2.35 (str1p): Nr. 35 Reichssparkommissar Saemisch an den Reichskanzler. 31. August 1923

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[170] Nr. 35
Reichssparkommissar Saemisch an den Reichskanzler. 31. August 1923

R 43 I /1948 , Bl. 311–312

Betrifft: Sparmaßnahmen1.

1

Zur Rolle des RSparKom. s. Dok. Nr. 4, P. 5.

Geheim.

Einem Wunsch des früheren Herrn Reichskanzlers entsprechend habe ich den Reichshaushalt unter Zugrundelegung des Voranschlages für das Rechnungsjahr 1923 einer eingehenden Durchsicht auf die Möglichkeit der Erzielung von Ersparnissen unterzogen.

Maßgebend für diese Überprüfung war unter anderem die Erwägung, daß die Reichsregierung im Falle von Verhandlungen mit der Entente auf die Frage gerüstet sein muß, in welcher Weise sie sich einen Ausgleich des Reichshaushalts für die Zukunft denkt. Nach meinem Dafürhalten wird einem solchen Ausgleich nur näher gekommen werden können, wenn neben einer sofortigen Anpassung der Einnahmen aus Steuern, Gebühren, Tarifen usw. an die fortschreitende Geldentwertung und der Erschließung neuer Einnahmequellen, die durch die letzten Maßnahmen der früheren Regierung bereits eingeleitet ist und durch das jetzige Kabinett energisch weiterbetrieben wird, in viel stärkerem Maße als bisher auf eine Herabminderung der Ausgaben hingewirkt wird. Angesichts der katastrophalen Geldlage wird die Reichsregierung in Zukunft, namentlich wenn sich wieder der Zwang ergibt, Reparationsleistungen in größerem Umfange in den ordentlichen Haushalt einzustellen, einen ganz anderen Maßstab bei der Prüfung der Notwendigkeit von Aufgaben, mit denen sie sich zur Zeit beschäftigt, anlegen müssen, als es noch vor Kurzem möglich gewesen sein mag. Nur diejenigen Aufgaben, die für den Bestand und die Zukunft des Reiches eine Lebensbedingung sind, werden im Arbeitsprogramm der Reichsverwaltungen und Reichsbetriebe beibehalten werden können.

Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, habe ich die Haushalte der Reichsminister und ihrer nachgeordneten Behörden einer Prüfung unterzogen, als deren Ergebnis ich Ihnen die anliegende „Denkschrift über Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Gestaltung des Reichshaushaltes“ zugehen lasse. Sie enthält in einem allgemeinen Teil in loser Folge eine Reihe von Bemerkungen, die sich auf mehr als ein Ressort beziehen, und geht dann in einem besonderen Teil auf die einzelnen Abschnitte des Reichshaushalts ein2.

2

Diese Denkschrift, deren allgemeiner Teil 30 Seiten und deren besonderer Teil 155 Seiten umfassen, ist hier nicht abgedruckt (R 43 I /1948 , Bl. 313–413).

Ich möchte nicht verfehlen zu betonen, daß ich bei meiner Prüfung die rein fiskalischen gegenüber den wirtschaftlichen Gesichtspunkten habe in den Hintergrund treten lassen. Das Ziel, das ich verfolge, ist, durch möglichst günstige Gestaltung des Wirtschaftsgrades der Staatstätigkeit zu einer wirtschaftlichen[171] Gestaltung des Reichshaushalts zu gelangen und damit auch zu einer Wiederherstellung des Gleichgewichts der Wirtschaftsbilanz. Neben diese in erster Linie stehende Aufgabe tritt für mich als gleichwertig die Vorbereitung einer Verteidigungsstellung gegenüber der Entente, falls diese eine weitergehende Kürzung unserer Reichsausgaben verlangen sollte, als wir zugestehen können. Ich habe kürzlich dem früheren Herrn Reichskanzler Ausführungen eines meiner Referenten über den Zusammenhang der wesentlichen bei einer wirtschaftlichen Gestaltung des Reichs-Haushalts zu berücksichtigenden Fragen zugesandt3, die ich mir zu eigen gemacht habe. Diese Darlegungen, auf die ich ergebenst Bezug nehmen darf, haben die theoretische Grundlage für meine Arbeit gebildet.

3

Es handelt sich um die von Saemischs Referenten Dr. Friedrich Raab verfaßte Denkschrift „Über den Zusammenhang der wesentlichen, bei einer wirtschaftlichen Gestaltung des Reichshaushalts zu berücksichtigenden Fragen“, die am 8.8.23 auch der Rkei zugesandt worden war (R 43 I /1948 , Bl. 276–290).

Ich kann nicht verhehlen, daß ich dem Wunsche des früheren Herrn Reichskanzlers nach einem „Spar-Programm“ nur ungern entsprochen habe. Denn ich mußte mir sagen, daß die Aufstellung bestimmter Pläne für die Erzielung von Ersparnissen sich entweder in ganz allgemeinen und daher weder greifbaren noch verbindlichen Vorschlägen auswirkt oder aber bei einem Eingehen auf Einzelheiten eine grundlegende Befürchtung auslösen muß. Dies erscheint dann verständlich, wenn man sich die bisher von mir geübte Arbeitsmethode vergegenwärtigt. Sie besteht in der Inangriffnahme bestimmter Ausschnitte aus den verschiedensten Ressorts und versucht, auf solchen Einzelgebieten durch eine ins Einzelne gehende Prüfung möglichst Hand in Hand mit den zuständigen Ministerien zu Vereinfachungs- und Verbesserungsvorschlägen zu kommen, die letztlich zu Einsparungen sächlicher und persönlicher Ausgaben führen. Mit anderen Worten: Ersparnisvorschläge müssen sich als zwangsläufige Folgerungen von detaillierten Organisationsvorschlägen ergeben4. Diese sind aber nicht mit Schlagworten oder „großzügigen Programmen“ zu gewinnen, sondern auf Grund einer bis in die letzten Einzelheiten einer jeden Verwaltung hineingreifenden Kleinarbeit5. Geht man aber den mit einem „Spar-Programm“[172] notgedrungen verbundenen umgekehrten Weg, indem man nämlich die zu erzielenden Abstriche an den Ausgabe-Titeln in den Vordergrund stellt, so verspricht man sowohl etwas, was man nicht unbedingt erreichen kann, vor allem aber ruft man den Widerstand des betreffenden Ressorts von vornherein hervor.

