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1. Vorläufiges Bundespersonalgesetz und Gesetz über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, BMI
Wegen Abwesenheit des für das Bundespersonalgesetz zuständigen Bundesministers des Innern berichtet Vizepräsident Dr. Globke über das Ergebnis der am 9.5.1950 mit Vertretern der Alliierten Hohen Kommission geführten Besprechung über das Gesetz 2. Die Hauptpunkte der Verhandlungen waren
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Vgl. 59. Sitzung am 21. April 1950 TOP A. - Niederschriften der Verhandlungen auf dem Petersberg in B 106/30269 und B 136/489 und 491.
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die Frage der politischen Betätigung der Beamten und Angestellten einschließlich ihrer Wählbarkeit,
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die Einrichtung eines Personalamtes oder eines mit ähnlichen Befugnissen ausgestatteten Ausschusses 3 und
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die Frage, inwieweit die Angestellten in rechtlicher Hinsicht den Beamten gleichgestellt werden.
Vizepräsident Dr. Globke teilt die Erklärungen und Vorschläge mit, die für die AHK. zu diesen Punkten vorbereitet worden sind und in Form der den Kabinettsmitgliedern vorliegenden Denkschrift der AHK. für die für den kommenden Dienstag in Aussicht gestellte Entscheidung über den vorläufigen Einspruch gegen das Gesetz umgehend vorgelegt werden soll 4.
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Nach einem Memorandum der Bundesregierung vom 12. Mai 1950 zog die AHK mit Note vom 17. Mai 1950 ihr Veto zurück (B 136/491). Das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (vom 17. Mai 1950) konnte damit in der vom Bundestag beschlossenen Fassung verkündet werden (BGBl. S. 207). - Vgl. auch Mitteilung des BPA Nr. 496/50 vom 19. Mai 1950. - Fortgang 112. Sitzung am 21. Nov. 1950 TOP B (Beamtengesetz).
Das Kabinett billigt die vorgetragenen Grundsätze des Memorandums sowie die Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes 5.
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Vgl. 58. Sitzung am 13. April 1950 TOP 2. - Vorlage des BMI vom 10. Mai 1950 in B 141/1291. - Die Vertreter der AHK hatten sich am 9. Mai zwar damit einverstanden erklärt, daß die in den Bundestag gewählten Beamten lediglich aus ihrem Amt ausscheiden und ihre Beamtenrechte und -pflichten ruhen sollten, hatten aber darauf bestanden, daß das Ausscheiden aus dem Amt nicht erst zum Zeitpunkt der Annahme der Wahl, sondern bereits mit der Nominierung als Wahlbewerber stattfinden sollte. Die Vorlage des BMI empfahl eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfes. - Entgegen dem Protokoll notierte Dehler: „Der Punkt wurde wegen Abwesenheit des Innenministers zurückgestellt." (Ebenda). - Fortgang 80. Sitzung am 4. Juli 1950 TOP 2.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949












