2.46.6 (sch1p): 6. [Volksabstimmung über alliierte Friedensvertragsentwürfe]

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6. [Volksabstimmung über alliierte Friedensvertragsentwürfe]

Ministerpräsident Scheidemann regt an, die Frage zu prüfen, ob für den Fall, daß die Friedensbedingungen derartige sein sollten, daß das Kabinett ihnen nicht zustimmen könnte, eine Volksabstimmung herbeigeführt werden soll.

Reichsminister Erzberger weist auf die Notwendigkeit hin, unverzüglich eine politische Offensive gegen die in der Presse bekanntgegebenen Pariser Beschlüsse einzuleiten7 und hält es für dringend erwünscht, daß der hier ausgearbeitete Entwurf eines Völkerbundsvertrags sofort veröffentlicht werde8. Nach längerer Erörterung beschließt das Kabinett, die Pressepropaganda nach näherer Verabredung zu beginnen und den Entwurf des Völkerbundsvertrags zu veröffentlichen, sobald die Rede Lloyd Georges9 bekannt geworden sei. Die Entschließung über eine etwaige Volksabstimmung wird bis zu diesem Zeitpunkt vertagt.

Unterstaatssekretär Albert regt an, daß bei der Pressepropaganda nicht das Auswärtige Amt allein vorgehe, sondern daß sie unter Leitung des Pressechefs der Reichsregierung erfolge.

Das Kabinett stimmt diesem Vorschlage zu.

Fußnoten

7

Der Vorwärts, Nr. 193, 15.4.1919 berichtete von einer Meldung der Agence Havas vom 14.4.1919, nach der der all. Friedensvertragsentw. u. a. folgende Bestimmungen enthalten sollte: Dauerndes Eigentum Frankreichs an den Saarkohlenbergwerken, Unterstellung des Saargebiets für 15 Jahre unter frz. Gesetz und internationale Verwaltung, dt. Reparationsleistungen von insgesamt 125 Mrd. Franc, darüber hinaus jährlich 4 Mrd. Franc für frz. Militärpensionen; Besetzung der Rheinbrücken und eines 50 km breiten Streifens rechts des Rheins auf die Dauer von 15 Jahren. Der Vorwärts kommentiert diese Meldung mit den Worten: „Die Entente ist im Irrtum, wenn sie glaubt, daß es irgendeine dt. Regierung gäbe, die solche Friedensbedingungen unterschreiben könnte. Wollen die gegenwärtigen Machthaber von drüben sie durchführen, so werden sie die Sache selber in die Hand nehmen müssen […].“ (ebd.).

8

Siehe Dok. Nr. 50, P. 2; Dok. Nr. 51, P. 1.

9

Siehe Dok. Nr. 50, Anm. 1.

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