2.70 (sch1p): Nr. 64 Denkschrift des Reichsernährungsministers zur Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums vom 7. Mai 1919. 7. Mai 1919

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Nr. 64
Denkschrift des Reichsernährungsministers zur Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums vom 7. Mai 1919. 7. Mai 1919

R 43 I /1146 , Bl. 20-34 Durchschrift1

Die vom Reichswirtschaftsministerium in der Denkschrift sehr eingehend dargelegten politischen und wirtschaftspolitischen kritischen Betrachtungen geben Anlaß zu einer Entgegnung, die einige der wichtigsten Argumente der Denkschrift behandelt.

Für die Beurteilung der Gesamtlage des Aufbaus unseres Wirtschaftslebens sowie der allgemeinen politischen Lage scheinen die in der Denkschrift sehr weit ausgesponnenen Betrachtungen über die Kompetenzkonflikte zwischen den einzelnen Ressorts von untergeordneter Bedeutung. Die Öffentlichkeit hat sich mit diesen Dingen sehr wenig beschäftigt, und in Erledigung der wichtigen Aufgaben, die das Kabinett zu erfüllen hat, muß hier und da durch die Kompetenzstreitigkeiten eine Störung eingetreten sein; aber ein erheblicher Schaden ist in der Gesamterfüllung der Aufgaben nicht eingetreten. Der Plan, einen Zusammenschluß des Reichswirtschaftsministeriums, des Reichsfinanzministeriums unds des Reichsschatzministeriums herbeizuführen in der Form, daß eine gemeinsame Kommission aus diesen Ämtern gebildet wird, die die wichtigsten Fragen behandelt, kann erwogen werden, trotzdem es fraglich erscheint, ob diese Organisation zur Befriedigung des Reichswirtschaftsministeriums arbeiten wird. Wenn eine solche Kommission gebildet wird, so erscheint es natürlich ganz selbstverständlich, daß das Reichsernährungsministerium, das in den wirtschaftlichen Fragen gegenwärtig doch wohl eine nicht unbedeutende Stellung einnimmt, mit hinzugezogen wird. Die Unterordnung des Reichswirtschaftsministeriums unter diese in Vorschlag gebrachte Kommission erscheint nicht angängig.[290] Es sei denn, daß man dazu übergeht, wie an anderer Stelle der Denkschrift hervorgehoben wird, daß überhaupt die Einteilung dieser Ämter aufgehoben wird, um ein einheitliches Amt für alle diese Aufgaben zu berufen, die heute den hier genannten Ministerien überwiesen sind. Dabei muß darauf hingewiesen werden, daß seit Jahren das Bestreben im Reichstag darauf hinausging, eine Teilung in den Amtsgebieten der großen Ämter herbeizuführen. Auf diese Forderung haben sich die einzelnen Parteien festgelegt, insbesondere in sehr nachhaltiger Weise die sozialdemokratische Partei. Wer das große Amtsgebiet, das früher dem Reichsamt des Innern überantwortet war, kennt, weiß, daß die Übersicht über die Tätigkeit eines solchen Amts von einer Stelle aus ganz unmöglich ist. Infolgedessen sind auch die Klagen über die Schwerfälligkeit in der Erledigung der Aufgaben nie verstummt, und es ist immer wieder im Parlament mit gutem Recht darauf hingewiesen worden, daß eine Teilung der Arbeitsgebiete eintreten muß. Es kann deshalb auch von einer verworrenen Geschäftseinteilung, wie die Denkschrift hervorhebt, keine Rede sein. Die Differenzen, die entstehen, können, bei einigermaßen guten Willen und weniger Betonung des bisher üblichen bürokratischen Systems, wohl ausgemerzt werden. Es ist auch nicht zu verstehen, weshalb in der Denkschrift von mittleren und unteren Reichsämtern gesprochen wird, da doch anzunehmen ist, daß bisher diese Einteilung weder formell noch rechtlich üblich war. Die Auffassung in der Denkschrift auf Seite 32 „was bisher im Rahmen der programmlos vollzogenen Koalition an wirtschaftlichen und sozialen Proklamationen erfolgt ist, trägt den Stempel des Notkompromisses an sich und begegnet im Lande Zweifeln an der Echtheit der Gesinnung“ könnte vielleicht zu einem guten Teil als berechtigt erscheinen, wenn die großen volkswirtschaftlichen Probleme, die in der Denkschrift angekündigt werden, wirklich geeignet wären, eine andere Stimmung auszulösen. Das Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft und der Kalibewirtschaftung3, das nach dem Inhalt der Denkschrift das Sozialisierungsprogramm des Reichswirtschaftsministeriums enthält, hat, soweit hier bekannt, in der Arbeiterschaft weder die Beruhigung noch die Zustimmung ausgelöst, die von einigen Seiten erhofft wurde. Und in der Tat, wenn die Sozialisierung auf weiter nichts hinausgeht als eine Organisation zu schaffen, in der die Preisregelung auf eine andere Grundlage gestellt wird als gegenwärtig, so ist vom Standpunkt des Sozialismus gegen diese Sozialisierung sehr viel einzuwenden. Es muß dabei hervorgehoben werden, daß das Kaligesetz eigentlich nicht der Initiative des Reichswirtschaftsministeriums entsprungen ist, sondern erst an das Kabinett gelangte nach einer sehr temperamentvollen Vorstellung, die ein bürgerlicher Vertreter im Kabinett erhob4. Das hervorzuheben erscheint wichtig im Hinblick auf die Behauptung der Denkschrift, daß in einem Koalitionsministerium sehr viele Hemmungen vorhanden sind in der Durchführung weitsichtiger politischer Pläne. Der Standpunkt soll nicht angefochten werden, aber es hat sich bisher ergeben, daß in sehr vielen Fragen mit den[291] bürgerlichen Vertretern wohl eine Verständigung möglich war und natürlich das Kabinett in dieser Zusammensetzung eine rein sozialistische Politik nicht betreiben kann.

