Schriftgutverwaltung
Das Bundesarchiv berät Bundesbehörden zur Schriftgutverwaltung.
Das Bundesarchiv hat nach § 2 Abs. 10 Bundesarchivgesetz den gesetzlichen Auftrag, die Stellen des Bundes bei der Schriftgutverwaltung zu beraten.
Dazu gehört u.a. die Beratung bei der
- Erstellung und Überarbeitung von Aktenplänen
- Aussonderung
- Einführung elektronischer Vorgangsbearbeitung.
Zum Beratungsangebot gehören Merkblätter, Fortbildungsveranstaltungen und Behördenbesuche.
Kontakt
E-Mail: koblenz@bundesarchiv.de
Weitere Informationen
- Hinweise für die Aufstellung von Aktenplänen(pdf, ~114.88KB)
- Hinweise für das Festsetzen von Aufbewahrungsfristen(pdf, ~67.19KB)
Literaturempfehlung
Heinz Hoffmann: Behördliche Schriftgutverwaltung. Ein Handbuch für das Ordnen, Registrieren, Aussondern und Archivieren von Akten der Behörden. Schriften des Bundesarchivs: 43. - 2. Aufl. - München, 2000.
