräte ergebenden und jetzt schon bestehenden Gefahren einzugehen, möchten wir auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, daß der Reichsbank eine zureichende Gold- und Devisenreserve erhalten bleibt. Diese Notwendigkeit ergibt sich nicht allein aus Gründen der Währung, sondern auch daraus, daß eine Volkswirtschaft wie die deutsche für den äußersten Fall bei etwaigen innen- oder außenpolitischen Schwierigkeiten nicht ohne irgendeine beachtliche Krisenreserve sein kann, durch die gegebenenfalls die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung für eine Weile sicher gestellt wird.

Reichsbank-Direktorium

Luther

Dreyse

Fußnoten

1

Hier nicht abgedruckt. Die Tabelle findet sich in R 43 I /2447 , Bl. 135. Zum Devisenbestand der Rbk Mitte April 1932 siehe Dok. Nr. 721.

2

Vgl. hierzu Dok. Nr. 645 und Dok. Nr. 649.

3

Vgl. dagegen die Kritik des RK an der Handhabung der Devisengesetzgebung in Dok. Nr. 644.

4

Vgl. Dok. Nr. 633, Anm. 5.

5

Wegen der Pfundabwertung am 20.1.31: Dok. Nr. 483, Anm. 1.

6

„Jeder ausländische Bankgläubiger ist berechtigt, mit Wirkung vom 1. März eine erstmalige dauernde Kürzung des Gesamtbetrages der am 8. Oktober 1931 zur Verfügung seiner deutschen Schuldner gehaltenen kurzfristigen Kreditlinien um 10% zu verlangen (wobei der Betrag der weiteren kurzfristigen, nicht unter das 1931-Abkommen, aber unter das neue Abkommen fallenden Kreditlinien nicht mitgerechnet wird), und zwar in der Höhe, in der diese Kürzung durch Streichung von (am 1. März 1932) unbenutzten Teilen dieser kurzfristigen Kreditlinien vorgenommen werden kann“ (Deutsches Kreditabkommen von 1932, 4aI, R 43 I /317 , Bl. 393–410, hier Bl. 397).

7

Hierzu die Achte Vo. vom 17.11.31 zur Durchführung der NotVo. über die Devisenbewirtschaftung vom 1.8.31 (RGBl. I, S. 682 ); vgl. auch Dok. Nr. 557, P. 1.

8

Mit Schreiben vom 15.2.32 bat der RWiM den RbkPräs. um Präzisierung dieser Vorstellungen (Abschrift in R 43 I /2447 , Bl. 137). Mit einem eingehenden Schreiben vom 3.3.32 plädierte RbkPräs. Luther für eine devisenpolitische Einfuhrbeschränkung, die freilich nicht zu einer Erhöhung der Verbraucherpreise führen dürfe, und Vereinbarungen über Kontingentierungen zum Ziele haben müsse. Zu Einschränkungen des Zinsen- und Tilgungsdienstes wollte der RbkPräs. nur in zweiter Linie greifen (Abschrift des Schreibens an den RWiM in R 43 I /2447 , Bl. 138–150). Der RWiM hatte dagegen in seiner Antwort vom 16.3.32 Importbeschränkungen wegen der Gefährdung der dt. Exporte abgelehnt; andererseits teilte er nicht die optimistische Auffassung des RbkPräs., daß Dtlds. Lebensmittelbedarf bis zur nächsten Ernte gesichert sei; daher plädierte Warmbold im Gegensatz zu Luther für Drosselungsmaßnahmen auf dem Kapitaldienstgebiet und kündigte Detailvorschläge an (Abschrift in R 43 I /2447 , Bl. 166–171). Der RdI empfahl in einem Schreiben vom 7.3.32 an den RK Exportrestriktionen (R 43 I /2447 , Bl. 154–162), während der DIHT in seiner Eingabe vom 19.3.32 für die Drosselung der Devisenhergabe eintrat (R 43 I /2447 , Bl. 172–178). Vgl. im übrigen Dok. Nr. 720, P. 2.

9

Vgl. § 16 e des Deutschen Kreditabkommens von 1932, R 43 I /317 , Bl. 393–409, hier Bl. 406.

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