Die Denkschrift legt einen großen Wert darauf, daß bei dem Vorschlag, das Rätesystem in die Erfassung hineinzubringen, anstelle des Ausdrucks „Gemeinwirtschaft“, den das Reichswirtschaftsministerium zum Vorschlag brachte, der formlose Ausdruck „Gesamtwirtschaft“ gewählt wurde. Man kann darüber streiten, ob diese Bezeichnung „Gemeinwirtschaft“ mit Sozialismus im Sinne des Erfurter Programms etwas zu tun hat; immerhin kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die Praxis in der Durchführung der Sozialisierung an. Sehr wenig zutreffend erscheint der Hinweis auf Seite 45 der Denkschrift, daß auf dem Rätekongreß die Verhandlung einfacher zu lenken gewesen wäre und man den guten Willen der Reichsregierung leichter beweisen könnte, wenn nicht gewisse elementare Fehler der Regierungsvorlage den Anlaß zu Gegenvorschlägen und Verdächtigungen gebildet hätten. Wenn der einzige elementare Fehler in der Regierungsvorlage der Wechsel in der Bezeichnung ist, so dürfte das für die Beurteilung nicht schwerwiegend sein. Die Argumentation geht aber auch hier an der wichtigen Streitfrage auf dem Rätekongreß vorüber6. Der Gegensatz ist nicht „Gemeinwirtschaft“ oder „Gesamtwirtschaft“, sondern die Anteilnahme des Rätesystems als politischer Faktor in der Gesetzgebung. Hätte sich die Regierung dieser Anforderung geneigt gezeigt, so wäre bei der Stimmung auf dem Kongreß ein gewisses Vertrauen zum Ausdruck gekommen. Das war die Streitfrage, die im Vordergrund stand; daneben die Forderung der unabhängigen Partei, das Rätesystem nur als politischen Faktor in die Gesetzgebung einzuschalten.

