2.172.1 (wir1p): 1. Wirtschaftsbeihilfe für die rheinische Beamtenschaft.

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1. Wirtschaftsbeihilfe für die rheinische Beamtenschaft1.

In eingehender Aussprache widerriet Ministerialdirektor von Schlieben der Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfe auch, wenn sie nur der Ortsklasse A zugedacht würde. Ein Nachgeben in diesem Falle würde weitere Berufungen zur Folge haben. Seiner Ansicht schloß sich der Vertreter des Preuß. Finanzministeriums, Staatssekretär Weber, an. Der Staatssekretär für die besetzten rheinischen Gebiete befürwortete aus politischen Gründen dringend eine Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfe für die Beamten in denjenigen Orten, die bisher der Ortsklasse A angehörten.

Das Kabinett lehnte eine allgemeine Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfe ab. Die Frage, ob der Ortsklasse A eine besondere Wirtschaftsbeihilfe gewährt werden solle, soll nochmals geprüft werden; dabei soll mit den in Frage kommenden Ländern wie auch mit dem Reichsrat Fühlung genommen werden.

Das Reichsfinanzministerium sagte zu, dem Kabinett für die nächste Beratung Unterlagen über das Maß der Teuerung in den besetzten Gebieten zu unterbreiten.

Fußnoten

1

Zur Sachlage führt der RFM in seinem Schreiben an den StSRkei vom 9.12.21 aus, daß die rheinische Beamtenschaft, der durch Kabinettsbeschluß vom 8.4.1920 eine nach Ortsklassen gestaffelte Wirtschaftsbeihilfe zugestanden worden war, eine Erhöhung dieser Wirtschaftsbeihilfe und ein Abgehen vom Prinzip des Ortsklassenverzeichnisses gefordert habe. Der RFM habe sich den Forderungen mit den Argumenten widersetzt, daß einmal der Unterschied zwischen den Teuerungsziffern des besetzten und des unbesetzten Gebietes nicht so unterschiedlich sei, um daraus die Notwendigkeit einer Erhöhung für das besetzte Gebiet herzuleiten, und daß zum anderen eine Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfe dazu führen müsse, gleiche Wünsche bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern der Industriegebiete zu fördern. Die Beamtenvertretungen hätten demgegenüber auf die politischen Gesichtspunkte hingewiesen, daß nämlich eine Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfe eintreten müsse, um die Beamtenschaft in ihrer bisherigen ablehnenden Haltung gegenüber Abtrennungsbestrebungen weiter zu bestärken. Der RFM habe in einer Besprechung mit Beamtenvertretungen am 30.11.21 seinen ablehnenden Standpunkt vertreten, jedoch vor endgültiger Stellungnahme angesichts der politischen Argumente der Beamtenvertretungen einen Kabinettsbeschluß in der Angelegenheit zugesagt (R 43 I /183 , Bl. 588-590).

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