2.57.1 (bau1p): 1. a) Angliederung der Schiffahrtsabteilung beim Chef des Feldeisenbahnwesens an eine Zivilbehörde.

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1. a) Angliederung der Schiffahrtsabteilung beim Chef des Feldeisenbahnwesens an eine Zivilbehörde2.

Fußnoten

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Die Schiffahrtsabt. war im Kriege zur Sicherung der militärischen Transportanforderungen geschaffen und dem Chef des Feldeisenbahnwesens unterstellt worden. Unter Beibehaltung ihrer Transportaufgaben bearbeitete die Abt. nach dem Krieg auch die sich aus dem Waffenstillstandsabkommen und dem VV für die dt. Binnenschiffahrt ergebenden Fragen. Die Übernahme der Abt. durch den PrArbM und damit die Herstellung einer engeren Verbindung mit der größten dt. Eisenbahnverwaltung war im Frühsommer 1919 an militärischen Vorbehalten gescheitert (Material dazu in: R 43 I /973 ). Unter Hinweis auf die dem Reich aus der RV erwachsende Verpflichtung zur einheitlichen Regelung der Schiffahrtsangelegenheiten gab der RWiM in einem Schreiben an den RK vom 22. 8. einen erneuten Anstoß zu Übernahmeverhandlungen (R 43 I /973 , Bl. 152).

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