In der Denkschrift auf Seite 47 heißt es dann: „Man muß es rückhaltlos aussprechen, daß ein Kabinett, das sich Anfang März durch Erlaß des Sozialisierungsgesetzes zur Gemeinwirtschaft bekennt und Anfang April ganz bewußt und trotz ausdrücklicher Warnung die Beteiligung der Räte an der „gesamtwirtschaftlichen“ (statt gemeinwirtschaftlichen) Entwicklung der Produktion ankündigt, sich über den Vorwurf unechter Gesinnung eigentlich nicht wundern darf.“ Diese kritische Betrachtung erscheint vollkommen unbegründet. Vom sozialistischen Standpunkt sind die vom Reichswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzentwürfe, soweit sie die Sozialisierung betreffen, sehr anfechtbar. Sie haben mit der Gemeinbewirtschaftung herzlich wenig zu tun und enthalten nur eine Konzession an die gegenwärtigen wirtschaftlichen Zustände, die berechtigt erscheint, vielleicht doch aber in einigen Punkten sehr weit abirrt von der Gemeinwirtschaft. Denn wenn die Gemeinwirtschaft weiter nichts zur Aufgabe hat als die Preisbestimmung, dann kann man über ihren Wert sehr geteilter Meinung sein.

[292] An einer anderen Stelle auf Seite 68 heißt es in der Denkschrift: „Aber durch ein Gemisch von Meinungen, wie es alltäglich in den Erörterungen zwischen Waffenstillstandskommission, Reichsfinanzministerium, Reichsschatzministerium, Reichsernährungsministerium, Auswärtigem Amt und Reichswirtschaftsministerium zutage tritt, ohne jemals geläutert zu werden, wird sich Deutschland auf Jahrzehnte hinaus schwer schädigen.“ Ein so vernichtendes Urteil ist wohl kaum von irgendeiner anderen Stelle gegen das Kabinett geschleudert, als hier in den wenigen Worten zusammengefaßt wird. Eine Unterlage, die im konkreten einen Anhalt für dieses Urteil geben könnte, ist in der Denkschrift nicht zu finden, und wenn wirklich das Kabinett diese einfältige Politik betreibt, so wäre allerdings zu empfehlen, daß der Herr Ministerpräsident sehr schnell eine andere Besetzung der Reichsämter vornimmt. Denn die Verantwortung, daß er auf Jahrzehnte hinaus Deutschland schwer schädigen würde, wenn diese Politik fortgesetzt wird, wird er nicht übernehmen können.

Was den zweiten Teil der Denkschrift anbetrifft, der sich mit dem Wiederaufbau unseres Wirtschaftslebens beschäftigt, so erscheint hier der Weg, der eingeschlagen wird, nicht gerade klar vorgezeichnet. Es wird mit gutem Recht auf den Mangel an Rohstoffen hingewiesen und die Bedeutung, die die Einfuhr von Rohstoffen für das Ingangbringen der Industrie hat, hervorgehoben. Gegenwärtig muß bei dem Stand unserer Volkswirtschaft mit mehr Nachdruck auf die Entwicklung der Industriezweige hingearbeitet werden, die Rohstoffe aus dem Ausland entbehren können. In Oberschlesien kommen Tausende von polnischen Arbeitern über die Grenze, um dort im Bergbau in Beschäftigung zu treten. Wir hätten aus rein politischen Gründen ein Interesse daran, diese Arbeiter durch deutsche Arbeiter zu ersetzen. Im Ruhrgebiet fehlt es an Arbeitskräften, auch in den Braunkohlenbezirken sind nicht genügend Arbeitskräfte vorhanden. Die Ursache dieser Erscheinung ist zurückzuführen auf eine gewisse Abneigung zu intensiver Arbeit; dann aber auch ergibt sich vom Standpunkt der sozialistischen Theorie, daß die Argumente, die früher gegen den Sozialismus geltend gemacht wurden, daß für Arbeitsleistungen, die gewisse Gefahren, starke Unbequemlichkeiten mit sich bringen oder unsauber in der Ausführung sind, bei einem ganz freien Arbeitsverhältnis, wo der Zwang zur Arbeit nahezu gänzlich aufgehoben ist, die Erlangung von Arbeitskräften große Schwierigkeiten bereitet. In anderen Industrien und Erwerbszweigen, die ähnlich ungünstige Produktionsverhältnisse haben, zeigt sich das gleiche Bild. Der Eisenindustrie fehlt es nicht an Aufträgen; die Kleineisenindustrie könnte mit Hochdruck arbeiten, ohne auf die Zufuhr von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen zu sein, Voraussetzung ist nur die Stellung von genügend Arbeitskräften. Der Kalibergbau könnte Tausende von Arbeitern mehr beschäftigen, und der Absatz hierfür steht gegenwärtig nicht in Frage. Die chemische Industrie greift nur verhältnismäßig wenig auf ausländische Rohstoffe zurück, sie findet für ihre Produkte einen reichen Absatzmarkt im Auslande. Das Holzgewerbe wird mit inländischen Rohstoffen wenn auch nicht reichlich versorgt, so doch derart, daß eine volle Beschäftigung gar keine Schwierigkeiten bereitet.[293] In Ziegeleien, in der Zementfabrikation fehlen uns nur Arbeitskräfte, Absatz der Produktion steht nicht in Frage. Die Erzeugung von Glas, Porzellan wird nur gehemmt durch die Kohlenzufuhr, sie ist einer weiteren starken Entwicklung durchaus fähig. Dies sind nur einige Beispiele aus der Industrie, die nicht erschöpfend sein können, und nun kommt der Bedarf der Landwirtschaft hinzu.

