Heiliges Römisches Reich (1495-1806)
Das Bundesarchiv verwahrt das Archivgut von zentralen Einrichtungen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (1495-1806).
Die Bestände des Bundesarchivs umfassen
- das Reichskammergericht
- das Reichspfennigmeisteramt beim Reichskammergericht
- das Reichsfiskalamt beim Reichskammergericht
- den Reichserbmarschall in Pappenheim
- die Transrhenanische Sustentationskommission.
Das Bundesarchiv verfügt nur über die Generalakten und den sogenannten “Unteilbaren Rest” der Verfahrensakten des Reichskammergerichtes. Die Prozessakten des Reichskammergerichtes wurden unter territorialen Aspekten aufgeteilt und finden sich heute in mehr als fünfzig deutschen und ausländischen Archiven. Die Archivalien des Alten Reiches liegen im Österreichischen Staatsarchiv in Wien und in einigen staatlichen und privaten Archiven Süddeutschlands und Oberitaliens.
Weitere Informationen zur Überlieferung des Heiligen Römischen Reiches finden Sie auf den Benutzungsseiten Sammlungen sowie Findbücher und sonstige Findmittel.
Die Benutzung im Bundesarchiv erfolgt in Berlin-Lichterfelde.
Recherchemöglichkeiten
Hinweise für die Benutzung
Nutzungsbeschränkungen sind im Bundesarchivgesetz und in der Benutzungsverordnung des Bundesarchivs geregelt. Über die Benutzungsbedingungen im Einzelfall erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.
