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8. Beschluß der Bundesregierung über die vorläufige Rechnungsprüfung des Bundes, BMF
Der Bundesminister der Finanzen legt eine ressortmäßig abgestimmte neue Fassung für den beantragten Beschluß der Bundesregierung über die vorläufige Rechnungsprüfung des Bundes vor 16 und erläutert deren Zustandekommen.
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Vgl. 47. Sitzung am 21. Febr. 1950 TOP 1. - Gemäß den Einwänden des BMJ beschränkte die Vorlage des BMF vom 23. Febr. 1950 die Tätigkeit des Rechnungshofs im Vereinigten Wirtschaftsgebiet auf die Erstattung von Gutachten im Bereich der Bundesministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden (B 126/10825). - Fortgang 50. Sitzung am 3. März 1950 TOP 3 (Bundesrechnungshof).
Das Kabinett genehmigt die Vorlage.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
A. Einführung von Min.Dir. Brand