Alle Kabinettspolitik und vor allem die Vorschläge, die das Reichswirtschaftsministerium gemacht hat, haben bisher die Frage nicht gelöst, wie die Landwirtschaft mit Arbeitskräften versorgt werden kann. Ein sehr wichtiges Problem, das in der Lösung daran scheitert, daß die Abwanderung von der Stadt auf das Land nicht zu erlangen ist und nur zu erlangen wäre, wenn Zwangsmittel angewendet werden, deren Bedenklichkeit nicht von der Hand zu weisen ist. Das Problem wird volkswirtschaftlich vom Reichswirtschaftsministerium ganz falsch gestellt. Es handelt sich gegenwärtig viel weniger darum, Aufträge für die Industrie zu beschaffen, als vielmehr darum, ähnlich wie während der Kriegszeit, die Verschiebung der Arbeitskräfte in diejenigen Industrien herbeizuführen, die Arbeitsmöglichkeiten haben, ohne sie vollständig auszunützen. Die Industrie kann leider heute die Absatzmöglichkeit nach dem Ausland gar nicht voll betätigen. Wenn die Leistungsfähigkeit der Industrie nicht unterbunden wäre durch den Mangel an Arbeitskräften, Beseitigung der Akkordarbeit, die die Leistungsfähigkeit der Betriebe ganz erheblich herabgesetzt hat, so könnte sie auf dem Auslandsmarkt eine Konkurrenz bieten, die geradezu vernichtend9 wäre. Diese Überlegenheit der Konkurrenz kommt in der Preisgestaltung der Waren auf dem Weltmarkt zur Geltung. Es genügt, auf die Tatsache hinzuweisen, daß der Wert unserer Zahlungsmittel auf ⅓ gesunken ist. Durch diese ungünstige Valuta kommen wir in die Lage, unsere Waren zu ungefähr ⅓ des Inlandpreises dem Auslande anzubieten. Da aber im Ausland, in den Ländern, wo wir als Konkurrenten auftreten, die Löhne ganz erheblich gestiegen sind, so gelangen wir in einen Vorteil beim Angebot unserer Fabrikate, gegenüber dem die Konkurrenz gar nicht aufkommen kann. Die Denkschrift hebt die Schwierigkeiten hervor, Auslandsbeziehungen wieder anzuknüpfen. Das ist richtig, aber zu keiner Zeit wird es uns so leicht sein, diese Beziehungen anzuknüpfen, als in dem Zeitraum, wo die ungünstige Valuta uns die Möglichkeit einer überlegenen Konkurrenz auf dem Weltmarkt gibt. Deshalb heißt das Problem immer wieder, Ausfuhr von Kohlen, Erzeugnisse der Kleineisenindustrie, des Maschinenbaus, Kali, Produkte der chemischen Industrie, Glas, Porzellan usw.; alles Fabrikate, die auf Rohstoffbezug vom Ausland gar nicht oder doch nur zum geringen Teil angewiesen sind. Das Reichsernährungsministerium verspricht sich deshalb auch von der Inanspruchnahme einer 5 Milliarden-Subvention für die deutsche Industrie bei dem gegenwärtigen Stand unserer Volkswirtschaft gar nichts. Wohl aber wäre eine solche Subvention geeignet, in der Bevölkerung eine nicht unberechtigte Unzufriedenheit zu fördern. Mit Recht würde man geltend machen, nachdem die Industrie während[294] der Kriegszeit übermäßige Gewinne eingeheimst hat, kommt nunmehr die Regierung und wirft ihr noch 5 Milliarden in den Rachen, damit sie an ihren Profiten in der Übergangszeit keinen Schaden erleidet. Diese Verantwortung kann nach Ansicht des Reichsernährungsministeriums das Kabinett nicht übernehmen.

