2.7.9 (bau1p): 9. [Zuständigkeit für die besetzten rheinischen Gebiete.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[26]9. [Zuständigkeit für die besetzten rheinischen Gebiete17.]

Der Reichsminister des Innern schlägt vor, daß die Behandlung der besetzten Gebiete weiter von dem Unterstaatssekretär Lewald im Reichsministerium des Innern bearbeitet wird. Ferner schlägt er vor, dem Regierungspräsidenten von Starck18 die Eigenschaft eines Botschafters für die besetzten Gebiete beizulegen. Mit dem ersten Vorschlage ist das Kabinett im Prinzip einverstanden (vgl. Punkt 10). Der 2. Vorschlag wird zurückgezogen, nachdem festgestellt ist, daß dies dem politischen Brauch nicht entsprechen und mit der deutschen Zugehörigkeit des besetzten Gebiets nicht in Einklang stehen würde. Die Frage, in welcher Form die allseitig für notwendig erachtete deutsche Verbindungsstelle in dem besetzten Gebiet ausgestaltet werden soll, wird im übrigen zurückgestellt. Der Gesandte von Haniel in Versailles soll zunächst beauftragt werden, anzufragen, wann und wo die Verhandlungen über die besetzten Gebiete stattfinden können19.

Fußnoten

17

Bereits der Waffenstillstandsvertrag vom 11.11.18 und der Ergänzungsvertrag vom 16.1.19 räumten den All. das Recht ein, das linke Rheinufer mit den Brückenköpfen von Köln, Koblenz, Mainz und Kehl zu besetzen, mit der Maßgabe, daß die dt. Behörden das Gebiet unter Aufsicht der Besatzungstruppen weiter verwalten. Unter Bezugnahme auf die Garantieklauseln des VV (Art. 428 ff. VV) wurde in Art. 1 des gleichzeitig mit dem VV am 28.6.19 unterzeichneten RhA bestimmt, daß die o. a. Waffenstillstandsvereinbarungen weiterhin Geltung besitzen sollten (RGBl. S. 687 , 1337).

18

Zur Ernennung des Kölner RegPräs. von Starck als RuStKom. für die besetzten rhein. Gebiete, die am 17. 6. erfolgte (R 43 I /1844 , Bl. 62) s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 102, P. 12. RIM Preuß betrachtete in einem Schreiben an von Starck vom 20. 6. die Dienststelle des RuStKom. zunächst als Koordinationszentrale „für eine einheitliche Durchführung der von den obersten Reichsbehörden ergehenden Bestimmungen“ (R 43 I /1844 , Bl. 10). RIM David weist darüber hinaus am 12. 8. alle Reichsministerien an, den gesamten Geschäftsverkehr mit der Irko ausschließlich über das RuStKommissariat abzuwickeln (R 43 I /1844 , Bl. 116).

19

In einer Note vom 27. 6. hatte UStS von Haniel den Präs. der Friedenskonferenz Clemenceau gebeten, nach der Unterzeichnung des RhA in ergänzende Verhandlungen über die praktische Durchführung der als zu knapp erachteten Bestimmungen einzutreten. Die All. hatten der Verständigung über Einzelfragen zugestimmt (Materialien betr. die Friedensverhandlungen. Teil IX, Dok. Nr. 19 und 20).

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