2.78.1 (bau1p): 1. Aufruf an die Bevölkerung der Abstimmungsgebiete.

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1. Aufruf an die Bevölkerung der Abstimmungsgebiete1.

Der von der Preußischen Regierung aufgestellte Entwurf wird mit einigen Abänderungen von der Reichsregierung gebilligt und soll von dieser mitunterschrieben werden. Unterstaatssekretär Göhre übernimmt es, den Aufruf vor der Veröffentlichung in endgültiger Fassung dem Reichskanzler nochmals vorzulegen2.

Fußnoten

1

Gestützt auf eine aus einer Lagebeurteilung des AOK Nord resultierenden Anregung des AA hatte der UStSRkei im Auftrag des RK dem PrIM am 22. 9. „eine Kundgebung des Interesses der Regierung für die Abstimmungsgebiete“ vorgeschlagen (R 43 I /344 , Bl. 89–91). Den diesbezüglichen Entw. zu einem Aufruf übermittelte der PrMinPräs. dem RK mit einem Anschreiben vom 11. 10. Darin empfahl er ein schnelles Vorgehen, da es ungewiß sei, ob nach der Ratifikation des VV die interall. Verwaltungen in den Abstimmungsgebieten eine solche Adresse an die Bevölkerung noch zulassen würden (R 43 I /344 , Bl. 123–125). – Ein Entw., dessen Herkunft nicht näher zu identifizieren ist und aus dem der vorgelegte Entw. durch Streichungen hervorgegangen zu sein scheint, befindet sich bei den Akten (ebd., Bl. 118–121).

2

Dies geschieht mit hschr. Begleitschreiben vom 13. 10. (R 43 I /344 , Bl. 131). Der endgültige Aufruf der Reichs- und PrStReg. erscheint am 15.10.19 in der Tagespresse (z. B. Vorwärts Nr. 527; Ausschnitt in: R 43 I /1487 , Bl. 17).

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