Was die Einfuhr von Rohstoffen anbetrifft, so ergibt sich nach der Handelsstatistik vom Jahre 1913, daß wir an Baumwolle, Wolle, Häuten, Rohseide, Kautschuk, Holz, Tabak, Kupfer, Erze, Garn, Jute, Schmieröl insgesamt für 3 122 400 000 Mark einführten, gegenüber einer Gesamteinfuhr von 10 770 300 000 Mark, das heißt also, in der Gesamteinfuhr nehmen die Rohstoffe ungefähr ⅓ ein, während Fertigfabrikate und Lebensmittel die übrigen zwei Drittel beanspruchen.

Was nun die Organisation der Wirtschaftsräte und des Reichswirtschaftsrats anbetrifft, so würde eine solche Organisation mit den Befugnissen auf rein wirtschaftlichem Gebiet, auch mit Heranziehung der Betätigung zur Begutachtung wirtschaftspolitischer Fragen sehr zu empfehlen und die Ausarbeitung einer solchen Vorlage ohne Rücksicht auf die Beratung der Verfassung möglich sein. Nur muß der Aufgabenkreis etwas mehr spezialisiert werden als im Vorschlag des Reichswirtschaftsministeriums. Die Tätigkeit der Wirtschaftsräte müßte sich auch auf die Arbeiterschutzbestimmungen erstrecken, auf die Gewerbeinspektion, die Konzessionierung von gewerblichen Anlagen, die Bearbeitung von Arbeiterschutzvorschriften für gesundheitlich gefährliche Betriebe und ähnliche sozialpolitische Aufgaben, die im einzelnen hier nicht weiter angeführt werden können. Trotz der sehr dringenden Empfehlung einer solchen Vorlage ist das Reichsernährungsministerium weit davon entfernt, dieser Organisation eine solche Bedeutung beizumessen, wie sie in der Denkschrift ausgesprochen wird. Die Auffassung, die dort auf Seite 1410 niedergelegt wird, ist folgende: „Falls Deutschland sich nicht zu einer klaren und völlig einheitlichen Wirtschaftspolitik entschließt und nicht sofort darangeht, für das ganze Gebiet der Wirtschaft wirtschaftliche Selbstverwaltungskörper zu schaffen und in einem Reichswirtschaftsrat zu vereinigen, ist die völlige Vernichtung oder Versklavung der deutschen Wirtschaft unausbleiblich, und es gibt dann keinen anderen Ausweg mehr als den, daß ein großer Teil der deutschen Bevölkerung auswandert oder im unausbleiblichen Kampf aller gegen alle zugrunde geht.“ Nicht die Organisation des Reichswirtschaftsrats wird uns vor der Versklavung unserer Industrie retten, sondern die Rückkehr zu intensiver Arbeit steht heute an erster Stelle.

