1.63.3 (bru3p): 3. Preisfragen.

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3. Preisfragen.

Ministerialrat Moritz trug den Inhalt des Entwurfs einer Verordnung über Preisüberwachung und Preisregelung sowie das Ergebnis der Chefbesprechung vom Vormittage vor5.

5

Der ReferentenEntw. befindet sich in R 43 I /1163 , Bl. 7–10. In der Chefbesprechung war keine Einigung über die Kompetenzen des PreisKom. erzielt worden. Der REM war für eine allgemeine Preissenkungskompetenz, während der RWiM die Befugnisse auf die Senkung von Lebensmittelpreisen beschränken wollte. Der REM fand sich mit dem Verzicht auf die Ausdehnung der Osthilfe auf ganz Dtld ab (R 43 I /1163 , Bl. 4–6). Vgl. Dok. Nr. 583, Anm. 18.

[2027] Der Reichsminister der Justiz verlas darauf Formulierungen für einen Gegenentwurf, nach denen die Anwendung von Zwang als letztes Mittel der Preisbeeinflussung in Aussicht genommen ist.

Der Reichspostminister bat, mit der Bayerischen Regierung wegen des Reichskommissars und seiner Stellvertretung alsbald Fühlung zu nehmen. Er glaubte, daß durch eine „Ermächtigung“ und „Übertragung der Geschäfte in eigener Zuständigkeit“ den Wünschen Bayerns ausreichend Rechnung getragen werden könne6.

6

Am 22.12.31 wurde der Präs. des Statistischen Landesamtes in München, Zahn, zum Stellvertreter des Preiskommissars in Bayern ernannt (Vermerk von MinR Vogels und WTB Nr. 2708 vom 23.12.31 in R 43 I /1163 , Bl. 52–53).

Im übrigen wünschte er konkrete Bestimmungen über die Senkung der Lebensmittelpreise in der Verordnung und bezweifelte die Wirkungsmöglichkeit des Reichskommissars ohne eigene Organe.

Staatssekretär Dr. Pünder berichtete über die Bereitwilligkeit des Deutschen Städtetages, bei der Durchführung der wirtschaftlichen Maßnahmen mitzuarbeiten7. Die Werktarife sollten gesenkt werden, soweit es bei Herabsetzung der Löhne, Gehälter, Kohlenpreise und Tarife möglich sei. Bei den Verkehrstarifen besteht die Absicht, noch darüber hinauszugehen. Am 4. Dezember werde das Gesamtpräsidium des Deutschen Städtetages zu weiteren Beratungen darüber zusammentreten8.

7

Vgl. Dok. Nr. 574, P. 4.

8

Vgl. Dok. Nr. 583, P. 4.

Der Reichsarbeitsminister berechnete, daß eine Ersparnis von 3–4 Milliarden jährlich notwendig sein werde.

Herabsetzung der Mieten um 10% würde eine Ersparnis von

500 Millionen

Herabsetzung der Tarife der Reichsbahn würde eine Ersparnis von

300 Millionen

Ermäßigung der Posttarife würde eine Ersparnis von

150 Millionen

Kohlenpreissenkung würde eine Ersparnis von

200 Millionen

Eisenpreissenkung würde eine Ersparnis von

150 Millionen

Senkung des Brotpreises um 10% würde eine Ersparnis von

250 Millionen

Senkung des Fleischpreises um 10% würde eine Ersparnis von

400 Millionen

Senkung der Tarife für Gas und elektrischen Strom würde eine Ersparnis von

300 Millionen

bringen. Dazu kämen die Preissenkungen beim Angriff gegen das Kartellwesen, die Markenartikel und die Innungen. Wenn der Reichskommissar in kürzester Frist in diesen Richtungen durchgreife, so würde die erforderliche Entlastung auf der Ausgabenseite möglich sein.

[2028] Auch der Reichsminister der Finanzen sprach sich dafür aus, daß der Reichskommissar sich nicht mit Verhandlungen über verschiedene Preisfragen zersplittere, sondern sofort die Fleisch- und Brotpreise in Angriff nehme.

Reichsminister Schlange regte an, Untersuchungen zunächst auf den fünf größeren Viehmärkten anzustellen und nötigenfalls gegen die Innungen vorzugehen.

Hinsichtlich der gebundenen Preise glaubte der Reichswirtschaftsminister Vereinbarungen bei Kohle, Eisen, Kali, Stickstoff und Baustoffen bis zum 3. Dezember herbeiführen zu können. Die Markenartikel müßten generell gesenkt werden. Bei besonderen Preisübertreibungen sei dann noch darüber hinaus Einwirkung aufgrund der allgemeinen Bestimmungen möglich, die erlassen werden sollen9.

9

Vgl. Dok. Nr. 583, P. 5.

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