2.7.2 (bru1p): 2. Personalsache.

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2. Personalsache.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete machte davon Mitteilung, daß Staatssekretär Schmid ihm schriftlich mitgeteilt habe, er beabsichtige nunmehr die Amtsgeschäfte wieder zu übernehmen6. Staatssekretär Schmid habe gefragt, ob er, der Reichsminister für die besetzten Gebiete, hiermit einverstanden sei. Er habe erwidert, daß er keine grundsätzlichen Bedenken dagegen habe, Staatssekretär Schmid möge sich doch mit der endgültigen Antwort etwas gedulden. Er, der Reichsminister für die besetzten Gebiete, wolle diese Frage dem Kabinett unterbreiten und nicht verhehlen, daß er vor allem im Interesse eines gedeihlichen Arbeitens seines Ministeriums die baldige Übernahme der Amtsgeschäfte durch Staatssekretär Schmid für geboten erachte.

Über diesen Punkt fand eine eingehende Aussprache statt, an der sich sämtliche Mitglieder des Reichskabinetts beteiligten. Von verschiedenen Seiten[16] wurden die allerschwersten Bedenken gegen die Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte durch Staatssekretär Schmid geäußert. Es wurde betont, daß durch eine Genehmigung der Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte ein sehr schwerwiegender Präzedenzfall in der Richtung einer Politisierung des Beamtentums geschaffen werde, die unbedingt zu vermeiden sei.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung darüber fest, daß zunächst bis zur Osterpause, solange die jetzt bevorstehenden politischen Entscheidungen noch nicht getroffen sind, eine Änderung des bisherigen Zustandes nicht herbeigeführt werden soll. Nach diesem Termin wird sich das Reichskabinett erneut mit der Angelegenheit befassen7.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete wird gebeten, von der vorläufigen Entscheidung des Reichskabinetts Herrn Staatssekretär Schmid in Kenntnis zu setzen.

Fußnoten

6

StS Schmid war am 27.12.1929 von seinen Dienstgeschäften beurlaubt worden, weil er am 14.12.29 in seiner Eigenschaft als DVP-Abg. im RT gegen das Finanzprogramm der Regierung Müller gestimmt hatte. S. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 399, P. 4.

7

Zum weiteren Verlauf dieser Angelegenheit s. Dok. Nr. 21, P. 3.

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