Die Denkschrift wendet sich dann in folgenden Worten gegen die Vieldeutigkeit der Worte Sozialismus und Sozialisierung: „Der Versuch, stillschweigend das Erfurter Programm als noch gültig vorauszusetzen, in der Praxis aber davon abzuweichen, müßte sich über kurz oder lang wegen innerer Unwahrheit rächen. Ein gut Teil der heutigen Massenunruhen und der allgemeinen Zugänglichkeit für Schlagworte beruht auf der Vieldeutigkeit der Worte: „Sozialismus“, „Sozialisierung“ usw. Die Sozialisten müßten endlich den Mut aufbringen,[295] diejenige eindeutige Definition auszusprechen, auf Grund deren sie verantwortlich handeln können.“ Die Berufung auf das Erfurter Programm der sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Verbindung mit dem Vorschlag des Reichswirtschaftsministeriums erscheint wenig angebracht. In dem Erfurter Programm heißt es in Bezug auf die hier entscheidenden Fragen: „Das Privateigentum an Produktionsmitteln, welches ehedem das Mittel war, dem Produzenten das Eigentum an seinem Produkt zu sichern, ist heute zum Mittel geworden, Bauern, Handwerker und Kleinhändler zu expropriieren und die Nichtarbeiter – Kapitalisten, Großgrundbesitzer – in den Besitz des Produkts der Arbeiter zu setzen. Nur die Verwandlung des kapitalistischen Privateigentums an Produktionsmitteln – Grund und Boden, Gruben und Bergwerke, Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Verkehrsmittel – in gesellschaftliches Eigentum und die Umwandlung der Warenproduktion in sozialistische, für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion kann es bewirken, daß der Großbetrieb und die stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen Arbeit für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elends und der Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger harmonischer Vervollkommnung werde.“ Danach spricht das Erfurter Programm von einer Überführung des Privateigentums an Produktionsmitteln in Gesellschaftseigentum11. Von einer Gemeinwirtschaft ist im Programm nicht die Rede, ebensowenig wie von einer Sozialisierung. Nicht auf die Kontrolle der Betriebe, wie in der Denkschrift wiederholt unterstrichen wird, kommt es dem Sozialismus an, sondern um die Überführung des Besitzes aus Privateigentum in gesellschaftliches Eigentum.

Was den Vorschlag der gemischten Anteilnahme an der Verwaltung einiger Betriebe durch Erwerbung des Aktienbesitzes anbetrifft, so ist dem entgegenzuhalten, daß Betriebe, die nicht als Aktiengesellschaften in Frage kommen, bei der Kontrolle und Inanspruchnahme ihre Gewinne zugunsten der Finanzwirtschaft demnach ausscheiden. Es wäre aber sehr wohl möglich, daß gerade solche Betriebe, wenn sie in der Industrie einen bedeutenden Einfluß ausüben, unter Kontrolle des Staats gelangen müßten. Vom steuerfinanzpolitischen Standpunkt wäre gegen die Erwerbung von Aktienbesitztiteln auch geltend zu machen, daß dieser Besitz bei einer ungünstigen Geschäftslage oder schlechtem Florieren des Unternehmens an Wert erheblich einbüßen und der Zweck der gegenwärtigen Finanzpolitik, die Schuldenlast des Reiches zu mildern, beiseite geschoben würde. Den Eingriff in die Vermögensbestände hat sich wohl die Finanzverwaltung so vorgestellt, daß die Anleihewerte in Besitz genommen werden, nicht aber ein sehr schwankender Wertbestand kapitalistischer Unternehmungen. Indes läßt sich darüber reden. Es wären die Erfahrungen, die die schwedische Regierung beim Erzbergbau gemacht hat, heranzuziehen, denn hier ist das vom Reichswirtschaftsministerium empfohlene Projekt seit vielen Jahren zur praktischen Durchführung gekommen. Mit Sozialismus im Sinne des Erfurter[296] Programms steht der Vorschlag in sehr losem Zusammenhang; es könnte sich nur um eine Maßnahme handeln, die als Überleitung gedacht ist zur Vergesellschaftlichung des Privatbesitzes an Produktionsmitteln.