4

Vorschläge für die organisatorische Arbeit hatte Saemisch dem früheren RFM Hermes am 22.5.23 unterbreitet; s. hierzu und zu den nachfolgenden Erörterungen Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 212, Anm. 2. Der im Mai unterbreitete „Entwurf für einen Kabinettsbeschluß“ wurde von Saemisch mit Schreiben vom 7.9.23 dem RK vorgelegt (R 43 I /1948 , Bl. 415).

5

Mit Schreiben vom 7.9.23 übersandte Saemisch dem RK seine Vorstellungen über die detaillierte Arbeit des RSparKom. Neben den Möglichkeiten, Präsidenten der Landesfinanzämter und ihre Mitarbeiter für Sonderaufgaben heranzuziehen, gutachtlich am Haushalt für 1924 mitzuwirken, bei Beförderungen und Anstellungen gehört zu werden, am Beamtenabbau mitzuwirken, waren folgende Richtlinien vorgesehen: „a) Die Reichsministerien, sowie die ihnen nachgeordneten oder sonst in ihrem Haushalt aufgeführten Behörden und Dienststellen sind verpflichtet, Herrn S. alle verlangten Auskünfte (schriftlich oder mündlich) zu geben, Akten vorzulegen und ihn auch sonst in jeder gewünschten Weise zu unterstützen. – b) Herr S. soll insbesondere befugt sein, sein Prüfungsrecht bei den einzelnen Behörden und Dienststellen persönlich oder durch Vertreter auszuüben. Vor dem Beginn der Prüfung ist dem zuständigen Reichsminister allgemein Mitteilung zu machen, damit dieser Beauftragte zur Beteiligung an der Prüfung bestimmen kann. Im Laufe dieser Prüfung können Herr S. und seine Vertreter auch ohne vorherige Verständigung dienstliche Besichtigungen und Prüfungen vornehmen. – c) Die Reichsministerien haben Herrn S. vor dem Erlaß von gesetzgeberischen oder Verwaltungsmaßnahmen mit organisatorischer oder finanzieller Bedeutung – bei ersteren, ehe die Entwürfe dem Reichskabinett vorgelegt werden – gutachtlich zu hören und seine Mitwirkung bei den Beratungen in Anspruch zu nehmen. Sie haben ihn ferner bei der Durchführung aller derartigen Maßnahmen ständig zu beteiligen und ihm fortlaufend Übersichten über die Ergebnisse der getroffenen Sparmaßnahmen zu übermitteln. – d) Herr S. ist befugt Hilfskräfte heranzuziehen. Daneben werden ihm die Reichsministerien einen oder mehrere Beamte namhaft machen, die zu jeder Auskunftserteilung in erster Linie selbst bereitstehen und die Vermittelung mit den sonst zuständigen Dienststellen und Beamten zu übernehmen haben. Diese sind auch berufen, als Sparbeauftragte ihres Ressorts auf Grund ihrer Kenntnisse der Verwaltung Herrn S. sowohl durch eigene Vorschläge wie durch tatkräftige Mitwirkung bei Durchführung seiner Arbeit zu unterstützen“ (R 43 I /1948 , Bl. 416).

Aus diesem letzten schwerwiegenden Grunde bitte ich dringend, die Denkschrift, von der ich lediglich dem Herrn Reichsminister der Finanzen eine Abschrift zur vertraulichen Kenntnis zugesandt habe, als eine allein zu Ihrer persönlichen Unterrichtung bestimmte Zusammenstellung von Vorschlägen über eine mögliche wirtschaftliche Gestaltung des Reichshaushalts zu betrachten6. Soweit ich zu einer Nachprüfung von Reichsbehörden auf Grund der mir von der früheren Regierung übertragenen Sonderaufgabe bisher noch nicht gekommen bin, sind meine Anregungen nur als vorläufige Vorschläge anzusehen. Ich muß in diesen Fällen eine Änderung meiner Stellungnahme wie auch weitergehende Reform- und Organisationsvorschläge mir vorbehalten. Aus diesem Grunde habe ich Vorschläge hinsichtlich des Ressorts des Reichsfinanzministeriums noch nicht aufgenommen, bin aber bereit, sie noch nachzuholen.

6

Die Anlage zur Denkschrift Saemischs regte „Ersparnisse bei den Ausgaben des Reichshaushalts nach dem Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1923“ in 60 429 Stellen mit 1 268 140 017 000 M bei einem Haushaltsansatz von 409 804 072 734 000 M an (R 43 I /1948 , Bl. 412/413).

Der Haushalt des Reichsverkehrsministeriums – Deutsche Reichsbahn – wird nachgeliefert7.

7

Die entsprechenden Unterlagen übersandte Saemisch am 13.9.23 (R 43 I /1948 , Bl. 427 bis 447).

Saemisch

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