Viel näher wird man dem Erfurter Programm der Sozialisierung kommen, wenn man in einigen für eine Monopolwirtschaft reifen Betrieben zu dieser Monopolbildung übergeht. Für das Spiritusmonopol liegt das Gesetz, das noch der Reichstag geschaffen hat, vor12. Es kann jederzeit in Kraft treten, wobei es sich empfehlen würde, vorläufig keine Änderungen vorzunehmen, da ein nochmaliges Durcharbeiten der Materie sehr viel Zeit beansprucht. In enger Verbindung damit müßte endlich ein Petroleummonopol in Angriff genommen werden13. Es ist die höchste Zeit, daß es geschieht, weil hier die Betriebsanlagen im Wert so gesunken sind, daß gegenwärtig die Übernahme in den Staatsbetrieb die günstigsten Aussichten bietet. Dem Herrn Ministerpräsidenten wäre es sehr dringend zu raten, dem Reichswirtschaftsministerium den Auftrag zu erteilen, sofort möglichst schnell einen Entwurf über ein Petroleummonopol auszuarbeiten. Nicht minder wichtig ist die Herbeiführung eines Getreide-Monopols14. Die gegenwärtigen Einrichtungen in der Reichsgetreidestelle müssen für diese Zwecke nutzbar gemacht werden. Wenn die Zustimmung des Herrn Ministerpräsidenten zu erlangen ist, wird das Reichsernährungsministerium die Vorarbeiten für einen solchen Gesetzentwurf einleiten, wenn nicht die Frage dem Reichsfinanzministerium überantwortet werden soll. Sehr wichtig erscheint ferner die Inangriffnahme eines Tabakmonopols15. Sollte ein Monopol für die Fabrikation nicht durchgeführt werden, so mindestens soweit der Verschleiß der Tabakprodukte in Frage kommt. Die Kommunalisierung der für die Gemeinden wichtigen gemeinnützigen Betriebe muß durch ein besonderes Gesetz Anregung und Richtung erhalten16. Wenn diese Aufgaben, denen sich noch andere Monopolbestrebungen anfügen können, in Angriff genommen werden, so ist ein sehr weitschichtiges Arbeitsgebiet für die Gesetzgebung eröffnet, und es wird sicherlich in der Arbeiterschaft einen günstigen Eindruck hervorrufen, daß man bei der Sozialisierung vor kapitalistischen Interessen nicht halt macht.

[297] Die Richtlinien eines Gesetzes über den Arbeitsfrieden17 sind in ihrem ersten Teil sehr annehmbar; im einzelnen läßt sich noch mancher Vorschlag zur Änderung einfügen. Es ist schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, wie wichtig es wäre, sehr bald einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Organisation der Wirtschaftsräte und des Reichswirtschaftsrats zur Durchführung bringt. Auf wirtschaftlichem Gebiete lassen sich hier weitgehende Zugeständnisse in Bezug auf die Verwaltung und Befugnisse dieser Organisation machen. Wie weit das Kabinett geneigt ist, auch dem zu entsprechen, was der Rätekongreß forderte18, in diesen Organisationen eine gesetzgeberische politische Instanz zu schaffen, mag vorläufig unentschieden bleiben. Dem Reichsernährungsministerium erscheint der praktische Vorschlag der gesetzgeberischen Betätigung auf diesem Gebiet sehr der Erwägung wert, und es ist anzunehmen, daß eine solche Aktion einen beruhigenden Einfluß auf die Bevölkerung ausüben würde.

Schmidt

Fußnoten

1

Die Denkschrift des REM ging mit Anschreiben vom 7.5.1919 an den RMinPräs. und wurde von Scheidemann am 9.5.1919 abgezeichnet. Der Text des Anschreibens lautet: „Auf die mir von dem Herrn MinPräs. übersandte Zuschrift vom RWiMin. übermittle ich anbei eine schriftliche Entgegnung.

Darf ich bitten, die Denkschrift auch denjenigen Stellen zugänglich zu machen, die seinerzeit die Denkschrift des RWiMin. erhalten haben. Schmidt.“ (R 43 I /1146 , Bl. 19). Auch hieraus geht hervor, daß die Denkschrift des RWiMin. (s. Dok. Nr. 63 a) bereits vor ihrer offiziellen Datierung den sozialdemokratischen Kabinettsmitgliedern zugegangen war.

2

Hier S. 274.

3

Siehe Dok. Nr. 17, Anm. 9; Dok. Nr. 34, P. 10.

4

Gemeint ist wohl der Vorschlag RM Erzbergers während der Kabinettssitzung am 31.3.919, s. Dok. Nr. 29, P. 6.

5

Hier S. 274.

6

Siehe Schultheß 1919, I, S. 168 ff. ; ein Ausschnitt aus dem in Berlin 1919 erschienenen stenografischen Protokoll des 2. Kongresses der Arbeiter-, Bauern, und Soldatenräte Deutschlands am 8.–14.4.1919 in: Der Zentralrat der Dt. Sozialistischen Republik, bearb. v. Eberhard Kolb unter Mitwirkung von Reinhard Rürup = Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Dtl. 1918/19, Bd. I, Leiden 1968, S. 790 ff. , Dok. Nr. 105.

7

Hier S. 274 f.

8

Hier S. 275.

9

Der hier folgende Passus „für die Konkurrenten auf dem Weltmarkt“ ist durch Tinte unleserlich gemacht.

10

Hier S. 279.

11

Das Erfurter Programm der SPD von 1891 in: Mommsen, Wilhelm: Dt. Parteiprogramme vom Vormärz bis zur Gegenwart, München 1952, S. 102 ff. ; der hier zitierte Passus S. 103.

12

Das Gesetz über das Branntweinmonopol vom 26.7.1918 (RGBl. 1918, S. 887 ) war nur teilweise in Kraft getreten; am 30.9.1919 legte der RFM der NatVers ein Abänderungsgesetz vor, das weitere Bestimmungen zur Einfuhr von Branntwein enthielt (NatVers-Drucks. Bd. 339, Nr. 1084 ). Das Abänderungsgesetz trat am 6.12.1919 in Kraft (RGBl. 1919, S. 1987 ).

13

Ein entspr. Gesetz ist dem RKab. nicht vorgelegt worden.

14

Siehe Anm. 13.

15

Im Rahmen der 2. Lesung des Tabaksteuergesetzes während der 76. Sitzung der NatVers am 11.8.1919 forderte der MSPD-Abg. Schlüter, unterstützt von Rednern anderer Parteien, die Errichtung eines Reichstabakmonopols (NatVers Bd. 329, S. 2325 ); namens der RReg. wies jedoch der UStS im RFMin. Moesle die Forderung zurück; ohne seine Ablehnung im einzelnen zu begründen (ebd., S. 2334).

16

Ein GesEntw., betr. die Kommunalisierung von Wirtschaftsbetrieben, war von der ersten Sozialisierungskommission bereits am 20.3.1919 veröffentlicht worden (DAZ, Nr. 134, 20.3.1919); die Veröffentlichung trug mit zu dem Rücktritt der Sozialisierungskommission bei (s. Dok. Nr. 18, Anm. 3). Erst am 2.3.1920 legte der RIM einen neuen GesEntw. betr. die Kommunalisierung von Wirtschaftsbetrieben vor, der am 20.4.1920 vom RKab. beraten wurde (s. Das Kabinett Müller I).

17

Siehe Dok. Nr. 63 b, Anm. 1.

18

Gemeint ist der Antrag Cohen-Kaliski-Büchel während des 2. Rätekongresses vom 13.4.1919, in: Schultheß 1919, I, S. 170.

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